So stärken wir die deutsche Wirtschaft

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Wirtschafts- und Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung  So stärken wir die deutsche Wirtschaft

Deutschlands Wirtschaft muss wieder zukunfts- und wettbewerbsfähig werden. Dafür stärkt die Bundesregierung den Standort – mit niedrigeren Steuern und Energiekosten, einem flexibleren Arbeitsmarkt und besserer Infrastruktur.

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Wortwolke zum Thema Wirtschaft

Die Bundesregierung will mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen.

Grafik: Bundesregierung

Die Bundesregierung will Wachstum ermöglichen und Arbeitsplätze sichern. Dafür schafft sie die Voraussetzungen. Denn die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ist die Grundlage für den Wohlstand in Deutschland. Viele Schritte sind schon umgesetzt. So wurden 2026 die Energiekosten um zehn Milliarden Euro im Jahr verringert. Davon profitiert nicht nur die Wirtschaft, sondern alle Bürgerinnen und Bürger – jeden Tag. Das gilt auch für die Rekordinvestitionen in die Infrastruktur in Deutschland. Denn gute Straßen, Gleise, Schulen und Kitas kommen allen zugute, sie sind aber auch Voraussetzung für erfolgreiche Unternehmen.

Die Arbeitswelt ist im Wandel. Neue Regelungen und Instrumente bieten Chancen für den Arbeitsmarkt, sorgen für gute Arbeit und stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Mit dem Tariftreuegesetz hat die Bundesregierung den Wettbewerb um Aufträge des Bundes fairer gemacht. Auf dem Weg ist die Modernisierung der Arbeitsförderung: mit mehr digitalen Angeboten, Beschäftigungserprobungen und weniger Bürokratie beim Arbeitsschutz. Die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeit kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern und soll Unternehmen helfen, Auftragsspitzen abzufedern.

Das haben wir bereits umgesetzt

Unternehmen steuerlich entlastet

Die Bundesregierung will mit gezielten Investitionsanreizen neues Wachstum schaffen. Das bereits vor einem Jahr beschlossene steuerliche Investitionssofortprogramm trägt dazu bei, den Standort Deutschland dauerhaft zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. 

Der Investitions-Booster ermöglicht degressive Abschreibungen von bis zu 30 Prozent bei Ausrüstungsinvestitionen zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028. 

Was heißt das konkret? Unternehmen können Investitionen schneller refinanzieren. So kann eine Firma, die eine Maschine neu anschafft, die Kosten bereits im Jahr des Erwerbs bis zu 30 Prozent mit ihrem Gewinn verrechnen. Im zweiten und dritten Jahr können erneut bis zu 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden. Das kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugute, ist unkompliziert und wirkt in der Breite.

Mit dem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Zusammen mit der Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge und dem Förderprogramm für E-Autos bringt das die E-Mobilität weiter voran und stärkt die wichtige Automobilbranche.

Was heißt das konkret? Ein Unternehmen, das ein Elektrofahrzeug in den Fuhrpark aufnimmt, kann die Investition nun noch schneller abschreiben: 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Investitionsjahr.

Niedrigere Energiekosten

Die Bundesregierung hat die Energiekosten für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger spürbar und dauerhaft gesenkt. Das stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Die Absenkung der Stromsteuer für 600.000 produzierende Unternehmen, der Zuschuss zu den Netzkosten und die Abschaffung der Gasspeicherumlage entlasten alle Verbraucherinnen und Verbraucher seit 2026 um rund zehn Milliarden Euro im Jahr bei den Energiekosten .

Was heißt das konkret? Haushalte, die Strom und Gas beziehen, können 2026 durchschnittlich etwa 160 Euro sparen (bei 3.500 kWh Stromverbrauch im Jahr / 20.000 kWh Gasverbrauch im Jahr). Von der dauerhaft niedrigen Stromsteuer werden nicht nur große, sondern vor allem auch die vielen mittelständischen Unternehmen, angefangen von der Fleischerei, der Bäckerei über energieintensive Industrieunternehmen bis hin zum Baugewerbe profitieren. 

Zudem hat die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe angesichts der im Zuge der Iran-Krise gestiegenen Spritpreise entlastet  – insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro. 

Infrastruktur modernisieren

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen, die das Land modernisieren, Beschäftigung sichern und die Innovationskraft Deutschlands stärken. Das Geld fließt unter anderem in gute Schulen und Kitas, moderne Verkehrswege, bezahlbare Wohnungen, moderne Krankenhäuser und sanierte Sportstätten. Davon profitiert das ganze Land.

Was heißt das konkret? Das Sondervermögen ermöglicht einen Modernisierungsschub für Deutschland. Das bedeutet zum Beispiel mehr Investitionen in einen zuverlässigeren Bahnverkehr. Nach Angaben der Deutschen Bahn werden so deutschlandweit allein im Jahr 2026 mehr als 2.300 Weichen saniert und über 2.000 Kilometer Strecke modernisiert.

Die Bundesregierung will die Ladeinfrastruktur schneller ausbauen, um auch Unternehmen den Wechsel auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern. Ziel ist es, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu verbessern, indem ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Ladenetz entsteht. Für diesen Ausbau bildet der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 den zentralen strategischen Rahmen. 

Was heißt das konkret? Der Ausbau der Ladeinfrastruktur wurde in den letzten Jahren deutlich beschleunigt: Die Anzahl der Ladepunkte stieg von September 2023 bis Februar 2026 um rund 77 Prozent auf 195.380.

Für mehr Tariftreue

Seit Mai 2026 ist das Bundestariftreuegesetz in Kraft. Öffentliche Aufträge des Bundes gehen seither nur noch an Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, während sie diese Aufträge ausführen, und ihnen hinsichtlich Urlaubsansprüchen oder Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das macht den Wettbewerb um öffentliche Aufträge fairer, da tarifgebundene Unternehmen nicht mehr benachteiligt werden.

Der Bund setzt mit dem Tariftreuegesetz Anreize für mehr Tarifbindung – eine wichtige Grundlage für bessere Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Das Gesetz schränkt den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten genau zum richtigen Zeitpunkt ein: Mit dem Sondervermögen Infrastruktur werden in den kommenden Jahren zahlreiche öffentliche Aufträge vergeben. 

Was heißt das konkret? In den kommenden Jahren fließt viel Geld in die Modernisierung von Brücken, Krankenhäusern oder Schulbauten. Wer im Auftrag des Bundes arbeitet, wird nun auch besser geschützt und ordentlich bezahlt

Aktivrente

Mit der Aktivrente schafft die Bundesregierung einen Anreiz für ältere Beschäftigte, länger zu arbeiten. Das soll helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Beschäftigte und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen. Wer freiwillig im Ruhestand weiterarbeitet, für den bleibt der Hinzuverdienst bis zu einem Höchstbetrag steuerfrei. Und eine höhere Erwerbsquote stärkt die Wirtschaft. Mehr als 10.000 Beschäftigte machten im ersten Halbjahr 2026 von diesem Angebot Gebrauch. 

Die Bundesregierung hat die Aktivrente am 15. Oktober 2025 auf den Weg gebracht. Sie ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie muss nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch. 

Was heißt das konkret? Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer überschreitet die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – und ist weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Aktivrente erlaubt es ihm nun, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen. Das bedeutet: Bis zu 24.000 Euro im Jahr als zusätzliches steuerfreies Einkommen.

Diese Regelungen haben wir auf den Weg gebracht

Senkung der Körperschaftssteuer 

Die Körperschaftssteuer sinkt ab 2028 schrittweise. Das wurde bereits mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm  beschlossen. Mit der ersten Körperschaftssteuersenkung nach mehr als 15 Jahren und der größten seit Jahrzehnten entlastet die Bundesregierung Unternehmen, um mehr Investitionen zu ermöglichen.

Energiekosten werden weiter gesenkt 

Für energieintensive Industrieunternehmen hat die Bundesregierung über die bereits beschlossenen Entlastungen hinaus einen Industriestrompreis eingeführt. Unternehmen können ihn ab 2027 rückwirkend für das Gesamtjahr 2026 beantragen. Das stärkt die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb – vom Taschentuch- oder Schraubenhersteller bis zur Stahl- und Kupferindustrie.

Insgesamt steigt die geplante Entlastung im Jahr 2027 damit auf 13,3 Milliarden Euro und im gesamten Zeitraum bis 2030 auf 50,7 Milliarden Euro.

Was heißt das konkret? Ein Unternehmen der Halbleiterfertigung mit einem Stromverbrauch von rund 175 GWh erhält alleine durch den neuen Industriestrompreis eine jährliche Entlastung in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro, ein Hersteller von Hygiene- und Haushaltsartikeln aus Papier (zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, Toilettenpapier) mit einem Stromverbrauch von rund 400 GWh erhält eine jährliche Entlastung in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro.

Moderne Arbeitsförderung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll moderner und digitaler werden. Das Kabinett hat am 15. Juli 2026 den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ziel ist es, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Agenturen zu vereinfachen und die Vermittlung in Arbeit zu stärken. 

Digitale Antragsverfahren sollen einfacher und nutzerfreundlicher werden. Gespräche sollen, wenn möglich, per Video-Call geführt werden können. Mit der sogenannten Beschäftigungserprobung schafft die Bundesregierung ein rechtssicheres Instrument, das den direkten Wechsel von Job zu Job erleichtern kann. Das hilft Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie entsteht. 

Was heißt das konkret? Angebote wie digitale Antragstellung und Video-Calls erleichtern den Austausch mit den Arbeitsagenturen. Wer in Gefahr steht, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, erhält mit der Beschäftigungserprobung die Möglichkeit, eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb auszuprobieren. Das hilft auch den Unternehmen: Sie können auf diesem Weg neue Kolleginnen und Kollegen finden. 

Standortvorteil Arbeitsschutz

Die Bundesregierung will den Arbeitsschutz vereinfachen, flexibilisieren und digitalisieren. Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels – ein Standortvorteil Deutschlands und helfen, die Beschäftigten vor Verletzungen und Unfällen zu schützen. Die Bundesregierung plant Bürokratie im Arbeitsschutz abzubauen, ohne das Schutzniveau zu senken: Die Regelungen sollen stärker auf bestehende Gefährdungen ausgerichtet werden. 

Was heißt das konkret? Die Bundesregierung hält an den hohen Standards im Arbeitsschutz fest. Jedoch fallen beispielsweise Extra-Prüfungen für Wasserkocher oder Ladekabel im Büro weg. Das entlastet die Betriebe, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. 

Diese Maßnahmen wollen wir noch umsetzen

Die Koalition wird in den kommenden Monaten weitere Vorhaben angehen. So soll die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auf bis zu 48 Monate ausgeweitet werden. Das soll aufstrebenden Unternehmen und Start-ups erleichtern, neue Jobs zu schaffen und Jobsuchenden ermöglichen, schneller neue Beschäftigung zu finden. 

Ein Gesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist in Arbeit. Die Bundesregierung will auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen eine wöchentliche anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen. Tarifgebundene Unternehmen können ihre Arbeitszeitmodelle schon heute flexibel gestalten. Flexiblere Arbeitszeitmodelle können die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vereinfachen und Unternehmen helfen, Auftragsspitzen abzufedern. 

Die Bundesregierung plant zudem, zum 1. Januar 2027 die Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien auszuweiten. Diese sind, anders als für Backstände beispielsweise an Tankstellen, bisher sehr eingeschränkt. Bibliotheken sollen künftig ihre Türen sonntags öffnen dürfen – wie andere Kultureinrichtungen auch. Sie sind Orte der Begegnung und des Austausches und ein wichtiges Kulturangebot für Menschen jeden Alters in Deutschland. 

Zudem will die Bundesregierung Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerfrei stellen, tarifvertraglich geregelte Zuschläge vollständig. 

Vorgesehen ist auch, den Kündigungsschutz für Hochverdiener zu flexibilisieren. Es soll eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht werden. Ziel ist es, hochbezahlten Beschäftigten den Jobwechsel zu erleichtern.

Ebenso sind Änderungen bei den Minijobs vorgesehen. Denn diese können vielen Menschen, vor allem Frauen, die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit erschweren. Dies kann in die Altersarmut führen.