Innere Sicherheit

Einer albanischen Frau werden die Fingerabdrücke von der Bundespolizei digital abgenommen.

Albanische Frau bei der Registrierung durch die Bundespolizei

Foto: picture-alliance/dpa/Reichert

  • Terrorismusbekämpfung: Die Antiterrorgesetze sind um weitere fünf Jahre verlängert. Die Evaluierung hat ergeben, dass die nachrichtendienstlichen Befugnisse im Auswertungszeitraum verantwortungsvoll und gezielt genutzt wurden und die Regelungen beibehalten werden sollen. Die Nachrichtendienste können daher auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern bestimmte Auskünfte einholen.
  • IS in Deutschland verboten: Das Vereinsverbot umfasst sämtliche Beteiligungen an der Organisation, etwa über soziale Medien, bei Demonstrationen oder durch Anwerbung von Geldern und Kämpfern für den IS. Auch das Zeigen der IS-Symbole ist jetzt strafbar.
  • Kampf gegen Rechtsextremismus: Der NSU-Untersuchungsausschuss hatte Verbesserungsmaßnahmen in den Bereichen Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und Demokratieförderung empfohlen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. August 2015 in Kraft getreten. So müssen Gerichte jetzt fremdenfeindliche Motive stärker berücksichtigen.
  • Personalausweisgesetz: Um Reisen radikalisierter Staatsangehöriger zu verhindern, können Behörden den Personalausweis entziehen und einen Ersatz-Personalausweis ausstellen. Er berechtigt nicht zum Verlassen Deutschlands.