Hilfen für minderjährige Flüchtlinge

Im Bundesrat beschlossen Hilfen für minderjährige Flüchtlinge

Minderjährige Flüchtlinge, die ohne ihre Familien nach Deutschland kommen, brauchen besonderen Schutz. Der Bundestag hat deshalb das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

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Mit der zunehmenden Zahl der Krisenregionen in der Welt suchen immer mehr Menschen Zuflucht in Deutschland. Kinder und Jugendliche stehen dabei unter dem besonderen Schutz der UN-Kinderrechtskonvention: Sie haben ein Recht darauf, dem Kindeswohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut zu werden.

Entlastung durch gleichmäßige Verteilung

Die Einreise unbegleiteter Minderjähriger konzentriert sich auf bestimmte Regionen in Deutschland. Nach geltendem Recht sind die Jugendämter am Einreiseort zur Inobhutnahme verpflichtet. Diese sind zum Teil jedoch so stark belastet, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Betreuung nur schwer zu gewährleisten ist.

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen gleichmäßig verteilt werden. Künftig gibt es eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht. Maßstab für die Verteilung ist ein landesinternes und bundesweites Verfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert.

Das aufnehmende Jugendamt kann Minderjährige damit an einen anderen Ort weiterleiten. Bei der Reise dorthin sind sie von einer geeigneten Person zu begleiten und am Zielort von einer Fachkraft des zuständigen Jugendamtes in Empfang zu nehmen.

Kinder- und Jugendhilfe hat Priorität

Eine weitere Neuerung: Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit gilt auch für ausländische Minderjährige, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben, der Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts.

Das Gesetz soll am 1. November 2015 in Kraft treten.