CO2 einsparen – Erderwärmung begrenzen
Deutschland hat sich verpflichtet, 65 Prozent an Treibhausgasen bis 2030 einzusparen. Im Klimaschutzgesetz ist Klimaneutralität bis 2045 verankert. Was ist der Klimawandel und warum ist Klimaschutz so wichtig? Was tut Deutschland und was tut Europa? Wo steht Deutschland bei der Energiewende? Wie unterstützt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger beim Klimaschutz?
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Treibhausgase in der Atmosphäre umgeben die Erde. Der natürliche Anteil wirkt dabei wie ein Mantel, damit die Wärme nicht ins All entweicht. Doch seit der Industrialisierung erhöht sich der Anteil fortlaufend, so dass die Atmosphäre überhitzt. Das hat gravierende Folgen: Die Gletscher an den Polen schmelzen und der Meeresspiegel steigt. Weltweit nehmen bestimmte extreme Wetterereignisse zu, vor allem Hitzewellen und Dürren. Auch drohen häufiger Stürme, Starkregen und Überschwemmungen infolge der Erderwärmung. Die besonders trockenen Jahre 2018 und 2019 waren für Mitteleuropa beispiellos in den vergangenen 250 Jahren.
Auch in Deutschland sind die Folgen des Klimawandels spürbar: So ist in den vergangenen 70 Jahren die Zahl der heißen Sommertage mit über 30 Grad Celsius deutlich gestiegen: 2020 gab es elf solcher Hitzetage im bundesweiten Durchschnitt. 1951 waren es nur drei pro Jahr. Die Hitze belastet Menschen vor allem in dichtbesiedelten Gebieten und Städten. Insbesondere die Gesundheit von Kleinkindern sowie älteren, pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ist gefährdet.
Teilweise führte die Trockenheit zu sinkendem Grundwasser. Das kann zu Problemen bei der Wasserversorgung führen. Die Schäden in der Landwirtschaft durch extreme Hitze und Trockenheit betrugen allein im Jahr 2018 rund 700 Millionen Euro. Den Wäldern haben Stürme, langanhaltende Dürre, viele Waldbrände und Borkenkäferbefall stark zugesetzt. Rund 285.000 Hektar Wald müssen infolge von Klimawandelschäden aufgeforstet werden.
Bereits heute liegt die weltweite Durchschnittstemperatur um rund 1,2 Grad Celsius höher als zu Beginn der Industrialisierung. In Deutschland ist sie seit 1881 sogar um 1,6 Grad gestiegen. Weltweit war 2020 nach 2016 das zweitwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Gelingt es nicht, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen weltweit zu begrenzen, hält der Weltklimarat einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur um mehr als drei Grad Celsius bis zum Jahr 2100 für wahrscheinlich.
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Quelle: Klimaschutz in Zahlen: Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Bundesumweltministerium (BMU), 2021 (pdf-Dokument)
Grundsätzlich enthält die Erdatmosphäre Treibhausgase. Der Anstieg, den wir seit der Industrialisierung beobachten, ist allerdings menschengemacht. Darüber sind sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einig. Zahlreiche Studien weltweit belegen diesen Zusammenhang.
Auch der Weltklimarat der Vereinten Nationen legt dazu regelmäßig seine Berichte vor. Sie enthalten die Auswertungen der weltweit verfügbaren Studien zum Klimawandel und werden von hunderten Wissenschaftlern gemeinsam erstellt. Vor allem das Verbrennen von Kohle, Öl und Gas verursacht Treibhausgase. Auch die intensive Tierhaltung erhöht den Treibhausgasanteil durch das besonders schädliche Methan. Gleichzeitig verschwinden natürliche Landschaften, die Treibhausgase aufnehmen können, weil der Mensch sie für seine Zwecke nutzt, in dem er beispielsweise Flächen versiegelt, Moore austrocknet und Wälder rodet.
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts nimmt die Konzentration von Kohlendioxid (CO2) in der Atmosphäre drastisch zu. Sie ist im Vergleich zu vorindustriellen Werten um 45 Prozent gestiegen. Mit 412 Anteilen pro Millionen Teilchen Luft war der Wert im Jahr 2020 der höchste seit mindestens 800.000 Jahren.
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Quelle: Klimaschutz in Zahlen: Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Bundesumweltministerium (BMU), 2021 (pdf-Dokument)
Deutschland hat als hochindustrialisiertes Land durch seinen Ressourcenverbrauch mit fast 4,6 Prozent zur weltweiten Erderwärmung seit Beginn der Industrialisierung beigetragen. Obwohl wir Deutsche aktuell nur ein Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, verursachen wir rund zwei Prozent der weltweiten Treibhausgase. Jede und jeder von uns verursachte im Jahr 2019 mit 8,5 Tonnen CO2 deutlich mehr als der weltweite Durchschnitt. Der weltweite CO2-Ausstoß pro Kopf liegt bei 4,9 Tonnen.
Deutschland trägt somit eine besondere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels und verfolgt deshalb das Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Es ist mit seinem Engagement aber nicht allein, sondern hat mit den Staaten des Pariser Klimaschutzabkommens und der Europäischen Union viele andere an seiner Seite. Deutschland und Europa können ein besonders starkes Signal für den Klimaschutz setzen: Wenn wir zeigen, dass es möglich ist, Wohlstand und Klimaschutz zu leben, ist es das beste Vorbild für andere.
Erst wenn die Menschheit treibhausgasneutral lebt und wirtschaftet, wird sich die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre stabilisieren.
Quelle: Klimaschutz in Zahlen: Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Bundesumweltministerium (BMU), 2021 (pdf-Dokument)
Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für Deutschland gesetzlich festgelegt und damit verbindlich. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes 2021 hat die Bundesregierung die deutschen Klimaschutzziele gesteigert: Bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen in Deutschland um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken, bis 2040 um mindestens 88 Prozent. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.
Während der EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 hat sich Deutschland dafür eingesetzt, dass die EU ihr Klimaziel für 2030 erhöht und bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent wird. Im EU-Klimagesetz sind diese Ziele verbindlich verankert.
Mit dem Pariser Klimaabkommen haben sich Staaten auf der ganzen Welt dazu verpflichtet, immer ehrgeizigere Ziele für eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen zu setzen, um den Klimawandel einzudämmen. Die globale Erwärmung soll auf deutlich unter zwei Grad Celsius, möglichst auf 1,5 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts begrenzt werden. Dazu legen die Staaten immer ambitioniertere Treibhaussparziele fest. Die EU reicht bei den Vereinten Nationen das Ziel für die Staatengemeinschaft insgesamt ein.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Klimaschutzgesetz schreibt die Bundesregierung die deutschen Klimaziele verbindlich fest und setzt sie in die Tat um. Jeder Bereich hat feste Einsparziele, die jährlich überprüft werden: die Energiewirtschaft, die Industrie, der Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Jedes Jahr stellt ein Monitoring sicher, dass alle Bereiche ihre Einsparziele erreichen. Verfehlt ein Sektor sein Ziel, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten mit einem Maßnahmen-Sofortprogramm gegensteuern, das das Kabinett beschließt.
Weitere Kernelemente des Klimaschutzprogramms sind der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038 und der Ausbau erneuerbarer Energien.
Mit der nationalen CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe werden die Emissionen von Verkehr und Gebäuden seit Anfang 2021 schrittweise verteuert. Im Gegenzug sind Bahnfahrten beispielsweise günstiger geworden.
Den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge und Heizungen erleichtern höhere staatliche Förderungen für Elektroautos und moderne Heizanlagen. Die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden außerdem für die Absenkung der EEG-Umlage beim Strom und mehr Wohngeld verwendet. Die Bundesregierung investiert zudem massiv in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und die Schiene sowie in den öffentlichen Nahverkehr. Sie fördert neue Technologien wie grünen Wasserstoff für energieintensive Industrien und mehr ökologische Landwirtschaft.
Mit Förderprogrammen und Anreizen zur Treibhausgas-Einsparung stellt die Bundesregierung sicher, dass Klimaschutz praktisch realisierbar und dabei wirtschaftlich, sozialverträglich und finanzierbar ist. Alle sollen sich Klimaschutz leisten können.
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Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes verschärft die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben und verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits bis 2045. Bis 2030 sollen die Emissionen um 65 Prozent statt vorher 55 Prozent gegenüber 1990 sinken.
Die Gesetzesnovelle folgt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021. Danach muss der Staat aktiv vorbeugen, um in Zukunft nicht die Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen unverhältnismäßig einzuschränken. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz begegnet die Bundesregierung den besonderen Herausforderungen des Klimawandels. Die Novelle berücksichtigt zudem bereits die neuen europäischen Klimaziele.
Den größten Anteil an Treibhausgasen verursacht in Deutschland die Energiewirtschaft mit 30 Prozent, gefolgt von der Industrie mit 24 Prozent. Als drittgrößter Verursacher spielt der Verkehr mit 20 Prozent eine große Rolle – vor allem der Straßenverkehr. Platz fünf belegt der Gebäudesektor mit 16 Prozent Treibhausgasanteil. Fast zwei Drittel der hier benötigten Energie werden fürs Heizen verbraucht. Die Landwirtschaft folgt mit neun Prozent. Die Abfall- und Kreislaufwirtschaft schlägt mit einem Prozent zu Buche.
Quelle: Klimaschutz in Zahlen: Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Bundesumweltministerium (BMU), 2021 (pdf-Dokument)
Seit Januar 2021 muss der Brennstoffhandel in Deutschland für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas einen CO2-Preis zahlen. Der Preis beträgt zunächst 25 Euro pro Tonne CO2. Er steigt ab 2022 schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten.
Wenn für den Treibhausgasausstoß bezahlt werden muss, nennt man dies auch CO2-Bepreisung. Die CO2-Bepreisung ist eines der Kernelemente des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Die Kosten entstehen fair nach dem Verursacherprinzip: Wer für schädliche Treibhausgase in der Atmosphäre verantwortlich ist, muss dafür bezahlen.
Das setzt einen Anreiz, mit den fossilen Brennstoffen sparsamer umzugehen und den Treibhausgasausstoß im Verkehr und beim Heizen zu senken. Ein Preis auf CO2 gilt als kosteneffizientester Weg, Treibhausgase einzusparen. Auch für die EU hat die EU-Kommission in ihrem „Fit for 55“ inzwischen einen Emissionshandel für Verkehr und Gebäude vorgeschlagen.
Energiewirtschaft, energieintensive Industrie und der innereuropäische Luftverkehr müssen EU-weit bereits seit 2005 Emissionsrechte kaufen. Dieses Handelssystem funktioniert bereits gut. Die Einnahmen fließen in Deutschland in den Energie- und Klimafonds, aus dem klimafreundliche Maßnahmen finanziert werden. Die CO2-Bepreisung ist also keine neue Idee, sondern wird im Gegenteil bereits europaweit praktiziert. Auch in anderen Teilen der Welt gibt es teilweise Emissionshandelssysteme.
Klimaneutralität bedeutet, nur so wenig Treibhausgase auszustoßen, dass die Atmosphäre nicht zusätzlich belastet wird. Die Ansammlung zu vieler Treibhausgase kann ausgeglichen werden, indem diese durch natürliche Senken wie Wälder oder Moore aufgenommen werden. Auch das künstliche Speichern der Gase ist denkbar.
Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie können unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen binden. Das Klimaschutzgesetz gibt deshalb konkrete Ziele vor, um die CO2-Bindung durch natürliche Senken zu verbessern.
Nach dem Klimaschutzgesetz soll Deutschland bis 2045 Klima- oder auch Treibhausgasneutralität erreichen: Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.
Deutschland hat schon einiges erreicht: 2020 wurden 40,8 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen als 1990. Die im Klimaschutzgesetz für 2020 festgelegten Minderungsziele wurden fast überall erreicht: in der Energiewirtschaft, in der Industrie, im Verkehr, in der Landwirtschaft und in der Abfallwirtschaft. Nur der Gebäudesektor verfehlte das Ziel leicht.
Die deutsche Stromproduktion wird immer klimafreundlicher: Rund 46 Prozent des verbrauchten Stroms kommt aus erneuerbaren Energien, also aus Sonne, Wind, Biomasse und Co. Der Ausstieg aus der Kohle bis spätestens 2038 bringt die Energiewende weiter voran. Mit dem Klimaschutzprogramm fördert die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung und bringt klimafreundliche Mobilität voran.
Im Klimaschutzgesetz sind für alle Sektoren jährliche Budgets für den Ausstoß von Treibhausgasen festgeschrieben. Werden die Budgets nicht eingehalten, steuert die Bundesregierung umgehend nach.
Das Einhalten der Ziele und die Fortschritte in den einzelnen Sektoren werden jährlich genau ermittelt. Ein externer Expertenrat Klimafragen begleitet diesen Prozess und überprüft Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Werden Ziele verfehlt, muss das zuständige Ministerium nachsteuern und ein Sofortprogramm vorlegen.
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Die Energiewende ist ein bedeutender Pfeiler des Klimaschutzes. Denn Produktion und Verbrauch von Strom, Wärme und Kraftstoffen aus fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas verursachen die meisten klimaschädlichen Treibhausgase.
1990 emittierte die Energiewirtschaft noch 466 Millionen Tonnen CO2. Bis 2020 sanken die Emissionen in dem Sektor durch weniger Kohle und mehr erneuerbare Energien um mehr als die Hälfte, nämlich 53 Prozent (auf 221 Millionen Tonnen CO2). Damit Deutschland sein Klimaschutzziele erreicht, müssen die Emissionen bis 2030 nochmals mehr als halbiert werden, damit nur noch 108 Millionen Tonnen CO2 entstehen.
Dafür soll der Anteil erneuerbarer Energieträger am deutschen Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent steigen. 2020 stammten rund 46 Prozent – fast jede zweite Kilowattstunde Strom – aus Sonne, Wind, Biomasse oder Wasserkraft.
Deutschland hat die Entwicklung erneuerbarer Energien wie Solar- und Windkraft in den letzten Jahrzehnten maßgeblich vorangetrieben. Diese Technologien sind marktreif und helfen auf der ganzen Welt, das Klima zu schützen. Die Kosten dafür sind im letzten Jahrzehnt rapide gesunken: bei Solarmodulen seit 2009 um mehr als 80 Prozent und bei Windanlagen um 30 bis 40 Prozent.
Die Bundesregierung fördert zudem die Erforschung und Entwicklung von grünem Wasserstoff und alternativen Kraftstoffen, damit energieintensive Industrien wie zum Beispiel Stahl- und Chemieindustrie sowie Flugzeuge und Schifffahrt klimafreundlich werden.
Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird die Kohleverstromung schrittweise verringert und bis spätestens Ende 2038 ganz beendet. Das ist ein bedeutender Beitrag zum Klimaschutz, denn damit werden Schritt für Schritt rund ein Viertel der gesamten deutschen CO2-Emissionen eingespart. Das ist auch ein wichtiges internationales Signal. Deutschland kann mit dem Kohleausstieg und der Strukturförderung für die ehemaligen Kohleregionen zeigen, wie ein Industrieland von der Kohleverstromung vollständig auf erneuerbare Energien umsteigt und zugleich neue wirtschaftliche Perspektiven schafft.
Die Treibhausgasemissionen der Energiewirtschaft gingen bis 2020 um 53 Prozent zurück. Wegen der Endlichkeit fossiler Energiequellen wie Kohle stellt Deutschland seine Energieversorgung seit längerem auf erneuerbare Energien um. Die Stromerzeugung aus Stein- und Braunkohle hat sich in den vergangenen fünf Jahren halbiert. 2020 wurde ein Viertel weniger Strom aus Steinkohle und ein Fünftel weniger aus Braunkohle erzeugt.
1990 emittierte die Energiewirtschaft noch 466 Millionen Tonnen CO2. Bis 2020 sanken die Emissionen in dem Sektor durch mehr erneuerbare Energien und weniger Kohle um 53 Prozent (auf 221 Millionen Tonne CO2). Damit Deutschland sein Klimaschutzziele erreicht, müssen sie bis 2030 weiter auf 108 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden.
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Alles, was dem Energiesparen und umweltfreundlicher Mobilität dient, schützt auch das Klima. Schon viele Jahre unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Hauseigentümer bei der energieeffizienten Sanierung. Zudem fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien oder die Anschaffung von Elektroautos.
Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Bundesregierung die Förderungen deutlich erhöht und attraktiver gestaltet. So kann es für den Austausch alter Öl- gegen energieeffizientere Heizungen bis zu 45 Prozent Zuschuss geben. Der Zuschuss für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Gebäudedämmung, hat sich verdoppelt. Solar- und Photovoltaikanlagen werden weiter gefördert. Auch für den „Mieterstrom“ wurden die Rahmenbedingungen verbessert.
Bis Ende 2021 wird die Anschaffung von Elektrofahrzeugen mit dem doppelten Umweltbonus gefördert. Es gibt Kombiförderungen. Kauf und Installationen privater Ladeboxen fördert die Bundesregierung mit insgesamt 200 Millionen Euro. In Kommunen fördert die Bundesregierung Elektrobusse, Radwege und den Schienenverkehr. Mit der nationalen Klimaschutzinitiative unterstützt das Bundesumweltministerium Klimaschutzprojekte vor Ort.
Schnelle Unterstützung beim Klimaschutz: Übersicht zu den Fördermaßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung senkt die die EEG-Umlage beim Strom – als Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung. Zehn Prozent mehr Wohngeld entlastet Menschen mit geringen Einkommen bei den Heizkosten. Die Bundesregierung will im Mietrecht prüfen, ob die zukünftige CO2-Bepreisung nur begrenzt auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden kann.
Wer weiter entfernt von seinem Arbeitsplatz wohnt, wird mit der Pendlerpauschale stärker entlastet. Haus- und Wohnungseigentümer können eine Austauschprämie von maximal 45 Prozent erhalten, wenn sie ihre alte Öl- oder Gasheizung gegen eine neue, klimafreundliche Anlage austauschen.
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Im Alltag können alle etwas tun für den Klimaschutz: Fahrrad statt Auto auf kürzeren Strecken, Bahn statt Flieger, Gemüse statt Fleisch, Second Hand statt Neuware – die Möglichkeiten, CO2 einzusparen, sind vielfältig und oft hat man eine Wahl.
Beispiel Heizen: Hier verbrauchen wir die meiste Energie. Das gilt besonders für Heizungen, die mit Gas oder Heizöl betrieben werden. Dabei entsteht etwa 70 Prozent des Energieverbrauchs je Haushalt. Für einen ausreichend beheizten Raum ist ein voll aufgedrehtes Thermostat jedoch gar nicht notwendig. Wer Stufe drei auswählt, erhält eine Raumtemperatur in Höhe von angenehmen 20 Grad Celsius. Dabei gilt: Jedes Grad weniger spart fünf bis zehn Prozent Energie – das macht 200 Kilo CO2 im Jahr.
Wer noch mehr tun möchte, kann Ökostrom beziehen, energiesparende Haushaltsgeräte kaufen und diese achtsam nutzen. Auch wer die Stand-by-Funktion einschaltet, spart Energie – am Fernseher, Laptop oder Smartphone. Denn WLAN, Bluetooth, mobile Daten, Ortungsfunktion, laufende Apps und Sprachsteuerung verbrauchen unnötig Akku, also Strom. Dadurch kann jeder Haushalt jährlich im Schnitt zehn Prozent Strom sparen. Das macht 14 Millionen Tonnen CO2 für alle zusammen pro Jahr.
Zum Video: Klimaschutz für alle! CO2 sparen im Alltag
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Die Maßnahmen werden in den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds aufgenommen. Er bleibt damit das zentrale Finanzierungsinstrument für die Energiewende und den Klimaschutz in Deutschland. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. So wird Deutschland als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft.
Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm – in Folge der CO2-Bepreisung oder einer an den CO2-Ausstoß angepassten Kfz-Steuer – werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Allein bis 2023 investiert der Bund 54 Milliarden Euro in umweltfreundliche Infrastruktur, Technologien und den sozialen Ausgleich. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat.
Auch das Konjunktur- und Zukunftspaket hat die Bundesregierung an Klimaschutz und der Förderung von Zukunftstechnologien ausgerichtet. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm 2022 stellt sie zusätzliche acht Milliarden Euro bereit für eine Industrie ohne Kohle, für grünen Wasserstoff und grünen Stahl, für energetische Gebäudesanierung und klimafreundlichen Verkehr.
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Video: So wird Klimaschutz finanziert
Während der deutschen Ratspräsidentschaft haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs im Dezember 2020 auf ein deutlich höheres europäisches Klimaziel geeinigt: Bis zum Jahr 2030 soll der Ausstoß von Treibhausgasen um mindestens 55 statt bisher 40 Prozent unter den Wert von 1990 sinken. Europa soll bis 2050 der erste Kontinent werden, der nur noch unvermeidbare Treibhausgase ausstößt und diese wenigen Emissionen vollständig ausgleicht.
Im EU-Klimagesetz ist dieses Ziel gesetzlich verankert. Mit dem „Fit for 55“-Paket schlägt die Kommission zwölf konkrete Gesetzesnovellen vor, um die Ziele zu erreichen. Dazu gehören Verschärfungen für den EU-Emissionshandel, in den künftig auch der Schiffsverkehr einbezogen werden soll. Geplant ist, ab 2026 für die Bereiche Verkehr und Gebäude einen gesonderten Emissionshandel einzuführen.
Auch über die EU-Lastenteilung will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten strengere Emissionsziele für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft für Treibhausgaseinsparungen zuweisen. So soll das gemeinsame Einsparungsziel für das Pariser Klimaabkommen erreicht werden.
Zu den Vorschlägen gehören weiter eine CO2-Grenzsteuer auf Importe, ein höheres Ausbauziel für erneuerbare Energien, strengere CO2-Emissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, ein europaweiter Ausbau der Ladeinfrastruktur und ein Klima-Sozial-Fonds für Bürgerinnen und Bürger.
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Die neuen deutschen Klimaziele im novellierten Klimaschutzgesetz von 2021 berücksichtigen bereits die höheren europäischen Klimaziele. Deutschland will bereits 2045 Klimaneutralität erreichen. Erst wenn die Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Fit-for-55“-Maßnahmen beschlossen haben, lassen sich die EU-Anforderungen für Deutschland konkret berechnen.
Auf EU-Ebene werden die Klimaziele in erster Linie mit zwei großen Instrumenten umgesetzt: dem Einsparziel für den EU-Emissionshandel von Energieunternehmen, energieintensiver Industrie und innereuropäischen Luftverkehr einerseits und der EU-Lastenteilung (Effort-Sharing) andererseits.
Die EU-Lastenteilung gilt vor allem für die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft und verteilt das EU-Einsparziel auf die einzelnen Mitgliedsstaaten. Die sogenannte Effort-Sharing-Verordnung gilt ab 2021 bis 2030 und legt jährlich sinkende Emissionsbudgets fest.
Bislang muss Deutschland danach bis 2030 insgesamt mindestens 38 Prozent Treibhausgase im Vergleich zu 1990 in diesen Bereichen einsparen. Das entspricht ungefähr dem bisherigen deutschen Minderungsziel von 55 Prozent bis 2030, wie es das alte Klimaschutzgesetz vorsah.
So funktioniert der Mechanismus bislang: Die EU-Kommission weist jedem Mitgliedsstaat jährlich ein Emissionsziel zu. Länder, die ihr jährliches Einsparziel nicht erreichen, müssen Emissionszuweisungen anderer Staaten kaufen, die ihre Ziele übererfüllen. So sorgen alle gemeinsam dafür, dass die EU ihr Gesamtziel erreicht. Das EU-Ziel ist als Klimaschutz-Beitrag der EU-Staaten im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verbindlich. Auch das neue Ziel ist bereits dem UN-Sekretariat gemeldet worden.
Um die Treibhausgasemissionen in Europa bis 2030 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken, bedarf es zusätzlicher Anstrengungen. Entsprechend den neuen EU-Klimazielen müssen nun auch die Klimaschutzinstrumente der EU angepasst werden. Die EU-Kommission hat dazu mit dem „Fit-for-55“-Paket Vorschläge zur Überarbeitung gemacht, so auch zum EU-Emissionshandelssystem und zur Effort-Sharing-Verordnung. Nach Beschlussfassung über die neuen Instrumente werden die nationalen Ziele der einzelnen Mitgliedstaaten neu berechnet und festgelegt.
Emissionshandel bedeutet, dass Unternehmen für ihren Treibhausgasausstoß Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten erwerben müssen. Wer Treibhausgas ausstößt, muss pro Tonne ein solches Zertifikat nachweisen. Der Preis eines Emissionszertifikats ist marktbasiert. Er variiert also je nach Angebot an Emissionsrechten und Nachfrage der Marktteilnehmer.
Am EU-Emissionshandel nehmen die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und der innereuropäische Luftverkehr teil. Er funktioniert nach dem Prinzip "Begrenzen und Handeln" ("Cap and trade"): Die staatlich festgelegte Obergrenze des CO2-Ausstoßes wird nach und nach verringert. So gibt es immer weniger Zertifikate und der Marktpreis dafür steigt. Das macht es für Unternehmen lohnenswert, CO2 einzusparen.
Der 2005 eingeführte europäische Emissionshandel ist eines der wichtigsten Klimaschutzinstrumente der EU. Dass der europäische Emissionshandel funktioniert und den Klimaschutz voranbringt, zeigen die abnehmenden Treibhausgasemissionen von Energiewirtschaft und Industrie.
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Ein Kabinettausschuss wird eingerichtet, wenn ein Thema von besonderer politischer Bedeutung ist und intensiv auf höchster politischer Ebene daran gearbeitet wird. Der "Kabinettausschuss Klimaschutz" – so der offizielle Name des Klimakabinetts – wurde im März 2019 eingerichtet, um das Klimaschutzprogramm 2030 zu erarbeiten.
Bundeskanzlerin Angela Merkel leitet das Klimakabinett, Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist die beauftragte Vorsitzende. Zum Klimakabinett gehören auch die zuständigen Bundesminister und -ministerinnen der Finanzen, für Umwelt, des Innern, für Bau und Heimat, für Wirtschaft und Energie, für Ernährung und Landwirtschaft, für Verkehr, der Chef des Bundeskanzleramtes und der Regierungssprecher. Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.
Die zuständigen Ministerinnen und Minister beraten zum Thema Klimaschutz und bereiten entsprechende Beschlüsse des Kabinetts vor. Das Klimakabinett hat das Klimaschutzprogramm 2030 am 20. September 2019 finalisiert. Das Kabinett hat das Programm im Oktober 2019 beschlossen. Im Dezember 2020 hat das Klimakabinett eine Zwischenbilanz zum Klimaschutzprogramm gezogen.