Vom Bundeskabinett beschlossen
Mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis will die Bundesregierung neue Wege hin zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Cannabis gehen. Warum sie diesen Schritt macht, und welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt – lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Durch die legale Möglichkeit des Eigenanbaus von Cannabis soll der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden.
Foto: Bundesregierung
Was für ein Gesetz hat das Bundeskabinett beschlossen?
Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Er basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Mitte April vorgestellt haben.
Der Gesetzentwurf setzt nun die erste Säule um – zum privaten und gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau für Erwachsene zum Eigenkonsum. In einem zweiten Schritt soll die Abgabe in lizensierten Fachgeschäften angegangen werden. Geplant ist dies im Rahmen eines Modellvorhabens, das wissenschaftlich konzipiert, regional begrenzt und zeitlich befristet sein soll.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des gesamten Gesetzesvorhabens.
„Es ist ein wichtiges Gesetz, welches eine langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik darstellen wird“ – Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei der Vorstellung des Gesetzes
Warum hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene zu nicht-medizinischen Zwecken umzusetzen?
Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Cannabis vom Schwarzmarkt ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten THC-Gehalt enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können.
Welche Ziele verfolgt das Gesetz?
Es geht der Bundesregierung darum, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren und den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen. Das Gesetz soll damit vor allem
- zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen,
- die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken,
- den Kinder- und Jugendschutz stärken. So wird das Bundesgesundheitsministerium eine Kampagne zur Aufklärung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen starten.
Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?
- Künftig sollen Erwachsene in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen dürfen. Über diese Anbauvereinigungen soll Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden dürfen.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis soll künftig straffrei sein.
- Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.
- Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
- Es soll ein Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone von 200 Metern Abstand geben – zum Eingangsbereich von Anbauvereinigungen, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.
- Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum sollen gestärkt werden, unter anderem durch ausgebaute Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.
Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium.
Wird überprüft, welche gesellschaftlichen Auswirkungen das Gesetzesvorhaben in Deutschland hat?
Ja. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten mit Blick auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen ausgewertet wird. Ein Zwischenbericht zur Evaluation soll bereits nach zwei Jahren vorliegen, der Abschlussbericht nach vier Jahren.
Wann kann in Deutschland legal ein Joint geraucht werden?
Nach dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Herbst wird er im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten. Dem Deutschen Bundestag obliegt die abschließende Beschlussfassung des Gesetzes. Im Bundesrat ist das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2024 vorgesehen. Ab dann können Erwachsene nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis vorerst weiterhin verboten.