FAQ zur Corona-Schutzimpfung
Ist mein Impfschutz noch aktuell? Welche Empfehlungen gibt es für Auffrischungs-Impfungen? Und wie viele Menschen sind inzwischen geimpft? Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick.

Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt sich und andere vor schweren Krankheitsverläufen.
Foto: Getty Images/Westend61
Inzwischen sind seit dem Start der Corona-Schutzimpfungen im Dezember 2020 über 75 Prozent der Menschen in Deutschland gegen Corona geimpft. Mehr als 190 Millionen Impfdosen sind verabreicht worden – eine beeindruckende Zahl. Damit ist ein hoher Schutz für weite Teile der Bevölkerung erreicht.
Inzwischen ist es einfach geworden, einen Termin zum Impfen zu bekommen, und Impfstoffe sind in ausreichender Menge vorhanden. Trotzdem gibt es noch Fragen, insbesondere zu möglichen Auffrischungsimpfungen:
Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt vor allem sich selbst vor einem schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf. Zudem hilft jede Corona-Impfung dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. So schützt jeder, der sich impfen lässt, auch die eigene Familie, Freunde und die Gemeinschaft – und insbesondere Menschen, die besonders gefährdet sind, z.B. wegen schwerer Erkrankungen oder Immunschwäche.
Aktuelle Zahlen zu den Impfungen finden Sie auf dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums. Hier können Sie auch nachvollziehen, wie sich die Impfzahlen im Laufe der Corona-Pandemie entwickelt haben.
In ihrer neuesten Empfehlung spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine 1. Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.
Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten Antigenexposition (vorzugsweise im Herbst) sollen diese Personen bekommen:
- Menschen ab 60,
- Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen,
- medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern,
- Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten und
- alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, z.B. Immundefizienz.
Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der STIKO.
Die STIKO empfiehlt nun für Kinder und Jugendliche unter 18, die keine Grundkrankheiten haben, keine Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung mehr. Hintergrund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe und die sehr geringe Anzahl von Menschen unter 18, die aufgrund der Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen.
In Deutschland sind fünf Impfstoffe zugelassen. Einen Überblick finden Sie bei „Zusammen gegen Corona“.
In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards galten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wurde und wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.
Normalerweise vergehen viele Jahre, bis ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen ist. Bei den COVID-19-Impfstoffen ging – und geht – es schneller, denn schon zu Beginn der Pandemie wurde deutlich: Die wirksamste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen, sind Impfstoffe. Diese Erkenntnis führte dazu, dass Prozesse bei der Impfstoffentwicklung effizienter gestaltet wurden und Expertinnen und Experten weltweit enger zusammenarbeiten. So konnte man Verfahrensabläufe optimieren und Zeit bei der Entwicklung der Impfstoffe gewinnen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.
Ausgeschlossen werden können Nebenwirkungen nie. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine sichere Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat.
Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar beschreiben zu können. Dazu gehört auch, benennen zu können, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten können.
Nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Wichtig hierfür: das Meldeportal über Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen und Studien.
Neben dem Meldeportal sind auch eigene Studien des PEI von zentraler Bedeutung für die Überprüfung der Sicherheit von Impfstoffen. Eine wichtige Studie des PEI zu den Coronavirus-Schutzimpfungen ist SafeVac2.0. SafeVac 2.0 ist eine Smartphone-App des PEI, mit der Geimpfte Angaben zur Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen machen. Über 730.000 Personen haben bisher mitgemacht. Die Studie geht jetzt in ihre Schlussphase. Die Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat während der Pandemie regelmäßig Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen herausgebracht, der jüngste datiert von Oktober 2022. In diesen Berichten finden sich alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte. Inzwischen gibt es eine umfangreiche Datenlage zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffprodukte, daher wird es voraussichtlich keine weiteren Sicherheitsberichte mehr geben.
Betroffene, die einen Impfschaden vermuten, können einen Antrag bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Versorgungsämter sind Einrichtungen der Bundesländer. Daher müssen Sie sich in Ihrem Bundesland erkundigen, wo genau Sie den Antrag stellen müssen. Die zuständige Landesbehörde entscheidet allein, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht.
Ein Impfschaden (egal welcher) wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ (§ 2 Nummer 11 IfSG).
Für Impfschäden gelten grundsätzlich die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Für alle gesundheitlichen Schäden in Folge einer Coronavirus-Schutzimpfung besteht ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Entschädigung.
Mehr Informationen zu Nebenwirkungen, Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden bei „Zusammen gegen Corona“.
Weitere Informationen:
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ein umfangreiches Info-Angebot zur Corona-Impfung zusammengestellt.
Auch das Robert Koch-Institut beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus und Impfen.