Klimaschutzprogramm mit positiver Zwischenbilanz

Fünfte Sitzung des Klimakabinetts Klimaschutzprogramm mit positiver Zwischenbilanz

Unter Leitung der Bundeskanzlerin hat das Klimakabinett rund ein Jahr nach Beschluss des Klimaschutzprogramms 2030 eine positive Bilanz gezogen. Die meisten Vorhaben sind an den Start gebracht: der Kohleausstieg, der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien oder der neue CO2-Preis. Die Bundesregierung unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, Gebäude energetisch zu sanieren und Elektro-Fahrzeuge zu kaufen, macht Bahnfahren attraktiver und entlastet, damit alle zum Klimaschutz beitragen können.

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Aus der Vogelperspektive: Eine Verkäuferin in einem Autohaus steht neben einem Elektroauto, das gerade geladen wird. Ihr gegenüber stehen zwei Kunden.

Das Klimakabinett hat über die Herausforderungen beim Markthochlauf neuer Wasserstofftechnologien, bei der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur gesprochen.

Foto: mauritius images / Maskot

Was hat die Bundesregierung mit ihrem Klimaschutzprogramm bisher erreicht?

Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 18. Dezember 2019 macht den Klimaschutz verbindlich und die Fortschritte überprüfbar. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz führt ab 2021 einen CO2-Preis für Gebäudewärme und Verkehr ein. Damit wird der CO2-Ausstoß durch Benzin, Diesel und Heizöl teurer.

Mit dem Kohleausstiegsgesetz vom 14. August 2020 wird die Kohleverstromung in Deutschland schrittweise bis 2038 beendet. Parallel unterstützt der Bund die betroffenen Regionen beim wirtschaftlichen Strukturwandel. Die Bundesregierung hat eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, um den Anteil des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Das Windenergie-auf-See-Gesetz setzt den Rahmen für die Ausbauziele der Offshore-Windkraft. Das Gebäudeenergiegesetz und die stärkere Förderung der energetischen Gebäudesanierung gibt neue Impulse für den Klimaschutz.

Wer überprüft, ob die Klimaziele eingehalten werden?

Bis 2030 will die Bundesregierung den Treibhausgasausstoß in Deutschland um 55 Prozent senken. Das Klimaschutzgesetz gibt dafür den Takt vor. Im Frühjahr nächsten Jahres startet das erste Monitoring – die erste Erfolgsmessung. Dann wird sich zeigen, wie die beschlossenen Maßnahmen sich in den einzelnen Sektoren auswirken und ob die Ziele erreicht werden. Die Bundesregierung ermittelt jährlich zum 15. März, wie viele Treibhausgase im Vorjahr in Deutschland insgesamt und in den Sektoren ausgestoßen wurden. Der mit Fachleuten besetzte, unabhängige Expertenrat für Klimafragen überprüft die Daten und begleitet die Bundesregierung beim schnellstmöglichen Beschluss von Sofortprogrammen, falls eine Nachsteuerung notwendig ist.

Kommt der Klimaschutz während der Corona-Pandemie nicht zu kurz?

Die Bundesregierung hat den Klimaschutz als eine der größten und drängendsten globalen Herausforderungen dieser Zeit stets im Blick. Mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket zur Abfederung der Corona-Krise und zum Anschieben der Wirtschaft investiert die Bundesregierung im Jahr 2021 so viel wie nie zuvor in den Klimaschutz: Der Ansatz für den Energie- und Klimafonds wird deutlich auf fast 27 Milliarden Euro erhöht und damit mehr als verdreifacht.

Was tut die Bundesregierung für mehr Klimaschutz in Europa?

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft für ein europäisches Klimaschutzgesetz ein, das ein klimaneutrales Europa im Jahr 2050 rechtlich festschreibt. Europa soll bis 2050 der erste Kontinent werden, der nur noch unvermeidbare Treibhausgase ausstößt und diese wenigen Emissionen vollständig ausgleicht. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des Präsidenten des Europäischen Rates, dass die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 10. und 11. Dezember auch das höhere Klimaziel für 2030 beraten und beschließen. Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, das europäische Klimaziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent Treibhausgas-Minderung im Vergleich zu 1990 anzuheben. Denn alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens bleiben trotz der Belastungen durch die Covid-19-Pandemie aufgefordert, die nationalen Beiträge für die Zeit bis 2030 zu verbessern. Das neue, ambitionierte EU-Klimaziel erfordert erhebliche Umstellungen und eine große Kraftanstrengung in vielen Mitgliedstaaten. Es birgt zugleich Chancen für die europäische Wirtschaft - gerade für den Neustart nach der Covid-19-Pandemie.

Welche weiteren Themen standen auf der Tagesordnung des Klimakabinetts?

Die Mitglieder des Klimakabinetts sprachen zudem über die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen beim Markthochlauf neuer Wasserstofftechnologien, bei der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur. Wasserstoff ist neben Energieeffizienz und erneuerbaren Energien ein weiteres Schlüsselelement für den Umbau zur klimaneutralen Wirtschaft. Die Bundesregierung unterstützt die marktreife Entwicklung grüner Wasserstofftechnologien mit rund neun Milliarden Euro. Sie wird beispielsweise in der Stahl- und in der Chemieindustrie, zur Wärmegewinnung sowie im Verkehr Anwendung finden.

Wie will die Bundesregierung die Elektromobilität voranbringen?

Die Bundesregierung fördert den Kauf von E-Autos und den Aufbau einer flächendeckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur. Seit Anfang 2020 gibt es den erhöhten Umweltbonus für den Kauf von Elektrofahrzeugen. Der Bund hat seinen Anteil mit dem Konjunkturpaket noch einmal verdoppelt. Für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur hat er neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Seit November bezuschusst der Bund den Kauf und die Installation privater Ladeboxen mit insgesamt 200 Millionen Euro. Anschaffung und Nutzung von Elektro-Dienst- und Lieferfahrzeugen werden steuerlich besser gefördert. E-Autos bleiben weiter von der Kfz-Steuer befreit.

Im September sind in Deutschland zweieinhalbmal mehr reine E-Fahrzeuge und fünfmal mehr Plug-In-Hybride neu zugelassen als im Vorjahresmonat, so der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller. Seit Jahresbeginn wurden rund 205.000 neue Batterie-, Plug-In-Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge verkauft - zehn Prozent aller verkauften Fahrzeuge. 2019 waren es rund drei Prozent.

Womit unterstützt die Bundesregierung die Menschen außerdem beim Klimaschutz?

Mit dem Klimaschutzprogramm unterstützt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger dabei klimafreundlich zu handeln - beispielsweise mit der Austauschprämie für alte Ölheizungen und mit mehr Fördergeld für die energetische Gebäudesanierung. Das Gebäudeenergiegesetz gibt neue Impulse für energieeffiziente und klimafreundliche Gebäude. Wer Bahn fährt, zahlt nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer fürs Fernzugticket. Den klimaschonenden öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördert der Bund ebenfalls mit vielen Milliarden Euro. Fördermittel des Bundes gibt es auch für mehr und bessere Fahrradstrecken und Vernetzung mit dem ÖPNV. Dagegen kosten klimaschädliche Inlandsflüge seit April 2020 mehr Luftverkehrssteuer.

Höhere finanzielle Belastungen gleicht der Bund an anderer Stelle durch sozial faire Entlastung aus: Die zusätzlichen Einnahmen durch die neue CO2-Bepreisung von Benzin, Diesel und Heizöl werden für die Senkung der Stromkosten eingesetzt und für mehr Wohngeld.

Was ist das Klimakabinett?

Offiziell heißt das Klimakabinett "Kabinettausschuss Klimaschutz". Das Klimakabinett hat das Klimaschutzprogramm 2030 erarbeitet und am 20. September 2019 dem gesamten Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Es traf sich jetzt zu seiner fünften Sitzung.
Bundeskanzlerin Merkel leitet das Klimakabinett, Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist die beauftragte Vorsitzende. Zum Klimakabinett gehören die Bundesminister und -ministerinnen der Finanzen, für Umwelt, des Innern, für Bau und Heimat, für Wirtschaft und Energie, für Ernährung und Landwirtschaft, für Verkehr, der Chef des Bundeskanzleramtes und der Regierungssprecher. Andere Mitglieder der Bundesregierung können einbezogen werden, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind.