Familie, Soziales und Gesundheit

  • Steuerliche Entlastung von Familien und Alleinerziehenden: Die Bundesregierung hat Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag erhöht und hebt den steuerlichen Grundfreibetrag sowie den Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 an. Außerdem hat sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Das Paket entlastet Familien um rund 5,4 Milliarden Euro jährlich.
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mit dem „ElterngeldPlus “ hat die Bundesregierung Teilzeitarbeit und Elterngeld besser verknüpft. Die Elternzeit ist flexibler geworden. Einen Partnerschaftsbonus gibt es für Eltern, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienarbeit reduzieren.
  • Rentenpaket schafft mehr Gerechtigkeit: Die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind, sind jetzt in der Rente besser anerkannt. Versicherte, die 45 Jahre gearbeitet haben, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wer erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhält, wird künftig so gestellt, als ob er zwei Jahre länger gearbeitet hätte.
  • Rentenerhöhung: Auch 2015 gab es mehr Geld für über 20 Millionen Rentner : Am 1. Juli sind die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Bundesländern um 2,1 Prozent gestiegen.
  • Mehr Rente für politisch Verfolgte: Die Opferrente für politische Häftlinge der DDR ist von 250 auf 300 Euro gestiegen; ebenso die monatliche Zahlung an politisch Verfolgte, die in der DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten: von 184 auf 214 Euro.
  • Höhere Regelsätze bei der Sozialhilfe: Bei Sozialhilfe und Grundsicherung gelten ab 2016 höhere Regelsätze . Alleinstehende Erwachsene bekommen dann 404 Euro, fünf Euro mehr als 2015. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben.
  • Mehr Wettbewerb und Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung: Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen wurde bei 14,6 Prozent festgeschrieben. Brauchen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Zudem hat die Bundesregierung die ambulante und stationäre Versorgung besser verzahnt sowie Terminservicestellen eingeführt. Bei Krankenhäusern wird die Qualität der Behandlung verstärkt kontrolliert.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, gewinnen mehr Flexibilität. Für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige in akuten Fällen beanspruchen können, gibt es seit 2015 eine Lohnersatzleistung.
  • Mehr Zeit und verbesserte Leistungen für Pflege: Pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen erhalten seit Januar 2015 mehr und bessere Leistungen . Ab 2017 gilt ein neues Begutachtungssystem . Aus bisher drei Pflegestufen werden dann fünf Pflegegrade.