Deutschlandticket
Digital, bundesweit gültig und monatlich kündbar: Mit dem Deutschlandticket ist der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland nutzbar – unabhängig von Bundesland, Verkehrsverbund oder Tarifgebiet.
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Das Deutschlandticket für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist seit dem 1. Mai 2023 erhältlich. Mehr als dreizehn Millionen Kundinnen und Kunden nutzen das umfangreiche Angebot.
Zu welchem Preis das Deutschlandticket verfügbar ist, entscheiden die Bundesländer. Der bisherige monatliche Preis von 49 Euro steigt ab Januar 2025 auf 58 Euro. Die vereinfachte Tarifstruktur und die Möglichkeit, das Ticket online zu kaufen und zu nutzen, haben zum Erfolg des Deutschlandtickets beigetragen.
„Ich bin sehr begeistert über die große Zustimmung, die das Deutschlandticket hat“, sagte Bundeskanzler Scholz. Laut Erhebungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sind 95 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer zufrieden mit dem Angebot und 75 Prozent wollen es dauerhaft nutzen. Alle Fakten zum Deutschlandticket im Überblick.
Ab Januar 2025 kostet das Deutschlandticket monatlich 58 Euro. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder verständigten sich am 23. September 2024 bei einer Sonderkonferenz darauf, den Einführungspreis von 49 Euro um 9 Euro zu erhöhen. Die Länder können auf ihre Kosten weitere Vergünstigungen etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets anbieten. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Verkehrsunternehmen oder den Verbund vor Ort.
Kundinnen und Kunden können das Deutschlandticket bei allen Verkehrsunternehmen und -verbünden erwerben. Bei welchem Anbieter in Ihrer Umgebung das Deutschlandticket abonniert werden kann, ist auf der offiziellen Web-Seite zum D-Ticket zu finden.
Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum. Reisende können also alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr (zum Beispiel IC, EC, ICE sowie RE-Linien der DB Fernverkehr AG), private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse. Weitere Informationen darüber, wo das Deutschlandticket überall gültig ist, gibt es bei der Deutschen Bahn.
Das Deutschlandticket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Fahrgäste müssen bei möglichen Kontrollen ihre Identität nachweisen. Kinder unter sechs Jahren fahren weiterhin kostenlos mit. Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über sechs Jahren ist nicht möglich.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, können zusätzlich fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt werden.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, das Deutschlandticket ab dem Sommersemester 2024 in rabattierter Form auch als Semesterticket anzubieten. Der Fahrpreis für das Deutschlandsemesterticket beträgt 60 Prozent des Fahrpreises des regulären Deutschlandtickets. Der für ein Semester gültige Preis ist der anteilige Preis des Deutschlandtickets, der acht Monate vor Beginn des Semesters jeweils für die Monate des Semesters in den Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket vorgegeben wird. Das Ticket hat dieselben Merkmale wie das normale Deutschlandticket: Es gilt für eine Person in der 2. Klasse in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV in ganz Deutschland und ist nicht übertragbar. Ob und wann genau das Semesterticket an einzelnen Hochschulen eingeführt wird, hängt von den Verhandlungen zwischen den Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Landestariforganisationen mit den Hochschulen und Studierendenvertretungen ab.
Der Bund beteiligt sich hälftig an den Kosten für das Deutschlandticket. So stellte der Bund 2023 und 2024 jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung und wird diesen Betrag auch im Jahr 2025 leisten. Den gleichen Betrag steuern die Länder bei. Auch Mindereinnahmen, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr entstanden sind, tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Mit der Aktualisierung des Regionalisierungsgesetzes hat die Bundesregierung die Möglichkeit für einen Ausgleich finanzieller Nachteile für die Bundesländer geschaffen. Damit ungenutzte Mittel aus dem Jahr 2023 dafür genutzt werden können, hat das Kabinett am 17. Juli 2024 die Novelle des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben den Gesetzentwurf am 20. Dezember 2024 gebilligt.
Das Deutschlandticket resultiert aus dem Neun-Euro-Ticket, das auf Initiative der Bundesregierung in den Sommermonaten 2022 angeboten und 52 Millionen Mal verkauft wurde. An den Erfolg dieser zeitlich befristeten Aktion soll das Deutschlandticket als dauerhaftes Angebot anknüpfen. Wie schon das Neun-Euro-Ticket soll auch das Deutschlandticket die Bürgerinnen und Bürger angesichts der gestiegenen Energiepreise finanziell entlasten. Gleichzeitig soll es die Attraktivität des ÖPNV deutlich erhöhen, einen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen – und somit dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen.