Für klimafreundlichere Lkw und Stadtbusse

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Saubere-Fahrzeuge-Beschaffung Für klimafreundlichere Lkw und Stadtbusse

Bei der öffentlichen Beschaffung von Lkw und Bussen sollen synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundlich angerechnet werden können. Das sieht eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vor.

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Bus im Stadtverkehr.

Der Verkehr soll sauberer werden – dabei spielt auch der ÖPNV eine wichtige Rolle. 

Foto: picture alliance / imageBROKER

Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz regelt die Beschaffung von Fahrzeugen im öffentlichen Sektor. Danach müssen neuangeschaffte Fahrzeuge beziehungsweise die in bestimmten öffentlich-beschafften Verkehrsdienstleistungen eingesetzten Fahrzeuge – etwa für Verwaltung, ÖPNV oder kommunale Unternehmen – zu einem bestimmten Anteil klimafreundlich und schadstoffarm beziehungsweise emissionsfrei sein.

Warum wird das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz geändert?

Ziel der Novelle im Sinne eines Koalitionsbeschlusses vom 28. März 2023 ist, die Produktion und Nutzung paraffinischer Dieselkraftstoffe in Reinform zu ermöglichen. Zeitgleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischen biogenen Rohstoffen (wie Palmöl) unbeabsichtigt gefördert werden.

Paraffinische Dieselkraftstoffe können sowohl synthetisch (zum Beispiel aus Erdgas oder Strom) als auch aus biogenen Quellen (zum Beispiel hydrierten Pflanzenölen wie Altspeiseöl oder Palmöl) hergestellt werden. Paraffinisch ist dabei ein chemischer Begriff, mit dem gesättigte Kohlenwasserstoffe bezeichnet werden, der aber keine Aussage über den Rohstoff enthält.

Was sieht die Gesetzesänderung im Wesentlichen vor?

Die Gesetzesnovelle, die die Bundesregierung am 21. Juni 2023 auf den Weg gebracht hat, enthält im Wesentlichen folgende konkrete Regelungen: Der Einsatz synthetischer Kraftstoffe aus fossilen Quellen ist künftig zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele ausgeschlossen. Ein Fahrzeug gilt damit nicht als sauberes schweres Nutzfahrzeug im Sinne des Gesetzes, sofern es betrieben wird mit

  • Biokraftstoffen, die aus kritischen biogenen Rohstoffen erzeugt wurden,
  • paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen erzeugt wurden oder
  • strombasierten paraffinischen Dieselkraftstoffen, die aus fossilen Rohstoffen oder mit fossiler Energie erzeugt wurden.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Bundestag hat am 22. Februar 2024 die Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes beschlossen. Der Bundesrat billigte die Gesetzesänderung am 22. März 2024. Die Geltung der Neuregelung ist an die zeitgleiche Anpassung der Zehnten Bundesimmissionsschutzverordnung zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN-Norm 15940 als Kraftstoff in Reinform geknüpft. Mit Aufnahme der DIN-Norm 15940 in die Zehnte Bundesimmissionsschutzverordnung können künftig paraffinische Kraftstoffe wie E-Fuels und innovative Biokraftstoffe bis hin zur Reinform zugelassen werden – und nicht wie bisher nur als begrenzte Beimischung.