Steuerbonus im Rentenalter
Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen. Möglich macht das die Aktivrente, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Was ist die Aktivrente? Wer kann sie nutzen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
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Von der Aktivrente sollen Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren.
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Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Sie ist ein wichtiger Baustein, um dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken. Damit wird das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen.
Seit 1.1.2026 in Kraft: Die Bundesregierung hat die Aktivrente am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht. Am 5. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen. Am 19. Dezember hat der Bundesrat zugestimmt. Zum 1. Januar 2026 ist die Aktivrente in Kraft getreten.
Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Für wen gilt die Aktivrente nicht?
Die Aktivrente gilt nicht für Einnahmen aus anderer Erwerbstätigkeit, zum Beispiel.:
- aus selbstständigen Tätigkeiten
- aus einem Beamtenverhältnis
- als Abgeordneter
- aus Minijobs (geringfügige Beschäftigung)
Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
Muss die Aktivrente beantragt werden?
Nein, die Aktivrente muss nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch.
Gilt der Freibetrag auch für mehrere Beschäftigungen?
Der Freibetrag der Aktivrente kann immer nur in einem Beschäftigungsverhältnis pro Monat genutzt werden. Wechselt man den Job, kann der Freibetrag ab dem neuen Monat im neuen Arbeitsverhältnis eingesetzt werden, solange man ihn nicht parallel woanders nutzt.
Muss man auf die Aktivrente Steuern zahlen?
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Wann wird die Aktivrente ausgezahlt?
Die Aktivrente gilt ab dem Folgemonat, ab dem das gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Warum wurde die Aktivrente eingeführt?
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Davon profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen. Eine höhere Erwerbsquote stärkt außerdem die Wirtschaft. Die Beiträge erhöhen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente dient daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen. Weitere Informationen zur Aktivrente lesen Sie beim Bundesfinanzministerium.