Entlastung für Bürgerinnen und Bürger
Die Bundesregierung senkt 2021 und 2022 die den Strompreis erhöhende Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage). Diese Maßnahme ist ein Gegengewicht zur neuen CO2-Bepreisung für Treibhausgasemissionen in den Bereichen Wärme und Verkehr. Dafür wird ein Teil der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel eingesetzt. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger werden im Kontext der CO2-Bepreisung bei den Heizkosten unterstützt.

Höhere Belastungen durch Klimaschutzmaßnahmen gleicht die Bundesregierung sozial fair durch Entlastungen an anderer Stelle wieder aus.
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Die Grafik zeigt die Maßnahmen der Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft beim Klimaschutz zu entlasten.
Die Einnahmen der CO2-Bepreisung fließen zum Beispiel in folgende Maßnahmen: Stromkosten senken, Pendlerpauschale anheben, einkommensschwache Mieter entlasten, Austauschprämie für alte Öl- und Gasheizungen, energetische Sanierungsmaßnahmen fördern.
Foto: Bundesregierung
Zeitgleich mit der Einführung der nationalen CO2-Bepreisung für Wärme- und Verkehrsemissionen wird die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) gesenkt. Die Bundesregierung hat die Erneuerbare-Energien-Verordnung entsprechend geändert. In den Jahren 2021 und 2022 werden zusätzlich zu Mitteln aus der nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftsprogrammes Sonderzuschüsse eingesetzt, um Haushalte und Unternehmen vor coronabedingten Mehrkosten zu bewahren. Die EEG-Umlage wird im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro kWh, im Jahr 2022 bei 6,0 Cent pro kWh liegen.
Die EEG-Umlage unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie wird über den Strompreis vor allem von privaten Haushalten, Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen bezahlt.
Höheres Wohngeld
Um soziale Härten durch steigende Heizkosten zu vermeiden, erhöhen Bund und Länder ab 2021 die Mittel für das Wohngeld um zehn Prozent. Mehr als 600.000 Haushalte sollen davon profitieren.
Billiger Bahn fahren
Bahnkunden werden bereits seit Januar 2020 entlastet: Die Mehrwertsteuer auf Tickets im Fernverkehr hat die Bundesregierung dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Teurer wurde dagegen die Luftverkehrssteuer für innereuropäische Flüge. Damit verstärkt die Bundesregierung die Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Verkehr.
Höhere Entfernungspauschale für Fernpendler
Berufspendlerinnen und -pendler erhalten ab Januar 2021 eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Damit sollen zunächst vor allem Betroffene aus ländlichen Regionen ohne ausgebautes ÖPNV-Netz entlastet werden. Haben sie ein niedriges Einkommen – zum Beispiel Auszubildende – können sie alternativ die neue Mobilitätsprämie beantragen. Beide Entlastungspauschalen sind bis Ende 2026 befristet.