Schnellere Asylverfahren, weniger Fehlanreize, mehr Unterstützung für Länder und Kommunen, rasche Integration in den Arbeitsmarkt: Die wesentlichen Neuregelungen des Asylpakets traten bereits am 24. Oktober 2015 in Kraft.
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Um die Herausforderung zu bewältigen, die durch die vielen Flüchtlinge entsteht, hat der Bundesrat am 16. Oktober einem umfangreichen Gesetzespaket zugestimmt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor in ihrer Regierungserklärung um Zustimmung geworben. Menschen ohne Asylanspruch müssten das Land schneller verlassen, Schutzbedürftige bekämen durch die Gesetzespläne dagegen effizientere Hilfe, sagte Merkel.
So wichtig die geplanten Änderungen auch seien, zur Lösung der Flüchtlingskrise reichten die Schritte nicht aus, betonte die Kanzlerin. "Dafür braucht es mehr." Weitere Gesetzesänderungen müssten folgen. Wichtig sei vor allem aber ein gesamteuropäisches Vorgehen. Die Flüchtlingskrise sei nicht nur eine "nationale Kraftanstrengung", sondern eine "historische Bewährungsprobe Europas".
Das Gesetzespaket sei eine gemeinsame Leistung, auch länderübergreifend. "Realität schafft Mehrheiten", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Deutschen Bundestag. Es sei seine Aufgabe als Bundesinnenminister, jeder Art von Hass und Gewalt entschieden entgegen zu treten.
"Flüchtlinge müssen unsere Gesetze einhalten", so de Maizière. Das gelte für die Achtung des Grundgesetzes, für die Wahrung der Grundrechte und für Respekt und Anstand im Zusammenleben", bekräftigte der Minister.
Das Gesetz sieht neben Änderungen des Asylverfahrensgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes auch die Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung vor.
Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen die Beschleunigung der Asylverfahren und die Beseitigung von Fehlanreizen. Außerdem wird der Bund Länder und Kommunen finanziell entlasten. Flüchtlinge sollen früh und umfassend integriert werden. Menschen ohne Bleibeperspektive sollen schneller in ihre Heimatländer rückgeführt werden können.
Grundlage des Gesetzespakets sind die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingssituation hatten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer konkrete Beschlüsse gefasst.
Entlastung der Länder
Der Bund entlastet die Länder erheblich und übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginnt mit dem Tag der Erstregistrierung und endet bei Abschluss des Verfahrens. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt zur Zeit bei rund fünf Monaten. Angestrebt ist die Beschleunigung der Verfahren.
Fehlanreize vermeiden
Fehlanreize bei Menschen ohne Bleibeperspektive sollen vermieden werden. Der bisherige Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse soll künftig möglichst in Sachleistungen gewährt werden. Dies gilt für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen werden höchstens einen Monat im Voraus gezahlt.
Sichere Herkunftsstaaten
Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt, um die Asylverfahren der Staatsangehörigen dieser Länder weiter zu beschleunigen. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, die ab dem 1. September 2015 einen Asylantrag gestellt haben, wird ein Beschäftigungsverbot eingeführt.
Integrationskurse und Beschäftigung
Wer eine gute Bleibeperspektive hat, soll frühzeitig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu müssen vor allem gute Deutschkenntnisse vorhanden sein. Deshalb öffnet der Bund für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stellt dafür mehr Mittel bereit. Außerdem sollen die Integrationskurse besser mit den berufsbezogenen Sprachkursen der Bundesagentur für Arbeit vernetzt werden.
Unterkünfte schneller bauen
Ein Teil des Gesetzes zur Asylverfahrensbeschleunigung betrifft auch Änderungen im Bauplanungsrecht. Damit wird die Unterbringung von Flüchtlingen in winterfesten Quartieren beschleunigt. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.
Hilfen für minderjährige Flüchtlinge
Auch das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, die Situation von jungen Flüchtlingen, die ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen, zu verbessern. Um zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche dort untergebracht werden, wo es Kapazitäten für eine angemessene Versorgung gibt, wird es künftig eine bundes- und landesweite Aufnahmepflicht geben. Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Das Gesetz ist am 23. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und kann daher in seinen wesentlichen Regelungen am 24. Oktober 2015 in Kraft treten.