Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität
Milliarden für ein modernes Deutschland: Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung.
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Durch das Sondervermögens stiegen die Investitionen um mehr als 12 Milliarden Euro – unter anderem für die Modernisierung von Bahnstrecken.
Foto: picture-alliance/dpa/Schütt
Jahrzehntelang wurde zu wenig in die Modernisierung Deutschlands investiert. Mit 500 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird das nun aufgeholt.
Im März 2025 hat der 20. Deutsche Bundestag mit einer Grundgesetzänderung die Voraussetzung dafür geschaffen, ein Sondervermögen über 500 Milliarden Euro einzurichten – für zusätzliche kreditfinanzierte Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045.
Das Bundeskabinett hat das Sondervermögen am 24. Juni 2025 beschlossen, am 18. September hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Abschließend hat der Bundesrat am 26. September grünes Licht gegeben. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober trat das Sondervermögen rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Kaputte Straßen, marode Brücken, zu langsames Internet: In vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur sind deutliche Mängel offensichtlich. Da die Investitionen im letzten Jahrzehnt gering ausgefallen sind, muss Deutschland nun aufholen. Ziel ist es, das Land zu modernisieren, den Wohlstand zu sichern und mit mehr Wachstum die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken. Mit den dringend notwendigen Investitionen werden künftige Generationen entlastet, denn sie können auf eine intakte und modernisierte Infrastruktur setzen.
Das Sondervermögen ermöglicht Rekordinvestitionen. Insgesamt geht es um eines der größten Investitionspakete in der Geschichte Deutschlands. Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Das Sondervermögen ermöglicht einen Modernisierungsschub für das ganze Land. Das bedeutet zum Beispiel mehr Investitionen in einen zuverlässigen Bahnverkehr, mehr Geld für Verbesserungen der Kindertagesbetreuung und Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung. Wichtige weitere Schwerpunkte sind Forschung, Klimaschutz sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz.
Die Errichtung des Sondervermögens trat rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft. Erst seit Oktober 2025 gelten die notwendigen Voraussetzungen für den Einsatz der Mittel. In der kurzen Zeit bis Jahresende 2025 konnte der Bund bereits 24 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen investieren. Insgesamt betrugen die Investitionen des Bundes im vergangenen Jahr 87 Milliarden Euro – im Vergleich zu 2024 eine Steigerung um 17 Prozent. Für 2026 plant der Bund einen weiteren Aufwuchs der Investitionen auf über 120 Milliarden Euro. Das ist nur möglich durch das Sondervermögen. Für die kommenden Jahre haben Planungsbeschleunigung und Bürokratierückbau weiter hohe Priorität, damit die Investitionsmittel schnell fließen und jeder Euro richtig eingesetzt wird – zur Verbesserung der Infrastruktur sowie zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Mit breiter Mehrheit hat sich der Deutsche Bundestag darüber verständigt, welche Investitionen aus dem Sondervermögen finanziert werden können. Die Ausgaben für Investitionen, die im Bundeshaushalt festgehalten sind, müssen zehn Prozent der insgesamt veranschlagten Ausgaben im Bundeshaushalt übersteigen. Dann ist das Kriterium der Zusätzlichkeit erfüllt und erst dann können entsprechende Investitionen aus dem Sondervermögen erfolgen. Bei Maßnahmen des Bundes soll es zudem begleitende Erfolgskontrollen geben – nach Ablauf von vier und acht Jahren, ab Inkrafttreten des Gesetzes. Darüber hinaus erfolgt eine abschließende Erfolgskontrolle nach Ende der Laufzeit des Sondervermögens.
Die Bundesregierung geht mit den neuen Verschuldungsspielräumen im Bundeshaushalt sorgsam um. Um den Haushalt zu konsolidieren, setzt sie auf Wachstumsförderung und plant zusätzliche Sparmaßnahmen. Dazu gehört die Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Einsparungen beim Personal (Ausnahme: Sicherheitsbehörden), Halbierung der Bundesbeauftragten, Einsparungen bei Förderprogrammen, Einsparung bei der Entwicklungshilfe, Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug.