Flucht und Asyl

Flüchtlinge an der deutsch - österreichischen Grenze

Flüchtlinge an der deutsch - österreichischen Grenze

Foto: picture-alliance/dpa

Die große Zahl der Flüchtlinge, die 2015 nach Deutschland gekommen sind, stellt Länder und Gemeinden vor extreme Herausforderungen. Die Bundesregierung unterstützt sie bei der Bewältigung.

  • Der Bund erstattet den Ländern ab Januar 2016 eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber. Die Länder erhalten mehr Geld aus der Umsatzsteuer, um die Kosten für Asylbewerber sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu decken.
  • Die Leistungen für den sozialen Wohnungsbau werden aufgestockt. Weil derzeit viele Unterkünfte schnell entstehen müssen, hat der Bund das Baugesetzbuch geändert.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt Wohnraum für Asylbewerber zur Verfügung. Sie überlässt Ländern und Gemeinden seit Anfang 2015 126.000 Plätze in Bundesliegenschaften, und zwar mietfrei.
  • Minderjährige Flüchtlinge , die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass ihre Unterbringung, Versorgung und Betreuung in Deutschland besser wird. Unbegleitete Kinder und Jugendliche werden künftig gleichmäßig im Bundesgebiet verteilt.
  • Das große ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe wird gestärkt. So werden bis zu 10.000 zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug geschaffen. Diese Stellen stehen auch Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen.
  • Um die Asylanträge schneller bearbeiten zu können, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 1.650 neue Stellen erhalten; 2016 kommen weitere 1.000 Stellen hinzu.
  • Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sollen Asylverfahren schneller abgeschlossen und Fehlanreize für Menschen ohne Bleibeperspektive vermieden werden.
  • Nach Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien wurden nun auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten, die Asylverfahren damit abgekürzt.
  • Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die seit dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, gilt ein Beschäftigungsverbot. Für Staatsangehörige dieser Länder werden von 2016 bis 2020 Möglichkeiten der legalen Migration nach Deutschland geschaffen.
  • Der bisherige Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse soll möglichst in Sachleistungen gewährt werden. Geldleistungen gibt es höchstens einen Monat im Voraus.

Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland kommen, sind in besonderer Weise auf die Fürsorge des Staates angewiesen. Um den Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten, tritt der Staat an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Um eine gute Betreuung und Versorgung zu gewährleisten, können diese Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet betreut werden.

Derzeit engagieren sich viele Tausend Ehrenamtliche bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland. Um dieses ehrenamtliche Engagement weiter zu unterstützen, werden 10.000 neue Stellen im Bundesfreiwilligendienst geschaffen. Auch Flüchtlinge mit einer guten Bleibe-perspektive können sich um die Stellen bewerben.

Die Bundesregierung hat außerdem kurzfristig ein Gesetz zur generellen Verbesserung und Beschleunigung des Asylverfahrens beschlossen. Hierzu soll ein neuer Ankunftsnachweis für Flüchtlinge mit einer entsprechenden Datenbank dienen.

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen früh und umfassend in den Arbeitsmarkt integriert werden. Hochschulabsolventen und Fachkräfte in Engpassberufen, Auszubildende und Praktikanten dürfen nach drei Monaten Aufenthalt ohne Vorrangprüfung arbeiten. Für alle anderen entfällt die Vorrangprüfung nach 15 Monaten. Die Neuregelung ist auf drei Jahre befristet.