FAQ zur Corona-Impfung
Ist mein Impfschutz noch aktuell? Welche Empfehlung gibt es für die Booster-Impfung? Was gilt für Kinder und Jugendliche? Und wo kann ich mich impfen lassen? Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Wann gelte ich als vollständig geimpft? Diese Regelung gilt ab 1. Oktober 2022.
Foto: Bundesregierung
Informationen zur Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung)
Die in Deutschland zugelassenen Covid-19-Impfstoffe schützen effektiv vor schweren Erkrankungen. Studien belegen jedoch, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt.
Eine Auffrischungsimpfung erhöht den Impfschutz wieder deutlich. Der Körper bildet mehr Antikörper und kann sich so noch besser vor dem Virus schützen. Die Auffrischungsimpfung wirkt wie ein Booster (Verstärker) für das Immunsystem – deshalb wird sie auch als Booster-Impfung bezeichnet.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt für alle Geimpften ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe. Die Auffrischimpfung soll im Regelfall sechs Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Kinder zwischen 5 und 11 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen – z.B. Immundefizienz – sollen ebenfalls geboostert werden. Für diese Altersgruppe sollen weiterhin die für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe verimpft werden – und nicht die neuen angepassten Impfstoffe, die bisher nur für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen sind.
Bei vielen Menschen liegt die Auffrischimpfung schon längere Zeit zurück, zum Beispiel bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Die STIKO empfiehlt daher für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischimpfung, vorzugsweise mit einem der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe.
Die zweite Auffrischimpfung soll nach drei sogenannten „immunologischen Ereignissen“ verabreicht werden – beispielsweise drei Impfungen (1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung) oder Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) und eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion. Näheres hierzu können Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI) nachlesen.
Die Personengruppen, denen die STIKO eine zweite Auffrischimpfung empfiehlt, sind:
- Alle Menschen ab 60 Jahren;
- Personen ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, insbesondere Immundefizienz (Hinweis: Da die neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind, sollen für 5-11-Jährige nur die bisherigen, für diese Altersgruppe zugelassenen monovalenten Impfstoffe zum Einsatz kommen);
- Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben oder Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe;
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen oder in der Pflege arbeiten – insbesondere, wenn sie direkten Kontakt zu den ihnen anvertrauten gefährdeten Menschen haben.
Für all diese Personen gilt: Der zweite Booster soll sechs Monate nach der ersten Auffrischimpfung beziehungsweise der SARS-CoV-2-Infektion gegeben werden.
Eine Übersicht über die STIKO-Empfehlungen zur Corona-Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI).
Die STIKO empfiehlt, für Auffrischimpfungen vorzugsweise einen der neuen, an die Omikron-Varianten angepassten bivalenten Impfstoffe zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass diese erst ab einem Alter von zwölf Jahren zugelassen sind.
Doch auch die bisherigen monovalenten Impfstoffe können weiterhin eingesetzt werden, da sie unverändert vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Nähere Informationen dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)
Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt machen.
Ebenso können auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten. Entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen impfen und sind auf www.mein-apothekenmanager.de zu finden.
Aktuelle Informationen zur Organisation vor Ort finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.
Corona-Impfung für Kinder
Die STIKO empfiehlt allen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren eine Coronaschutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die zunächst einmalige Impfung zielt darauf ab, eine möglichst gute Basisimmunität aufzubauen.
Die einmalige Impfung soll vorzugsweise mit dem Vakzin von BioNTech erfolgen, alternativ ist auch eine Kinderdosis von Moderna ab sechs Jahren möglich.
Zusätzlich empfiehlt die STIKO Kindern mit bestimmten Vorerkrankungen – z.B. Immundefizienz – eine Grundimmunisierung mit 2 Impfungen sowie Auffrischimpfungen. Näheres dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)
Am 17. November 2022 hat die STIKO eine Impfempfehlung für kleinere Kinder ausgesprochen: Sie empfiehlt für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren, die aufgrund von Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, eine vollständige Grundimmunisierung mit einem für diese Altersgruppe zugelassenen mRNA-Impfstoff. Näheres, u.a. eine Liste der relevanten Vorerkrankungen, finden Sie beim RKI. Für immungesunde Kinder in dieser Altersgruppe ohne Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO derzeit keine Impfung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Zusammen gegen Corona“.
Die Corona-Impfung ist für viele Eltern ein sensibles Thema. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt oder Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt beraten, wenn Sie Fragen haben.
Eltern, die ihre Kinder impfen lassen möchten, können sich an die niedergelassenen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte wenden. Darüber hinaus stehen auch Krankenhäuser mit pädiatrischen Abteilungen zur Verfügung. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Informationsseiten der Kommunen zu finden.
Nein. In Deutschland gibt es keine Impfpflicht für Kinder. Die Entscheidung für oder gegen die Coronaschutzimpfung liegt bei den Sorgeberechtigten. Inwieweit und in welchem Abstand Testungen für zum Beispiel nichtgeimpfte Schülerinnen und Schüler notwendig sind, entscheiden die Bundesländer. Bitte informieren Sie sich daher in Ihrem jeweiligen Bundesland.
Allgemeine Informationen zur Corona-Impfung
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft.
Alle zugelassenen Impfstoffe sind wirksam und sicher. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) am wirksamsten. Daher wird all denjenigen, die zuerst mit einem Vektor-Impfstoff einmal oder zweimal geimpft wurden, empfohlen, sich bei der nächsten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff impfen zu lassen. Den Impfstoff von Moderna empfiehlt die STIKO nur für die Altersgruppe ab 30 Jahren.
Auch wenn die Impfstoffe nach derzeitigem Kenntnisstand eine sehr gute Wirksamkeit bieten, kann es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen. Die Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz. Untersuchungen zeigen aber, dass geimpfte Personen deutlich seltener einen schweren Krankheitsverlauf haben, in der Regel nur leichte Symptome aufweisen oder häufig gänzlich symptomlos bleiben.
Das lässt sich auch mit Daten belegen: In den wöchentlich am Donnerstag erscheinenden Lageberichten des RKI wird regelmäßig dargestellt, wie wirksam die Impfungen differenziert nach Altersgruppen und differenziert nach Verlauf einer Infektion sind.
Weitere Informationen zur Wirksamkeit der Covid-19-Schutzimpfung finden Sie beim RKI.
Ein Status als „vollständig Geimpfter“ ist eine Voraussetzung etwa für Beschäftigte von Pflegeheimen oder Krankenhäusern, die im Rahmen der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihren Impfschutz nachweisen wollen.
Für diesen vollständigen Impfschutz sind – so ist es im § 22a des Infektionsschutzgesetzes geregelt – zwei Impfdosen notwendig – und zwar auch für Menschen, die bei ihrer ersten Impfung den Impfstoff von Johnson&Johnson bekommen haben. Ausnahmen gibt es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus: Hier reicht eine Impfung,
- wenn vor dieser Impfung eine mit Antikörpertest oder mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn nach dieser Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte, und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Ab dem 1. Oktober 2022 gelten andere Regeln. Es werden grundsätzlich drei Impfungen notwendig sein. Ausnahmen wird es nach durchgemachter Infektion mit dem Corona-Virus geben: Hier werden zwei Impfungen reichen,
- wenn vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
- wenn nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind.
Wichtig auf Reisen: Für Erwachsene, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ist das Zertifikat 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig. Minderjährige Personen (unter 18) sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig. Die Regelung gilt für grenzüberschreitende Reisen in den EU-Mitgliedstaaten.
Anders sieht es auf nationaler Ebene aus: In Deutschland gibt es zurzeit keine nationalrechtlichen Regelungen, die die Anerkennungsdauer von Impfnachweisen begrenzen.
Die Impfung gegen das Coronavirus ist grundsätzlich freiwillig.
Um vulnerable Gruppen zu schützen, gab es jedoch befristet bis zum 31. Dezember 2022 eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Grund war die Lage in der vierten Welle, der beklagenswert hohen Zahlen bei Neuerkrankungen und Todesfällen und einer äußerst ernsten, regional teilweise dramatischen Lage im Gesundheitssystem. Daher hatten die Länder den Bund gebeten, schnellstmöglich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einzuführen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten Kontakt zu vulnerablen Personen haben, sollten verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Bundestag und Bundesrat hatten daraufhin eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Demzufolge müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Denn insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, gegebenenfalls auch tödliche Covid-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen).
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Corona-Schutzimpfung für Schwangere und Stillende. Zudem empfiehlt die STIKO allen im gebärfähigen Alter eine Impfung, damit bereits vor einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor Covid-19 besteht. Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und Stillende können mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs wie BioNTech geimpft werden. Außerdem gibt es für Schwangere und Stillende die Empfehlung für eine Auffrischimpfung. Näheres dazu auf der Website des Robert Koch-Instituts (RKI)
Aktuelle Zahlen zu den Impfungen finden Sie auf dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums.
Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin beim Arzt machen. Ebenso können auch Zahnärzte und Apotheken Corona-Schutzimpfungen anbieten – entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker dürfen dann impfen.
Aktuelle Informationen zu Impfangeboten in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Infoseite Ihrer Landesregierung.
Die Impfung sollte bei Personen mit akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung verschoben werden. Leichte Erkrankungen ohne Fieber sind in der Regel kein Hinderungsgrund für eine Impfung.
Wenn Sie einen Impftermin haben und ihn krankheitsbedingt nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte persönlich ab, denn nur dann kann der Termin anderweitig vergeben werden.
Wer eine Infektion durchlebt, bildet Antikörper, vergleichbar wie bei einer Impfung. Daher kann eine durchgemachte COVID19-Infektion oftmals eine Impfung „ersetzen“ - weitere Impfungen sind für einen vollständigen Impfschutz aber dennoch notwendig.
Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wie viele Impfungen und zu welchem Zeitpunkt diese sinnvoll sind. Eine Orientierung kann Ihnen auch der Impfguide bieten.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos.
Informationen zu den zugelassenen Impfstoffen
Am 21. Dezember 2020 erteilte die EU-Kommission dem Impfstoff von BioNTech die Zulassung, am 6. Januar 2021 folgte die Genehmigung des Moderna-Impfstoffs. Der Impfstoff des Unternehmens AstraZeneca ist seit dem 29. Januar 2021 in der EU zugelassen. Seit 11. März 2021 hat der Impfstoff von Johnson & Johnson eine EU-Zulassung. Am 20. Dezember 2021 hat die EU-Kommission den von Novavax entwickelten Impfstoff Nuvaxovid zugelassen, und am 23. Juni 2022 den Impfstoff von Valneva.
Grundlage sind entsprechende Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand der verschiedenen Impfstoffe finden Sie auf der Seite der EMA (eng.).
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit mehr als 100 mögliche Impfstoffe klinisch getestet. Hier finden sie die Zusammenstellung der WHO (eng.)
Die Impfstoffe von BioNTech und Moderna sind mRNA-Impfstoffe. Diese enthalten Teile der Erbinformation des Coronavirus in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Mit dieser Art Bauplan werden Muskelzellen im Körper angeregt, das für das Coronavirus typische Spike-Protein selbst zu produzieren.
Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem „echten“ Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt. Die gebildeten Antikörper schützen dann vor einer schweren Erkrankung. Die mRNA aus dem Impfstoff bleibt nicht im Körper, sondern wird kurz nach der Impfung abgebaut.
Die Impfstoffe von AstraZeneca sowie Johnson & Johnson sind Vektorimpfstoffe. In diesem Fall dient ein abgeschwächtes, für den Menschen harmloses Virus als Transportmittel (Vektor) für Teile der Erbinformation des Coronavirus. Auch hier erhalten einige Körperzellen so einen Bauplan zur Herstellung des charakteristischen Spike-Proteins des Coronavirus und bauen es nach.
Das Immunsystem erkennt das Spike-Protein als fremd und bildet natürliche Abwehrkräfte – Antikörper und Immunzellen. Wenn der Geimpfte später mit dem Coronavirus in Berührung kommt, wird es vom Immunsystem erkannt und bekämpft. Vektorimpfstoffe sind bereits erprobt und kommen beispielsweise zum Schutz gegen Ebola zum Einsatz.
Beim Novavax-Impfstoff handelt es sich um einen rekombinanten Proteinimpfstoff, der im weiteren Sinne ein sogenannter Totimpfstoff ist. Der Impfstoff basiert auf einem klassischen Wirkprinzip: Er enthält winzige im Labor hergestellte Partikel des Coronavirus, die sogenannten Spike-Proteine. Gelangen diese durch die Impfung in den Körper, werden sie als fremd erkannt und regen das Immunsystem zur Antikörperbildung an.
Im Gegensatz zu mRNA- und Vektorimpfstoffen, die den Körper dazu anregen, selbst ungefährliche Kopien des Spike-Proteins herzustellen, wird beim Novavax-Impfstoff direkt mit in Zellkulturen gezüchteten Bestandteilen der Hülle des Virusproteins geimpft. Beim Bundesgesundheitsministerium finden Sie weitere Informationen zur Novavax-Impfung.
Der Impfstoff von Valneva ist ein Ganzvirusimpfstoff. Er enthält inaktivierte SARS-CoV-2-Viren, also abgetötete Krankheitserreger, die sich nicht mehr vermehren können. Bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 wird der Körper die Viren wiedererkennen und mit den schon vorhandenen Anitkörpern bekämpfen.
Digitaler Impfnachweis
Die Corona-Schutzimpfung wird in Ihrem Impfpass erfasst. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung. Zusätzlich sollten Sie sich einen digitalen Impfnachweis in Form eines QR-Codes ausstellen lassen. Damit können Sie – in der Corona-Warn-App und in der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts - Ihr digitales Impfzertifikat auf Ihrem Smartphone nutzen. Hier finden sie weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis.
Auch bei Auffrischungs-Impfungen bekommt man einen „2D-Barcode“. Und auch hier gilt: Sie können das Zertifikat ebenso in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App übertragen wie bei der Erst- und Zweitimpfung auch.
Ja. Der Impfpass oder Impfausweis ist gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein wichtiges, internationales Dokument, aus dem ersichtlich ist, welche Impfungen Sie bereits erhalten haben oder noch benötigen. Tatsächlich ist es so, dass der digitale Impfnachweis lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot ist.
Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ im Allgemeinen weiterhin möglich und gültig.
Sicherheit der Impfstoffe
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Auch wenn die Impfstoffentwicklung dieses Mal deutlich schneller gelingt als bisher, geht damit kein Herabsenken der Standards für die Zulassung einher. Die Beschleunigung der Impfstoffentwicklung ist zum einen damit zu erklären, dass für sie viel Geld investiert wird und damit Studien ohne Zeitverzögerung im großen Stil durchgeführt werden können. Zum anderen überwachen und prüfen die Zulassungsbehörden die Impfstoffentwicklung so schnell es geht. Durch diese Priorisierung können die forschenden Firmen und Labore Zeit sparen und schneller von einer Prüfphase in die nächste gehen.
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Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat. Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.
Auch nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Manchmal lassen sich sehr seltene Nebenwirkungen erst nach der Zulassung erfassen. Sehr selten heißt zum Beispiel ein Fall auf mehr als 10.000 Geimpfte. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller.
Durch die Zusammenfassung von nationalen und internationalen Beobachtungen kann sichergestellt werden, dass auch Risiken von Impfstoffen erfasst werden, die so selten sind, dass sie erst bei einer sehr großen Anzahl durchgeführter Impfungen sichtbar werden.
Das Paul-Ehrlich-Institut veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Sicherheitsberichte über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19 im jeweiligen Zeitraum. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte.
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.
Quelle: Aufklärungsbogen zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut
Weitere Informationen:
Informationen zur Impfung in Ihrer Region und zur Terminvergabe finden Sie auf der Seite www.116117.de.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches Info-Angebot zur Corona-Impfung zusammengestellt.
Auch das Bundesgesundheitsministerium beantwortet zahlreiche Fragen zu Impfstoff-Typen, zur Verteilung der Corona-Impfung und weiteren Themen.
Über das nationale Sonderprogramm und den Stand der Impfstoff-Forschung informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist in Deutschland unter anderem für die Zulassung von Impfstoff-Studien verantwortlich. Das Institut hat Informationen zur Entwicklung und Zulassung eines Impfstoffs aufbereitet.
Eine Übersicht der Impfstoffkandidaten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammengestellt.
Die Europäische Arzneimittelagentur ist für das Zulassungsverfahren verantwortlich.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit/Presse- und Informationsamt der Bundesregierung