FAQ zur Corona-Schutzimpfung
Der Herbst kommt und die Zahl der Corona-Infektionen steigt. Welche Empfehlungen gibt es für Auffrischungs-Impfungen? Ist mein Impfschutz noch aktuell? Wo kann ich mich impfen lassen? Antworten auf diese und weitere wichtigen Fragen finden Sie hier im Überblick.
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Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt sich und andere vor schweren Krankheitsverläufen.
Foto: Getty Images/Westend61
Inzwischen sind seit dem Start der Corona-Schutzimpfungen im Dezember 2020 über 75 Prozent der Menschen in Deutschland gegen Corona geimpft. Mehr als 190 Millionen Impfdosen sind verabreicht worden – eine beeindruckende Zahl. Damit ist ein hoher Schutz für weite Teile der Bevölkerung erreicht. Viele schwere Krankheitsverläufe konnten vermieden und vulnerable Menschen geschützt werden.
Trotzdem sind auch in diesem Herbst wieder etliche Infektionen zu erwarten. Auch neue Varianten sind auf dem Vormarsch. Mittlerweile aber ist ein angepasster Impfstoff vorhanden.
Inzwischen ist es einfach geworden, einen Termin zum Impfen zu bekommen, und Impfstoffe - auch die angepassten - sind in ausreichender Menge da. Trotzdem gibt es immer wieder Fragen, insbesondere zu möglichen Auffrischungsimpfungen:
Ob Ihr Impfschutz ausreicht oder nicht, können Sie ganz einfach online herausfinden: Mit dem Corona-Impfcheck bekommen Sie mit wenigen Klicks eine passende Impfempfehlung – für sich selbst und Ihre Angehörigen.
Wichtig: Der Corona-Impfcheck bietet nur eine Orientierungshilfe. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2023 spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.
Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung) sollen diese Personen bekommen:
- Menschen ab 60,
- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen,
- medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. zu Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten (Menschen mit geschädigtem körpereigenen Abwehrsystem) und
- alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, zum Beispiel Immundefizienz.
Da erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit die Infektionen zunehmen, ist ein guter Termin für die Impfung der Herbst.
Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Diese Empfehlung gilt nach wie vor – auch für diesen Herbst mit angepasstem Impfstoff. Darauf hat die STIKO in ihrer Stellungnahme vom 18. September 2023 hingewiesen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der STIKO.
Die STIKO empfiehlt nun für Kinder und Jugendliche unter 18, die keine Grundkrankheiten haben, in der Regel keine Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung mehr. Hintergrund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe und die sehr geringe Anzahl von Menschen unter 18, die aufgrund der Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen.
Die meisten Corona-Impfungen führen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch, sowohl in den Praxen als auchzum Beispiel in Pflegeeinrichtungen. Auch Betriebsärztinnen und ‑ärzte impfen. Zudem kann man sich in vielen Apotheken impfen lassen.
Aktuelle Zahlen zu den Impfungen finden Sie beim Robert-Koch-Institut. Hier können Sie – wöchentlich aktualisiert – die gemeldeten Impfungen nachlesen.
In Deutschland sind fünf Impfstoffe zugelassen. Einen Überblick finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards galten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wurde und wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Normalerweise vergehen viele Jahre, bis ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen ist. Bei den COVID-19-Impfstoffen ging – und geht – es schneller, denn schon zu Beginn der Pandemie wurde deutlich: Die wirksamste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen, sind Impfstoffe. Deshalb wurden Prozesse bei der Impfstoffentwicklung effizienter gestaltet und Expertinnen und Experten arbeiten weltweit enger zusammen. So konnte man Verfahrensabläufe optimieren und Zeit bei der Entwicklung der Impfstoffe gewinnen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.
Alle verfügbaren Impfstoffe schützen gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen.
Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird regelmäßig untersucht. Das wird auch deshalb gemacht, weil sich das Coronavirus SarsCoV-2 – wie alle Viren – fortlaufend verändern kann. Und verändert sich das Virus, kann sich auch die Wirksamkeit der Impfstoffe ändern. So haben beispielsweise wichtige Impfstoffe gegenüber der Delta-Variante deutlich besser gewirkt als gegenüber der Omikron-Variante. Dennoch boten auch diese Impfstoffe einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen. Zudem gibt es mittlerweile auch Impfstoffe, die an neue Varianten angepasst sind.
Allerdings kann der Schutz nach einer Impfung im Laufe der Zeit abnehmen. Durch eine Auffrischimpfung aber wird er wieder erhöht. Daher wird gerade besonders gefährdeten Gruppen eine Auffrischungsimpfung empfohlen (– siehe die Frage: „Für wen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?“).
Das Robert Koch-Institut überwacht nach wie vor, welche Varianten des Coronavirus in Deutschland im Umlauf sind und wie sich das Virus verändert. Dafür werden weiterhin Genomsequenzierungen vorgenommen. Das heißt: Labore untersuchen das Erbgut des Virus. Das hierfür notwendige Material erhalten sie durch die beispielsweise in Arztpraxen vorgenommenen Testungen von COVID-19-Erkrankten.
Nebenwirkungen können nie ausgeschlossen werden. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine begründete Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat.
Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar zu beschreiben. Dazu gehört auch, zu benennen, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten.
Nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Wichtig hierfür: das Meldeportal über Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen.
Neben dem Meldeportal sind auch eigene Studien des PEI von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit von Impfstoffen zu überprüfen. Eine wichtige Studie des PEI zu den Coronavirus-Schutzimpfungen ist SafeVac2.0. SafeVac 2.0 ist eine Smartphone-App des PEI, mit der Geimpfte Angaben zur Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen machen. Mehr als 730.000 Personen haben bisher mitgemacht. Die Studie geht jetzt in ihre Schlussphase. Die Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat während der Pandemie regelmäßig Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen herausgebracht. In diesen Berichten finden sich alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte. Inzwischen gibt es eine umfangreiche Datenlage zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe, daher wird es voraussichtlich keine weiteren Sicherheitsberichte mehr geben.
Betroffene, die einen Impfschaden vermuten, können einen Antrag bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Versorgungsämter sind Einrichtungen der Bundesländer. Daher müssen Sie sich in Ihrem Bundesland erkundigen, wo genau Sie den Antrag stellen müssen. Die zuständige Landesbehörde entscheidet allein, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht.
Ein Impfschaden (egal welcher) wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ (§ 2 Nummer 11 IfSG).
Für Impfschäden gelten grundsätzlich die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Für alle gesundheitlichen Schäden in Folge einer Coronavirus-Schutzimpfung besteht ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Entschädigung.
Mehr Informationen zu Nebenwirkungen, Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden bei „Zusammen gegen Corona“.
Weitere Informationen:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches Info-Angebot zur Corona-Impfung zusammengestellt.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.
Weitere Informationen zum Thema „Impfen und Corona“ bietet das Bundesgesundheitsministerium.