Neues Sanktionspaket gegen Russland

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service 

Weitere Verschärfung  Neues Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Staaten haben sich auf ein 17. Sanktionspaket gegen Russland geeinigt. Mit ihm sendet die Europäische Union ein weiteres Signal der Entschlossenheit an Russland.

14 Min. Lesedauer

Das Brandenburger Tor wird mit den Farben der ukrainischen Flagge angeleuchtet

Deutschland und die EU stehen fest an der Seite der Ukraine: Das Brandenburger Tor in Berlin erstrahlt in den Nationalfarben des Landes.

Foto: Stefanie Loos

Am 20. Mai hat die EU das 17. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Dieses Paket zielt darauf ab, Russlands Zugang zu zentraler Militärtechnologie zu unterbinden und die Einnahmen aus dem Energiesektor, die den Krieg gegen die Ukraine finanzieren, erheblich zu reduzieren. 

Besonders im Fokus steht die sogenannte „Schattenflotte” russischer Öltanker sowie deren Betreiber und ein großes russisches Ölunternehmen. Zusätzlich ist dieses Sanktionspaket Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets der EU

Es richtet sich auch gegen Russlands hybride Aktivitäten, Menschenrechtsverletzungen im Inland und den Einsatz von Polizeigewalt durch russische Streitkräfte in der Ukraine, die unter drei weiteren Sanktionsregimen behandelt werden.

Maßnahmen gegen russische Schattenflotte

Die EU hat ihr bislang größtes Sanktionspaket gegen die sogenannte russische „Schattenflotte” verabschiedet. Die Zahl der betroffenen Schiffe wurde verdoppelt, sodass nun 342 Tanker mit Hafenzugangssperren und Dienstleistungsverboten belegt sind. Diese Schiffe transportieren russisches Öl unter riskanten und unregulierten Bedingungen und unterstützen damit Russlands Energiesektor. Ziel der Maßnahmen ist es, die operative Kapazität dieser Flotte zu zerschlagen und somit die Öleinnahmen zu reduzieren, die Russlands Kriegswirtschaft finanzieren.

Zusätzlich verhängt die EU gezielte individuelle Sanktionen gegen Unternehmen und Akteure, die die Schattenflotte ermöglichen. Dazu gehören Schifffahrtsfirmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei und Hongkong sowie eine bedeutende Versicherungsgesellschaft der russischen Öltransportbranche. Seit der Einführung der EU-Sanktionen und der Ölpreisobergrenze sind die russischen Einnahmen erheblich gesunken – um 38 Milliarden Euro insgesamt. 

Militärwirtschaft

Die EU verhängt Sanktionen gegen über 45 russische Unternehmen und Einzelpersonen, die das russische Militär mit Drohnen, Waffen, Munition, Ausrüstung und wichtigen Komponenten unterstützen. Zusätzlich werden russische und chinesische Akteure ins Visier genommen, die dem russischen Militär- und Industriesektor Werkzeugmaschinen liefern. Auch aus Drittstaaten werden Unterstützer sanktioniert.

Darüber hinaus erweitert die EU ihre Exportbeschränkungen für sogenannte Dual-Use-Güter und Technologien, um die militärische Infrastruktur Russlands weiter einzuschränken. 31 neue Einheiten werden wegen der Umgehung bestehender Handelsverbote gelistet. Zusätzlich verschärft die EU ihre Maßnahmen gegen den Export von Gütern, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken, darunter chemische Vorprodukte für energetische Materialien sowie Ersatzteile für Werkzeugmaschinen.

Energiesektor

Die EU verhängt weitere Sanktionen gegen „Surgutneftegaz”, eines der wichtigsten russischen Ölunternehmen, das erhebliche Einnahmen für die russische Regierung generiert und damit direkt zur Kriegsführung beiträgt. Zudem wurde ein bedeutendes russisches Öltransportunternehmen auf die Sanktionsliste gesetzt.

Individualsanktionen

Die EU hat 75 weitere Personen und Organisationen auf ihre Sanktionsliste gesetzt – insgesamt sind nun über 2400 Personen und Unternehmen betroffen. Diese Maßnahmen beinhalten das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot für EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Unternehmen, finanzielle Mittel bereitzustellen. Zudem unterliegen natürliche Personen einer Reisebeschränkung und dürfen nicht in die EU einreisen oder dort durchreisen.

Auf der Seite des Europäischen Rates finden Sie einen ausführlichen Überblick über die EU-Sanktionen  gegen Russland .