Schutz für unbegleitete Minderjährige

Flüchtlingspolitik im Kabinett Schutz für unbegleitete Minderjährige

Unter den Flüchtlingen sind zahlreiche Minderjährige, die ohne ihre Familien nach Deutschland gekommen sind. Wie der Staat Sorge dafür trägt, dass sie dem Kindeswohl entsprechend untergebracht und betreut werden, berichtete Bundesfamilienministerin Schwesig dem Kabinett.

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Kinder und Jugendliche, die ohne ihre Familien aus ihren Herkunftsländern nach Deutschland kommen, sind in besonderer Weise auf die Fürsorge des Staates angewiesen. Um den Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten, tritt der Staat an die Stelle der Erziehungsberechtigten.

Neues Gesetz seit 1. November in Kraft

Um eine gute Betreuung und Versorgung zu gewährleisten, hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das Anfang November in Kraft trat. Ziel ist es, den besonderen Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger durch eine landes- und bundesweite Aufnahmepflicht gerecht zu werden. Mit dem Gesetz besteht nun die Möglichkeit, die Kinder und Jugendlichen bundesweit zu verteilen. Einzelne Kommunen werden so entlastet.

Bis Anfang November war das Jugendamt zu deren Aufnahme und Unterbringung verpflichtet, in dessen Bereich die Einreise eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen festgestellt wurde. Betroffen waren vor allem die Jugendämter, die an bestimmten Einreiseknotenpunkten lagen. Einige Kommunen waren aufgrund der zunehmenden Zahl an Minderjährigen, die unbegleitet nach Deutschland kamen, stark belastet. Mancherorts waren die Kapazitätsgrenzen bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Kinder und Jugendlichen erheblich erschwert oder nicht mehr möglich war.

Seit Anfang November sind gut 15.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche nach Deutschland eingereist. Sie befinden sich noch in Obhut der Jugendämter. Rund ein Fünftel von ihnen wurde – gemäß des neuen Gesetzes – auf ein anderes Bundesland verteilt. Mit den "Altfällen", also den unbegleiteten ausländischen Minderjährigen, die bereits vor dem 1. November eingereist sind, befinden sich damit insgesamt rund 57.000 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe.

Wie hilft der Bund?

Der Bund unterstützt die Kommunen bei ihrer wichtigen Arbeit: mit 350 Millionen Euro jährlich beteiligt er sich an den Kosten.

Zusätzlich unterstützt das Programm "Willkommen bei Freunden – Bündnisse für junge Flüchtlinge" Kommunen durch sechs regionale Servicebüros. Diese bieten beispielsweise Beratung und Qualifizierung für Mitarbeiter der Kommunen. Außerdem helfen sie, lokale Bündnisse aus Behörden, Vereinen sowie Bildungs- und Flüchtlingseinrichtungen zu bilden. Das Programm läuft vier Jahre und ist mit zwölf Millionen Euro ausgestattet.

Zudem plant das Bundesfamilienministerium im nächsten Jahr ein bundesweites Gastfamilienprojekt. Für einen Teil der Kinder und Jugendlichen sind Gastfamilien genau der richtige Ort: Sie geben ein Zuhause, Geborgenheit und helfen, in Deutschland Fuß zu fassen. Das geplante Projekt sieht Konzepte vor, wie Gastfamilien und ehrenamtliche Vormünder gewonnen und qualifiziert werden können. Damit diese gut begleitet werden können, müssen auch die Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe fortgebildet und auf ihre neue Aufgabe vorbereitet werden. Auch das soll das Projekt leisten.

Laut UN-Kinderrechtskonvention haben die minderjährigen Flüchtlinge ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden. Anders als erwachsene Flüchtlinge werden sie in Pflegefamilien oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht.

Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland waren 2014 überwiegend Jugendliche, die bald die Volljährigkeit erreichten: 70 Prozent waren 16 oder 17 Jahre alt. Allerdings ist die Tendenz festzustellen, dass die unbegleiteten Minderjährigen jünger werden. Fast 90 Prozent waren männlich. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien, Eritrea und Somalia.