Die neuen Regelungen beim Elterngeld

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FAQ zum Elterngeld Die neuen Regelungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Was hat sich geändert? Welche Arten von Elterngeld gibt es? Und wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Die wichtigsten Fragen und Antworten im FAQ.

4 Min. Lesedauer

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter bei der Vereinbarung von Familie und Beruf.

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter dabei, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen.

Foto: picture alliance / Shotshop / Addictive Stock


Wer nach der Geburt des Kindes seine berufliche Arbeit zunächst unterbricht oder einschränkt, erhält in dieser Zeit wenig bis gar kein Gehalt. Um das fehlende Einkommen aufzufangen, gibt es das Elterngeld. Es soll Mütter und Väter dabei unterstützen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Seit dem 1. April 2024 gelten nun neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Wer erhält künftig die Unterstützungsleistung? Über welchen Zeitraum kann Elterngeld ausgezahlt werden und wie hoch fällt es aus?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Was hat sich zum 1. April 2024 beim Elterngeld geändert?

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.

Auch der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes ist für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.

Von der neuen Regelung ausgenommen sind beispielsweise Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden. Diese Eltern können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Welche Formen von Elterngeld gibt es?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Elterngeldes: 1) das Basiselterngeld, 2) das ElterngeldPlus und 3) den Partnerschaftsbonus. Die Varianten können auch miteinander kombiniert werden.

Basiselterngeld

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung des Kindes beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten – danach können sie das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

Grundsätzlich können Eltern das ElterngeldPlus doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonus

Eltern können jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Der gesamte Bezugszeitraum kann sich durch den Partnerschaftsbonus folglich um vier Monate verlängern. Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Die Berechtigten können für jeden Lebensmonat neu entscheiden, welche Variante sie bekommen möchten. Entscheiden sie sich für den Partnerschaftsbonus, muss dieser wahlweise für zwei bis vier Monate am Stück bezogen werden. Wie lange Mütter und Väter insgesamt Elterngeld bekommen, hängt davon ab, für welche Varianten sie sich entscheiden.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Grundsätzlich können Mütter und Väter dann Elterngeld beziehen, wenn sie ihr Kind überwiegend selbst betreuen und in Deutschland leben. Dabei können die Eltern entweder gar nicht oder bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten und dürfen die Einkommensgrenze, ab der kein Anspruch mehr auf Elterngeld besteht, nicht überschreiten. Auch EU-Bürgerinnen und Bürger, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, können hier Elterngeld beziehen. Für Eltern aus Ländern außerhalb der EU ist es ebenfalls möglich, Elterngeld zu bekommen, wenn sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben.

Wie beantrage ich Elterngeld?

Das Elterngeld kann in Papierform, bei der für den Wohnort des Kindes zuständigen Elterngeldstelle oder digital beantragt werden. In Baden-Württemberg , Bayern , Hessen , Nordrhein-Westfalen Saarland  und Sachsen stehen entsprechende Landesportale zur Verfügung. Für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen können Eltern das zentrale Angebot ElterngeldDigital nutzen.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Eine allgemeingültige Höhe des Elterngeldes lässt sich nicht beziffern. Es hängt beispielsweise davon ab, welche Art des Elterngeldes beantragt wird, wie viel Einkommen die Partner zeitgleich zum Elterngeld beziehen oder wie viel Einkommen sie bisher bekommen haben. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens vor der Geburt, höchstens allerdings 1.800 Euro pro Monat. Auch ohne vorheriges Einkommen erhalten Empfänger einen Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Das ElterngeldPlus bewegt sich zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat und wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld bezogen werden, ist dafür jedoch nur halb so hoch wie das Basiselterngeld. Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das ElterngeldPlus.

Mit dem Elterngeldrechner können sich Interessierte unverbindlich ausrechnen lassen, wie viel Elterngeld sie bekommen könnten und wie sich die Varianten des Elterngeldes den individuellen Bedürfnissen entsprechend am sinnvollsten kombinieren lassen.