Bis 2030 sollen Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe für den Klimaschutz und die Energiewende bereitgestellt werden. Zusätzliche Einnahmen aus der CO2-Bepreisung werden dazu verwendet, Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren oder Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.
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Das zentrale Instrument für die Finanzierung des Klimaschutzprogramms ist das Sondervermögen des Energie- und Klimafonds. Zusammen mit Mitteln außerhalb des Fonds stellt die Bundesregierung bis 2030 für Energiewende und Klimaschutz einen dreistelligen Milliardenbetrag zur Verfügung. Das stößt weitere Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen an und stützt die Konjunktur. Allein bis 2023 investiert der Bund 54 Milliarden Euro in umweltfreundliche Infrastruktur, Technologien und den sozialen Ausgleich.
Bürgerinnen und Bürger entlasten
Sämtliche Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 – etwa die Erlöse aus der CO2-Bepreisung – werden für Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zum sozialen Ausgleich, insbesondere zur Senkung der EEG-Umlage, verwendet.
Zusätzlich sorgt die Bundesregierung für finanzielle Entlastung für Bürgerinnen und Bürger durch eine Erhöhung der Pendlerpauschale bzw. die Einführung einer Mobilitätsprämie für Geringverdiener sowie durch eine Erhöhung des Wohngeldes. Das Klimaschutzprogramm enthält eine Vielzahl an gezielten Fördermaßnahmen – etwa für einen klimafreundlichen Verkehr oder energieeffiziente Gebäude.