Regierungsmonitor
Herzlich willkommen auf den Seiten des Regierungsmonitors! Hier können Sie sich über die Umsetzung wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung in der 20. Legislaturperiode (2021-2025) informieren. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse, der Inflationsausgleich in der Einkommenssteuer (kalte Progression) und viele weitere steuerliche Entlastungen, die Einführung des Deutschlandtickets, die Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, die Einführung der elektronischen Patientenakte, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland oder die Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr. Insgesamt enthält der Regierungsmonitor 274 abgeschlossene Maßnahmen.
Mit dem Zusammentritt des neugewählten Deutschen Bundestags nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 endet die 20. Legislaturperiode. Die Maßnahmen, die im Regierungsmonitor mit dem Status „in Vorbereitung“ oder „im Prozess“ gekennzeichnet sind, konnten auf Grund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden und unterliegen der sogenannten Diskontinuität. Das heißt: Alle Gesetzentwürfe und andere Vorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen von der nächsten Bundesregierung neu beraten, in den Deutschen Bundestag eingebracht und verhandelt werden. Der Regierungsmonitor für die 20. Legislaturperiode wurde nach dem letzten Sitzungstag des Deutschen Bundestags am 10. Februar 2025 abschließend aktualisiert.
Der Regierungsmonitor dokumentiert den Verfahrensstand wichtiger Maßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählen zum Beispiel Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag oder den Entlastungspaketen I-III, aber auch andere aktuelle Regierungsvorhaben. Eine Maßnahme erscheint dann im Regierungsmonitor, wenn die Vorarbeiten daran so weit fortgeschritten sind, dass das verantwortliche Ministerium oder der/die Beauftragte der Bundesregierung den Austausch mit der Öffentlichkeit sucht. Das kann die Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung sein oder der Start eines öffentlichen Konsultationsverfahrens.
Nein. Der Regierungsmonitor bildet die Vielfalt des Regierungshandelns ab. Er enthält Gesetze und Verordnungen aber auch Aktionspläne, Förderprogramme oder Berichte der Bundesregierung.
Der Fortschritt der Umsetzung wird in drei Schritten angezeigt: in Vorbereitung; im Prozess; abgeschlossen.
In Vorbereitung: Eine Maßnahme ist „in Vorbereitung“, wenn das verantwortliche Ministerium zur Vorbereitung einer Regierungsentscheidung den Austausch mit der Öffentlichkeit sucht (Anhörungs-/Konsultationsphase). Das kann die Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung sein (wie bspw. bei einem Gesetz) oder der Start eines öffentlichen Konsultationsverfahrens oder eine Pressekonferenz, bei der die Vorschläge für eine Maßnahme vorgestellt werden. Der Status „in Vorbereitung“ wird durch einen ausgefüllten Balken dargestellt.
Im Prozess: Eine Maßnahme ist „im Prozess“, sobald sie durch das Bundeskabinett beschlossen wurde und danach weitere Prozessschritte folgen, in der Regel die Beratungen von Bundestag und Bundesrat (Gesetzgebungsprozess). Der Status „im Prozess“ wird durch zwei ausgefüllte Balken dargestellt.
Abgeschlossen: Eine Maßnahme ist im Sinne des Regierungsmonitors abgeschlossen, wenn sie in Kraft getreten ist oder Anwendung findet. Manche Maßnahmen sind auch bereits mit Kabinettbeschluss abgeschlossen, das können zum Beispiel bestimmte Regierungsstrategien sein. Der Status „abgeschlossen“ wird durch drei ausgefüllte Balken dargestellt.
Entdecken Sie die Inhalte des Regierungsmonitors auf eigene Faust! Die Maßnahmen sind nach den thematischen Kapiteln des Koalitionsvertrags geordnet. Durch Anklicken des Kapitels werden alle Maßnahmen angezeigt. Sie werden durch erneutes Anklicken wieder ausgeblendet. Sie können auch mehrere Kapitel gleichzeitig anklicken. Jede Maßnahme wird kurz beschrieben und der aktuelle Stand der Umsetzung sowie das Datum der letzten Änderung angegeben. Über Links gelangen Sie z. B. auf die Seiten der Bundesministerien, wo Sie weitere Informationen finden.
Der Regierungsmonitor verfügt über unterschiedliche Suchfunktionen, z.B. über Schlüsselwörter, einen bestimmten Zeitraum oder den Status. Sie können sich auch alle Maßnahmen nach thematischen Kapiteln des Koalitionsvertrags auflisten lassen. Werden mehrere Maßnahmen in einem Paket zusammengefasst, z.B. das Entlastungspaket, so lassen sich die einzelnen Maßnahmen des Pakets über den Suchbegriff „Entlastungspaket“ anzeigen. In Verbindung mit einem Stern * können auch Wortbestandteile gesucht werden, z.B. werden mit dem Suchbegriff *pakete Entlastungspakete und Maßnahmenpakete gefunden. Nutzt man Anführungszeichen in der Suche, so werden Maßnahmen gesucht, bei denen die Suchbegriffe exakt mit den Informationen der Maßnahme übereinstimmen.
Wenn sich bei der monatlichen Aktualisierung etwas am Status oder der Beschreibung einer Maßnahme geändert hat, wird sie als geändert angezeigt.
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