FAQ zur Legalisierung von Cannabis

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Cannabisgesetz in Kraft getreten FAQ zur Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April ist in Deutschland der Cannabiskonsum für Erwachsene legal. Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden. Ein Überblick.

3 Min. Lesedauer

Vier Gründe, warum die Cannabis-Legalisierung den Jugendschutz stärkt.

4 gute Gründe: Cannabis wird legal. Das stärkt auch den Jugendschutz.

Foto: Bundesregierung

Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Allein in Deutschland haben im Jahr 2021 mehr als vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert. 

Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können.

Daher hat sich die Bundesregierung für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Der Entwurf des Gesetzes, das nun in Kraft getreten ist, basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier , das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im April 2023 vorgestellt hatten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes. 

Welche Ziele verfolgt das Gesetz?

Es geht der Bundesregierung darum,

  • den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen,
  • die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen,
  • mehr für Aufklärung und Prävention zu tun
  • und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?

  • Nun dürfen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.
  • Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig.
  • Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
  • Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
  • Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. 
  • Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt.

Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .

Wie soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden?

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen  ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Er wird zum Beispiel durch diese Elemente gewährleistet:

  • Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.
  • Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
  • Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden . Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben. 
  • Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden.
  • Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben.
  • Es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.
  • Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären.

Wird überprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung in Deutschland hat?

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten evaluiert wird. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, aber auch mit Blick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität.

Das Cannabis-Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Ab dem 1. Juli 2024 erhalten dann Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis anzubauen.