Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz stellt die rechtliche
und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
dar.
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Im August 1948 erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten
berufenes Expertengremium auf der Insel Herrenchiemsee die
"Richtlinien für ein Grundgesetz". Die Ausarbeitungen dieses
Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem
Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit.
Erstmalig trat der Rat am 1. September 1948 in Bonn
zusammen.
Acht Monate später, am 8. Mai 1949, nahmen
die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz
mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu
wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei
Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat
es auch in Bayern in Kraft.