Mehr Investitionen in Ländern und Kommunen

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service 

Im Kabinett beschlossen Mehr Investitionen in Ländern und Kommunen

Die Bundesregierung will, dass Bundesländer, Städte und Gemeinden die lokale Infrastruktur zügig modernisieren können. Dafür stehen künftig 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Außerdem erhalten die Länder noch mehr Spielraum für Investitionen durch neue Kredite.

2 Min. Lesedauer

Straßenbahn in Cottbus: Neuer Verkehrsknoten Südbrandenburg

Verschiedenste Infrastrukturbereiche sollen flexibel und unkompliziert gefördert werden.

Foto: mauritius images/Rainer Weisflog

Nach dem Beschluss zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Verteilung der Mittel an Länder und Kommunen regelt – das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Insgesamt stehen den Ländern 100 Milliarden Euro zur Verfügung, um beispielsweise Schulen und Kitas zu sanieren und auszubauen, Verkehrswege zu modernisieren, die Wärme- und Energieinfrastruktur weiterzuentwickeln und gute Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in den Städten und Gemeinden zu erhalten.

Unkomplizierter Einsatz der Finanzmittel

Der Bundesregierung ist es wichtig, dass Länder und Kommunen schnell, flexibel und zielgerichtet investieren können. Der Gesetzentwurf ermöglicht daher eine breite und unkomplizierte Verwendung der Mittel in den verschiedensten Infrastrukturbereichen vor Ort. 

Dabei bestimmen die Bundesländer selbst, wie viel Mittel in die kommunale Infrastruktur fließen. Bei der Verteilung der Mittel sollen die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden.

Neue Kreditmöglichkeiten für Bundesländer 

Der Spielraum für die Länder wird nicht nur durch das Sondervermögen erweitert, sondern auch durch die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Dazu hat das Bundeskabinett weitere Beschlüsse gefasst. 

Bisher setzte die Schuldenregel im Grundgesetz den Bundesländern enge Grenzen bei der Aufnahme von Krediten. Es war den Ländern – im Gegensatz zum Bund – nicht gestattet, sogenannte strukturelle Kredite aufzunehmen. Zugleich haben die Länder und Kommunen aber mit einer herausfordernden Finanzsituation und einem massiven Investitionsstau zu kämpfen. 

Gesetz regelt Verteilung von Kreditmitteln

Daher wurde bereits im März eine Grundgesetzänderung im Bundestag beschlossen. Diese Änderung räumt den Ländern einen strukturellen Verschuldungsspielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ein. Dadurch können die Länder in ihrer Gesamtheit nun bis zu dieser Höhe Schulden aufnehmen, ohne die Schuldenregel des Grundgesetzes zu verletzen. Diese Obergrenze gilt auch für den Bund. Die Länder haben künftig die Möglichkeit, Kreditmittel für wichtige Investitionen zu nutzen – unabhängig von der konjunkturellen Lage und außergewöhnlichen Notsituationen.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf regelt, wie die Kreditmittel in der zulässigen Höhe jeweils auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Zudem wurden weitere Gesetze angepasst, unter anderem in Bezug zu EU-Regeln.                 

Strukturelle Neuverschuldung bedeutet, dass Kredite aufgenommen werden, ohne dabei finanzielle Transaktionen oder Konjunktureffekte zu berücksichtigen. Sie erfolgt unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage oder außergewöhnlichen Notsituationen.