Kabinettausschuss
Die Bundesregierung hat den Nationalen Sicherheitsrat im August 2025 unter der Leitung des Bundeskanzlers eingerichtet. Damit wurde die Sicherheitsarchitektur Deutschlands an entscheidender Stelle umgebaut, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken. Das Wichtigste im Überblick.
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Der Nationale Sicherheitsrat kommt im Bundeskanzleramt zusammen.
Foto: Shutterstock/Alexander Baumann
Kompetenz und Wissen der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit werden im Nationalen Sicherheitsrat gebündelt, ressortübergreifend koordiniert und für die strategische Entscheidungsfindung aufbereitet.
Der Nationale Sicherheitsrat behandelt Themen an den Schnittstellen innerer, äußerer, wirtschaftlicher und digitaler Sicherheit sowie ziviler und militärischer Verteidigung. Er übt eine Brückenfunktion aus und schließt Lücken, die an den Schnittstellen nationaler Sicherheit entstehen können.
Drei Kernaufgaben für die nationale Sicherheit
Der Nationaler Sicherheitsrat erfüllt als Kabinettausschuss drei zentrale Kernaufgaben, die sich gegenseitig ergänzen und die nationale Sicherheit stärken:
- Informationen und Wissen der Bundesregierung werden zusammengeführt und zu Lagebildern verdichtet. Auf dieser Grundlage werden politische Entscheidungen zielgerichtet vorbereitet und getroffen. Der Nationale Sicherheitsrat kann abschließend entscheiden – sofern das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz der Entscheidung nicht entgegensteht.
- Der Nationale Sicherheitsrat trägt zur Strategieentwicklung und strategischen Vorausschau der Bundesregierung bei, um neben dem Umgang mit aktuellen Ereignissen auch mittel- und langfristige Bedrohungslagen zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln und Vorbereitungen zu treffen. Dazu zählt eine Fortschreibung der Nationalen Sicherheitsstrategie.
- Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz Deutschlands geleistet. Dazu zählt unter anderem die Durchführung von Krisensimulationen und sicherheitspolitischen Übungen.
Projekt der gesamten Bundesregierung
Der Nationale Sicherheitsrat tritt unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers zusammen und besteht aus den folgenden Mitgliedern:
- Bundesminister der Finanzen
- Bundesminister des Innern
- Bundesminister des Auswärtigen
- Bundesminister der Verteidigung
- Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
- Bundesministerin der Justiz und für den Verbraucherschutz
- Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung
- Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben
Weitere Mitglieder der Bundesregierung, Vertreter der Länder und Personen mit herausragender Fachkenntnis können anlassbezogen hinzugezogen werden, wenn deren Aufgabenbereiche betroffen sind.
Drei Fragen, drei Antworten zur Struktur und Arbeitsweise
Wer beruft den Nationalen Sicherheitsrat ein?
Der Bundeskanzler ist Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und beruft diesen ein.
Wann und wie tagt der Nationale Sicherheitsrat?
Der Nationale Sicherheitsrat tritt regelmäßig zusammen, kann aber auch kurzfristig zu lage- und krisenbezogenen Sitzungen einberufen werden.
Wie arbeitet der Nationale Sicherheitsrat?
Der Nationale Sicherheitsrat wird durch eine Stabsstelle im Bundeskanzleramt unterstützt. Diese koordiniert und steuert die zur Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates notwendigen Arbeiten. Die Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes sowie die beteiligten Ministerien tragen in den jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen maßgeblich dazu bei.