Neue Richtlinie erwartet
Die Krankschreibung per Telefon hatte sich während der Corona-Krise bewährt. Nun sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Möglichkeit für bestimmte Erkrankungen wie leichte grippale Infekte wieder einzuführen.
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Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Corona-Krise bewährt. Für die Zukunft soll diese Möglichkeit wieder eröffnet werden.
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Die Möglichkeit, Krankschreibungen per Telefon zu erhalten, war während der Corona-Pandemie eine wichtige Option: Sie hat Arztpraxen entlastet und Infektionsgefahren – zum Beispiel in vollen Wartezimmern – reduziert. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen.
Nach den positiven Erfahrungen soll nun eine Möglichkeit geschaffen werden, die telefonische Krankschreibung wieder zuzulassen – allerdings nur bei Krankheiten ohne schwere Symptome und nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll dazu eine Richtlinie bis zum 31. Januar 2024 ausarbeiten. Der Bundestag hatte am 23. Juni 2023 eine entsprechende Regelung verabschiedet, der Bundesrat hatte diese Regelung am 7. Juli 2023 gebilligt.
Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Die grundsätzlichen Entscheidungen zum Leistungsanspruch der gesetzlich Krankenversicherten trifft in Deutschland der Gesetzgeber. Er hat den G-BA mit der Aufgabe betraut den sogenannten Leistungskatalog der Krankenkassen zu konkretisieren.