Mehr Freiheit im Namensrecht

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Einfachere Namenswahl Mehr Freiheit im Namensrecht

Das Namensrecht wird modernisiert. Mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens stärkt die Autonomie und kann sowohl identitätsstiftende als auch integrative Wirkung entfalten. Der Bundesrat hat die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Reformen gebilligt.

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Foto zeigt Klingeln mit Namen

Die neuen Regelungen erweitern die Wahlmöglichkeiten und erleichtern Namensänderungen.

Foto: Tom Hoenig / VISUM

Mehr Freiheit und Flexibilität – das ist Ziel des neuen Namensrechts, um den vielfältigen Lebenswirklichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Die neuen Regelungen erweitern die Wahlmöglichkeiten und erleichtern die Änderung des Nachnamens. Damit wird das deutsche Recht modernisiert und an die Entwicklung in anderen europäischen Staaten angepasst.

Namenswahl wird einfacher

Künftig sollen Ehegatten und Kinder echte Doppelnamen führen können. Möglich soll dann ein aus beiden Familiennamen gebildeter Doppelname sein, der auch zum Geburtsnamen gemeinsamer Kinder wird.

Eltern, die keinen Ehenamen führen und denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, werden für ihre Kinder einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen als Geburtsnamen des Kindes wählen können.

Zur Vermeidung von Namensketten wird die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der neue Doppelname bestimmt werden kann, auf zwei beschränkt.

„Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann

Namensänderungen werden einfacher

Lassen sich Eltern scheiden, wird die Namensänderung für das Kind erleichtert. Bisher konnte jeder Elternteil den Ehenamen ablegen und einen zuvor geführten Namen wieder annehmen. Künftig soll das Kind dieser Namensänderung folgen können. Damit kann eine Namensungleichheit beseitigt werden.

Minderheiten werden berücksichtigt

Berücksichtigt werden zusätzlich die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten Minderheiten – etwa der Wunsch der sorbischen Minderheit, den Familiennamen nach dem Geschlecht abzuwandeln. Auch soll es beispielsweise Angehörigen der friesischen Volksgruppe möglich sein, eine Ableitung vom Vornamen des Vaters und der Mutter als Geburtsname des Kindes zu bestimmen.