Nachrichtendienste dürfen bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern auch künftig bestimmte Auskünfte einholen. Die Bundesregierung verlängert die Befugnisse der Sicherheitsbehörden um weitere fünf Jahre. Das entsprechende Gesetz ist nun in wesentlichen Teilen in Kraft getreten.
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Die Befugnisse waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden. Die Vorschriften wurden zuletzt bis Januar 2016 befristet.
Im Wesentlichen geht es um bestehende Befugnisse wie Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Hierbei werden nur Bestands- und Verkehrsdaten erhoben, nicht aber Gesprächsinhalte.
Die bisherigen Regelungen zur Terrorismusbekämpfung sind bis Januar 2016 befristet. Unabhängige Wissenschaftler haben die Anwendung der Gesetze durch die Behörden entsprechend den gesetzlichen Regelungen vor Fristablauf evaluiert.
Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Befugnisse wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen. Außerdem werden sie von den Nachrichtendiensten gemäß den gesetzlichen Vorgaben maßvoll eingesetzt.
Sie werden erneut befristet, um auch gesetzgeberisch zu gewährleisten, dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt. Vor Ablauf der Frist im Januar 2021 wird es eine erneute Evaluation geben.