Das Zeitalter der erneuerbaren Energien

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Energiewende Das Zeitalter der erneuerbaren Energien

Wegen der Endlichkeit von fossilen Energiequellen hat Deutschland vor ein paar Jahrzehnten begonnen, seine Energieversorgung grundlegend umzustellen, und zwar auf erneuerbare Energien. Einen zusätzlichen Schub erfuhr dieser Umstieg durch die Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011, woraufhin hierzulande zudem der Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen wurde. Auf der Weltklimakonferenz Anfang November 2021 in Glasgow haben sich die rund 200 teilnehmenden Staaten erstmals darauf geeinigt, die Kohlenutzung zumindest herunterzufahren.

9 Min. Lesedauer

Das Bild zeigt einen Solar-Park mit Windrädern im Hintergrund.

Die erneuerbaren Energien haben deutlich zugelegt: Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch liegt inzwischen bei rund 46 Prozent.

Foto: Paul Langrock/Zenit/laif

Die Bundesregierung hat beschlossen, als Energiequelle für die Verstromung bis zum Jahr 2025 40 bis 45 Prozent aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Bis 2030 sollte dieser Anteil auf 80 Prozent steigen. Dafür bedarf es allerdings weiterer Anstrengungen. Denn bislang tragen sich die erneuerbaren Energien noch nicht alle selbst. Außerdem sind weiterhin bürokratische Hürden zu überwinden. Nicht zuletzt ist das Netz noch nicht optimal für diese dezentrale Energiegewinnung ausgelegt.

Fast die Hälfte des Stroms ist aus erneuerbaren Energien

Bereits heute zählen Wind, Sonne, Wasser und Biomasse zu den wichtigsten Quellen bei der Stromversorgung. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch lag Ende 2021 bei rund 42 Prozent. Zehn Jahre zuvor war der Erneuerbare-Energien-Anteil mit 16,9 Prozent deutlich weniger als halb so hoch.

Auch bei der Wärmeversorgung spielen erneuerbare Energien zunehmend eine wichtige Rolle. Im Jahr 2020 wurden 19,2 Prozent des deutschen Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt. Deutschland hat damit sein festgelegtes Ziel von 18 Prozent gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union zur Förderung erneuerbarer Energien übertroffen.

Windenergie 

Mit insgesamt 62,50 GW Windenergieleistung in 2020, davon 7,75 GW auf See, schreitet die Windenergie voran – ein Jahr zuvor betrug der Windenergie-Anteil noch 61,43 GW, davon 7,516 GW auf See. Die Leistung in 2020 wurden von 31.109 installierten Windenergieanlagen erbracht, davon 1.501 auf See.

Eine am 3. Juni 2020 verabschiedete Änderung im "Windenergie-auf-See-Gesetz" sieht eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 vor. Dieses soll von bislang 15 auf 20 Gigawatt steigen. Als Langfristziel sieht die Gesetzesänderung eine installierte Leistung von Offshore-Anlagen bis zum Jahr 2040 in Höhe von 40 Gigawatt vor. Es gilt, dazu beizutragen, die Planungssicherheit für Bund, Küstenländer, Übertragungsnetzbetreiber und Industrie zu erhöhen.

Damit Windenergie noch weiter wachsen kann, muss mehr auf Nachhaltigkeit, die passenden Standorte und ein transparentes Genehmigungsverfahren geachtet werden. Die Anliegen aller Beteiligten sind angemessen zu berücksichtigen. Nur so kann die nötige Akzeptanz vor Ort erzielt werden. Dies betrifft in erster Linie den Abstand zwischen Windkrafträdern und Gemeinden.

Mit einem Beschluss des Bundestages vom 18. Juni 2020 wurde entschieden, den Ländern mit einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch zu überlassen, die Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden zu regeln: Länder entscheiden selbst, ob sie von der 1.000-Meter-Abstandsregelung für Windräder Gebrauch machen und im jeweiligen Landesrecht Abweichungen regeln. 

Ausbau von Photovoltaik mit Naturschutz in Einklang bringen

Deutschland strebt die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2045 an. Außerdem soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030 auf 80 Prozent steigen. Einen maßgeblichen Beitrag dazu können Photovoltaik-Anlagen leisten, die in größerem Umfang als bisher aufgestellt werden sollen.

Genutzt werden sollen nicht nur alle verfügbaren Dachflächen und – wie bislang auch  – vorrangig versiegelte oder vorbelastete Flächen, wie etwa industrielle und militärische Konversionsflächen, Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen. Künftig sollen auch verstärkt landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden in die Auswahl geeigneter Flächen für Photovoltaik-Anlagen einbezogen werden.

Um den hohen Anforderungen an Natur- und Klimaschutz gerecht zu werden, sollen landwirtschaftlich genutzte Moorböden, die mit Solar-Freiflächenanlagen versehen werden und entwässert sind, wiedervernässt werden. Die Wiedervernässung wäre ein Beitrag zum Klimaschutz und die Nutzung der identischen Flächen für die Stromerzeugung über die Photovoltaik wäre ein Beitrag zur Energiewende. So haben sich die Ministerien für Wirtschaft- und Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verständigt. Einzelheiten ergeben sich aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier.

Nach wie vor ausgeschlossen für die Bebauung mit Freiflächen-Solaranlagen sind aus Naturschutz- und Klimaschutzgründen: ausgewiesene Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein zentrales Instrument der Energiewende. Schon seit dem Jahr 2000 regelt es die Förderung der erneuerbaren Energien durch garantierte Einspeisevergütungen sowie durch den Einspeisevorrang. 

Ziel der Bundesregierung war und ist es zugleich, die Kosten für die Verbraucher jedoch zu begrenzen, denn sie bezahlen die Ökostrom-Umlage für jede verbrauchte Kilowattstunde. Von einer anfänglich pauschalen Vergütung der Ökostrom-Hersteller passte die Bundesregierung die Vergütung den Erfordernissen an und entwickelte sie schließlich um zu einer marktwirtschaftlichen Ausschreibungslösung. Bürgerenergiegenossenschaften können sich an diesen Ausschreibungen mit erleichterten Bedingungen beteiligen, denn eine große Akteursvielfalt ist gewünscht.

Das Prinzip der Ausschreibungen betrifft die Windenergie an Land und auf See, Photovoltaik und Biomasse. Kleine Anlagen sind davon ausgenommen und bekommen die Vergütung weiterhin nach dem ursprünglichen System.

Als mit dem rasanten Ausbau das Stromnetz drohte, nicht mithalten zu können, legte die Bundesregierung Ausbaumengen für die einzelnen Energieträger wie Sonne, Wind und Biomasse fest, die inzwischen aber schon wieder gelockert wurden. Zugleich setzte es Anreize für eine stärkere Direktvermarktung des Stroms durch die Erzeuger.

"EEG 2021": Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität

Für das 65-Prozentziel hat die Bundesregierung eine Änderung des EEG ("EEG 2021") beschlossen. Darin ist auch das Ziel verankert, die Erzeugung und den Verbrauch von Strom bis 2050 treibhausgasneutral zu gestalten. Inzwischen wurde dieses Ziel sogar für 2045 vorgezogen.

Das Anfang 2021 in Kraft getretene "EEG 2021" sieht vor, die Kostenbelastung für Bürger wie für Unternehmen ist zu begrenzen und die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erhöhen. Hierzu wird den Kommunen eine finanzielle Beteiligung beim Ausbau von Windenergie an Land ermöglicht. Auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den sogenannten " Mieterstrom" sind verbessert worden.

Für eine raschere Energiewende sieht das „EEG 2021“ vor, dass die Ausschreibungsmengen in 2022 für Photovoltaik von 1,9 Gigawatt auf 6 Gigawatt, für Wind an Land von 2,9 Gigawatt auf 4 Gigawatt erhöht werden sollen. Das Repowering von Windanlagen wird erleichtert. Darüber hinaus soll die EEG-Umlage weiter gesenkt werden.

Die Europäische Kommission hat inzwischen die wesentlichen Teile des EEG 2021 beihilferechtlich genehmigt, so beispielsweise die erhöhten Ausschreibungsmengen 2022 für Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen. Hinsichtlich der dritten Ausschreibungsrunden für Solaranlagen hat sich die EU-Kommission zunächst vorbehalten, die Wettbewerbssituation zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt final zu entscheiden. Das „EEG 2021“ sieht vor, dass im nächsten Jahr bei Wind an Land rund 2.100 Megwatt zusätzlich und bei Solaranlagen rund 4.100 Megawatt zusätzlich zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgeschrieben werden.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein
Mit einer Änderung des Klimaschutzgesetzes will die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärfen und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende April 2021. Es monierte, dass Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten. Das Anliegen des Gerichts war es, die Lasten der Aufgabe fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt zu wissen.

Die sogenannte Ökostrom-Umlage

Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden mit der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage), auch „Ökostrom-Umlage“, von den Endverbrauchern getragen.

Seit 2021 wird die EEG-Umlage durch finanzielle Zuschüsse aus Erlösen der CO2-Bespreisung weiter entlastet. Hierfür konnten in 2021 über den Energie- und Klimafonds 4,7 Milliarden Euro zur Absenkung der EEG-Umlage verwendet werden – was zum einen den Strompreisanstieg in Deutschland drosselt und zum anderen auch die privaten Haushalte entlastet.

Darüber hinaus werden klimaschutzrechtliche Anreize zur Nutzung von "grünem Strom" verbessert.

Die Ökostrom-Umlage sinkt von 6,5 Cent pro Kilowattstunde in 2021 auf 3,752 Cent in 2022. Das gaben die Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober 2021 bekannt. 

Die Energiewende hilft dem Klimaschutz

Die Erneuerbaren Energien in Deutschland trugen 2020 dazu bei, die Treibhausgas-Emissionen zu senken: Es wurden rund 729 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt, 71 Millionen Tonnen weniger als noch ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 1990 ist es gelungen, die Treibhausgasemissionen bereits um rund 41 Prozent zu reduzieren.

Den größten Emissionsrückgang verzeichnet der Sektor Energiewirtschaft. Mit rund 220 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente lagen sie unter der im Klimaschutzgesetz erlaubten Menge von 280 Millionen Tonnen pro Jahr (- 15,2 Prozent gegenüber 2019). Im Verkehrssektor betrugen die Emissionen mit 147 Millionen Tonnen CO2, rund 11 Prozent weniger als 2019 – damit ebenfalls unter der erlaubten Menge von 150 Millionen Tonnen CO2. Ebenfalls rückläufig waren die Emissionen in der Industrie, wo ein Rückgang um knapp sieben Prozent gegenüber 2019 auf rund 172 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente verzeichnet werden konnte. Die erlaubte Menge beträgt 186 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.

Auch im Gebäudebereich gingen die Emissionen 2020 zurück: um gut 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten auf 119 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Etwas mehr als gesetzlich als erlaubte Menge in Höhe von 118 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.

Erneuerbar beschäftigt

Mit der Energiewende werden in Deutschland neue Arbeitsplätze geschaffen. Die erneuerbaren Energien sind inzwischen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Aktuell sind mehr als 330.000 Menschen im Bereich erneuerbare Energien beschäftigt. Zugpferd ist vor allem die Windenergiebranche. Mit 160.000 Beschäftigten davon ist fast die Hälfte aller Erneuerbaren-Beschäftigten in der Windbranche angestellt.

Auf Windenergie an Land entfallen 133.000 Arbeitsplätze, Wind auf See bietet 28.200 Stellen. Danach rangiert die Biomasse mit 105.600 Beschäftigten. In der Solarenergie sind um die 40.000 Menschen tätig. Damit hat sich im Bereich der erneuerbaren Energien seit 2000 die Zahl der Arbeitsplätze mehr als verdreifacht. 

Weiteres Beschäftigungs- und Entwicklungspotenzial bietet der sogenannte Start up Energy Transition (kurz: SET) Hub . Damit werden Start-up-Unternehmen bei der Entwicklung ihrer innovativen Geschäftsmodelle und Lösungen für die Energiewende unterstützt. In einem individuellen Beratungsprogramm („SET Mentoring“) erhalten ausgewählte Gründerinnen und Gründer die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell von der deutschen Energieagentur im Hinblick auf die komplexen Rahmenbedingungen des Energiemarktes unter die Lupe nehmen zu lassen.

Das 2020 gemeinsam von dena und Bundeswirtschaftsministerium ins Leben gerufene Projekt will möglichst vielen Start-ups im Bereich der Energiewirtschaft einen Schub verleihen – und damit auch die Energiewende weiter ankurbeln.

Auch auf europäischer Ebene verpflichtet

Bis zum Jahr 2030 sieht der am 10. Juni 2020 beschlossene " Nationale Energie- und Klimaplan" nachfolgende "EU-2030-Ziele" für Deutschland vor:

  • den Ausbau erneuerbarer Energien auf 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch,
  • die Steigerung der Energieeffizienz durch Minderung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent gegenüber 2008 und
  • die Treibhausgasminderung um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990.

Auch international Flagge zeigen

Die Bundesregierung setzt sich nicht zuletzt auch international für den Ausbau erneuerbarer Energien ein. Denn Wind, Sonne und andere erneuerbare Energiequellen haben ein enormes Potential, das weltweit statt fossiler Energien genutzt werden sollte.

So haben sich auf der Weltklimakonferenz Anfang November 2021 die rund 200 teilnehmenden Staaten in Glasgow erstmals darauf geeinigt, die Kohlenutzung zumindest herunterzufahren. Und – wie auf der Konferenz verkündet – ist Deutschland zusammen mit Frankreich, Großbritannien, den Vereinigten Staaten vom Amerika sowie der Europäischen Union eine Energie-Partnerschaft mit Südafrika eingegangen, um den Ausstieg aus der Kohleverstromung weiter voranzutreiben.

Diese Partnerschaft soll auch beispielhaft dafür sein, wie zwischen einem Schwellenland und internationalen Partnern kooperiert werden kann. Es geht um Finanzierungsoptionen für innovative technische Entwicklungen und Investitionen, die allerdings noch auszuarbeiten sind. Neben der finanziellen Unterstützung ist es zudem Ziel, qualitativ hochwertige, „grüne“ Arbeitsplätze zu schaffen. Dabei erkennt die Partnerschaft die Anstrengungen Südafrikas an, eine „gerechte Wende“ zu gestalten, zum Wohle der Betroffenen.

Bereits kurz zuvor haben sich die G20-Staaten darauf verständigt, aus der internationalen Finanzierung von Kohlekraftwerken auszusteigen, was auf der Weltklimakonferenz nochmals bekräftigt wurde.