So reformieren wir unsere Sozialversicherungen

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Renten- und Gesundheitspolitik der Bundesregierung So reformieren wir unsere Sozialversicherungen

Kann ich im Alter von meiner Rente leben? Was ist mit meinen Kindern und Enkeln? Kann ich mich auf unser Gesundheitssystem weiter verlassen? Unsere Sozialversicherungen müssen auch künftig finanzierbar und verlässlich bleiben. Diese Reformen geht die Bundesregierung an.

7 Min. Lesedauer

Wortwolke zum Thema Rente und Gesundheit

Damit die Sozialversicherungen auch künftig finanzierbar und verlässlich bleiben, geht die Bundesregierung grundlegende Reformen an.

Grafik: Bundesregierung

Die Sozialversicherungen bilden die zentrale Säule unseres Sozialstaates. Sie sichern uns ab – im Alter, bei Arbeitslosigkeit, bei Krankheit und bei Pflegebedürftigkeit. Doch unsere Sozialsysteme sind unter enormen finanziellen Druck geraten – aufgrund des demografischen Wandels, aber auch aufgrund der aktuellen konjunkturellen Schwäche. Deshalb sind tiefgreifende Reformen notwendig. Ziel ist, die Sozialversicherungen nachhaltig zu stabilisieren und zukunftsfest zu machen. Das heißt: Sie müssen finanzierbar bleiben und uns gleichzeitig weiterhin bei Krankheit und im Alter absichern. Damit das gelingt, müssen alle ihren Beitrag leisten. Wichtig dabei ist, die Lasten fair zu verteilen – über alle Bevölkerungs- und Einkommensgruppen sowie Generationen hinweg. 

Rente: Warum müssen wir unser Rentensystem reformieren?

Unsere gesetzliche Rente wird – als Teil des Generationenvertrags – im Umlageverfahren organisiert: Die aktuellen Beitragszahlungen der Erwerbstätigen werden direkt zur Auszahlung der gegenwärtigen Renten verwendet. Wenn nun die Gesellschaft altert, müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentnerinnen und Rentner aufkommen. Als Folge dieser demografischen Entwicklung würden die Beiträge steigen und das Rentenniveau sinken. Deshalb soll das Rentensystem mit einer großen Reform langfristig gesichert werden. Denn wir müssen uns auch künftig auf die Rente verlassen können. 

Rente: Das haben wir bereits umgesetzt

Die Bundesregierung hat im ersten Jahr ihrer Amtszeit bereits eine Reihe von Rentengesetzen auf den Weg gebracht. Die Vorhaben gehen auf den Koalitionsvertrag zurück. Die Gesetze stärken die drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche, die betriebliche und die private. 

  • Das Rentenpaket 2025 ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Es stärkt die gesetzliche Rente und beinhaltet drei Elemente: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird bis 2031 stabilisiert. Die Mütterrente wird verbessert: Wer Kinder erzogen hat, bekommt das künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Das „Anschlussverbot“ wurde aufgehoben – als Grundlage für die Aktivrente: Wer das Regeleintrittsalter erreicht hat, kann nun beim selben Arbeitgeber ohne Sachgrund befristet weiterbeschäftigt werden. Davor war für Rentnerinnen und Rentner ein Wiedereinstieg beim bisherigen Arbeitgeber nur über einen unbefristeten oder sachgrundbefristeten Arbeitsvertrag möglich.
  • Auch die Aktivrente ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Wer das Renteneintrittsalter erreicht, kann bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Vorläufige Zahlen zeigen: Rund 10.000 Beschäftigte haben mittlerweile von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das sei ein „erster sichtbarer Erfolg“, so der Bundeskanzler am 24. Juni im Bundestag.
  • Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit dem 22. Januar 2026 in Kraft. Es stärkt die Verbreitung von Betriebsrenten vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Auch die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist bereits in Kraft. Die Umsetzung erfolgt erst zum 1. Januar 2027: Durch ein Altersvorsorgedepot, das heißt durch kostengünstige und renditestarke Produkte, und durch Vereinfachung der Förderung ist eine bessere Versorgung im Alter möglich.

Rente: Diese Regelungen haben wir auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat bereits Mitte Dezember 2025 Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen: Kinder sollen ab dem sechsten Lebensjahr eine staatliche Förderung in Höhe von monatlich zehn Euro für ein Altersvorsorgedepot erhalten. Die junge Generation erhält dadurch ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge 

Rente: Diese Maßnahmen wollen wir noch umsetzen

An diese Maßnahmen soll nun eine grundlegende Reform unseres Rentensystems anknüpfen. Die Bundesregierung hatte dafür Anfang 2026 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Ende Juni legte das Gremium seine Empfehlungen für eine ausgewogene Reform vor. Ziel dabei ist: Die Rente soll auf Dauer finanzierbar und verlässlich bleiben. Und: Sie soll die Lasten gerecht verteilen – über alle gesellschaftlichen Gruppen, über alle Generationen hinweg. Der Koalitionsausschuss beschloss Anfang Juli, die Empfehlungen umfassend und zügig umzusetzen.

Laut Kommission soll mit der Reform eine Trendumkehr gelingen: Sie soll ermöglichen, dass der Beitragssatz in der Rentenversicherung auf Dauer sinkt und sich das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge erhöht. Kern der neuen Rente ist eine zusätzliche, verpflichtende Kapitalrente. Die Erträge aus der Kapitalrente sollen zu einem steigenden Rentenniveau führen und die Rente leistungsstark und finanzierbar halten. Lesen Sie hier mehr zu den 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission.

Was heißt das konkret? Junge Menschen sollen besonders von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren. Ein 47-jähriger Durchschnittsverdiener würde bis zum Renteneintritt 150 Euro Kapitalrente zusätzlich erwirtschaften, eine 22-jährige Berufseinsteigerin sogar 777 Euro Kapitalrente.

Gesundheit und Pflege zukunftsfest machen

Stabile Beiträge, bessere Notfallversorgung und Unterstützung für Pflegebedürftige: Eine gute Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen erreichbar und bezahlbar bleiben. Gleichzeitig stehen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen vor großen Herausforderungen: steigende Ausgaben, eine älter werdende Gesellschaft und zunehmender Fachkräftebedarf.

Die Bundesregierung hat daher unter anderem Reformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Notfallversorgung und der Pflege auf den Weg gebracht. Damit schafft sie die Voraussetzungen für ein leistungsfähiges und zukunftsfestes Gesundheits- und Pflegesystem.

Gesundheit und Pflege: Das haben wir bereits umgesetzt

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stärkt die Bundesregierung die finanzielle Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Ziel ist, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen und die Beiträge für Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verlässlich zu halten. Dafür werden bestehende Strukturen weiterentwickelt und Einsparpotenziale genutzt, ohne die medizinische Versorgung grundsätzlich infrage zu stellen.

Warum ist das notwendig? Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren um knapp acht Prozent pro Jahr gestiegen, während die Beitragseinnahmen 2025 nur um rund fünf Prozent zunahmen. Für 2027 wird mit einer Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro gerechnet, die bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen könnte. Ohne Gegensteuern wäre der Beitragssatz auf bis zu 19,3 Prozent gestiegen. 

Was heißt das konkret? Ohne eine umfassende Reform der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung müsste die Finanzierungslücke von circa 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 ungefähr zur Hälfte über steigende Zusatzbeiträge getragen werden. Bezogen auf ein Bruttogehalt von 3.500 Euro pro Monat entspräche das je Versicherten einer geschätzten jährlichen Mehrbelastung von rund 380 Euro im Jahr, welche durch die Reform vermieden wird.

Krankenkassen sparen künftig stärker bei Verwaltung und Werbung statt bei den Versicherten. Die Werbeausgaben der Kassen werden gedeckelt, ebenso die Vergütung außertariflich beschäftigter Führungskräfte bei Krankenkassen, Landesverbänden und Medizinischen Diensten. So tragen auch die Kassen selbst zur Stabilisierung bei.

Versicherte profitieren zudem davon, dass der Bund sich künftig stärker an den Gesundheitskosten für Menschen in der Grundsicherung beteiligt. Dadurch wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung breiter aufgestellt. Auch Maßnahmen wie der höhere Beitrag der Pharmaunternehmen zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung tragen dazu bei, den Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu begrenzen.

Was heißt das konkret? Der Bund übernimmt erstmals einen wachsenden Anteil an versicherungsfremden Leistungen. Für die Gesundheitskosten von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern steigt der Bundeszuschuss spürbar: von 250 Millionen Euro 2027 auf zwei Milliarden Euro ab 2031.

Gleichzeitig werden Mittel gezielter für die Kernversorgung eingesetzt: Leistungen mit begrenztem medizinischen Zusatznutzen wie etwa die Erstattung von Cannabis-Blüten oder homöopathischen Mitteln entfallen künftig.

Das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt nach der Verkündung in Kraft; weitere Regelungen folgen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat zudem die FinanzKommission Gesundheit eingesetzt. Diese erarbeitet bis Ende 2026 Vorschläge für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Gesundheit und Pflege: Diese Regelungen haben wir auf den Weg gebracht

Reform der Notfallversorgung

Die Notfallreform ist vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Parallel werden die notwendigen Strukturen für den Ausbau der 116117 und die Einrichtung Integrierter Notfallzentren vorbereitet. Damit schafft sie die Grundlage für eine bessere Steuerung von akuten medizinischen Fällen.

Ziel ist: Menschen sollen im medizinischen Notfall schneller die richtige Hilfe bekommen – und Notaufnahmen sollen dort entlastet werden, wo eine andere Versorgung besser geeignet ist.

Künftig werden die verschiedenen Angebote stärker miteinander verbunden:

  • Die 116 117 wird zu einer zentralen medizinischen Lotsenstelle für akute Beschwerden ausgebaut.
  • Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern bündeln die Ersteinschätzung und leiten Patientinnen und Patienten gezielt weiter.
  • Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser werden besser miteinander verzahnt.

Was heißt das konkret? Wer krank ist und unsicher ist, wohin er sich wenden soll, erhält schneller Orientierung. Ein Beispiel: Eine Person hat am Wochenende starke Ohrenschmerzen. Statt direkt in eine überfüllte Notaufnahme zu gehen, kann sie die 116 117 kontaktieren. Dort erfolgt eine medizinische Einschätzung und die Weiterleitung an die passende Stelle – etwa eine Bereitschaftsdienstpraxis oder ein Notfallzentrum. Gleichzeitig bleiben die Notaufnahmen für diejenigen frei, die wirklich dringend eine Krankenhausversorgung benötigen.

Verlässliche Unterstützung in der Pflege

Pflege betrifft viele Familien. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen Unterstützung, die im Alltag funktioniert. Aber: Die Pflegeversicherung wird 2026 mit einem deutlichen Minus abschließen. Ohne Reform würde das Defizit nach jüngsten Schätzungen im Jahr 2027 über 7,6 Milliarden Euro betragen, 2028 würde das Defizit bereits auf über 15 Milliarden Euro anwachsen. Mit der geplanten Pflegereform will die Bundesregierung die soziale Pflegeversicherung langfristig sichern und die Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige verbessern. 

Geplant sind unter anderem bessere Unterstützung für pflegende Angehörige, eine Stärkung ambulanter Pflegeangebote und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.