Drogenpolitik
Seit dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick.
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Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Allein in Deutschland haben im Jahr 2021 mehr als vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert.
Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können.
Daher hat sich die Bundesregierung für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Der Entwurf des Gesetzes, das zum 1. April in Kraft getreten ist, basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im April 2023 vorgestellt hatten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.
Welche Ziele verfolgt das Gesetz?
Es geht der Bundesregierung darum,
- den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen,
- die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen,
- mehr für Aufklärung und Prävention zu tun
- und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
- Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – seit dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.
- Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig.
- Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
- Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
- Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
- Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
- Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt.
Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Wie soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden?
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Er wird zum Beispiel durch diese Elemente gewährleistet:
- Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.
- Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
- Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden . Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben.
- Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden.
- Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben.
- Es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.
- Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären.
Welche Regeln gelten für Anbauvereinigungen?
Seit dem 1. Juli dürfen auch private Anbauvereinigungen Cannabis anbauen. Dabei gelten unter anderem folgende Regeln:
- Die Vereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis.
- Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder für den Eigenkonsum abgegeben werden.
- Mitglied in einer Anbauvereinigung können nur Erwachsene werden.
- Innerhalb der Anbauvereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden.
Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Anbauvereinigungen.
Welche Regelungen gelten für den Straßenverkehr?
Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Damit die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet bleibt und alle Beteiligten Rechtsklarheit haben, gelten seit dem 22. August neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“:
- Im Straßenverkehr gilt ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum. Bislang hatte sich ein Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert.
- Ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot kann verhängt werden, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer ein Kraftfahrzeug führt und dabei einen höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum aufweist.
- Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Ausgenommen sind nur Personen, die THC als für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel nachweislich einnehmen.
- Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist besonders gefährlich. Deshalb gilt für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Das Bundesverkehrsministerium beauftragte im Dezember 2023 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe – besetzt mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei – die ihre Empfehlung für THC-Grenzwerte im Straßenverkehr vorlegt haben. Der Bundestag hat diese beschlossen. Auch der Bundesrat billigte die Gesetzesänderung, die nun nach ihrer Verkündung in Kraft getreten ist.
Wird überprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung in Deutschland hat?
Ja. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten evaluiert wird. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, aber auch mit Blick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität.
Das Cannabis-Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren. Seit dem 1. Juli 2024 erhalten Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis anzubauen.