Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, sollen mehr zeitliche Flexibilität erhalten. Entsprechende Regelungen enthält das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt. Es tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
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Die Menschen in Deutschland werden immer älter und das führt dazu, dass auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Schon heute werden mehr als ein Drittel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Das vom Bundesfamilien- und Bundesarbeitsministerium gemeinsam vorgelegte Gesetz soll betroffene Familien und auch die Wirtschaft entlasten.
Die neuen gesetzlichen Regelungen ruhen auf drei Säulen:
Die Freistellungsmöglichkeiten für die Pflege naher Angehöriger können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtdauer beträgt maximal 24 Monate. Der Begriff der "nahen Angehörigen" wird für das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz erweitert: Auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften und Schwägerinnen und Schwager werden nun berücksichtigt.
Die neuen Regelungen gelten auch für Eltern und Angehörige pflegebedürftiger Kinder, die nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut werden. Auch für die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase besteht für maximal drei Monate die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren.
Das neue Gesetz soll Familien in schwierigen Situationen entlasten. Gleichermaßen entlaste es aber auch die Wirtschaft, erklärte Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Gesetzes. Ein finanzielles Risiko bestehe für Arbeitgeber nicht mehr. Darüber hinaus müssten sie nicht mehr auf wertvolle Fachkräfte verzichten: Beschäftigte seien künftig nicht mehr gezwungen, im Pflegefall ihren Job komplett aufzugeben.