Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschleunigt Bau neuer Schienen, Straßen und Brücken

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Luftbild, Baustelle mit Neubau, Eisenbahnbrücke Emscherbrücke Rollbahn

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Brücken und Bahntrassen verkürzen.

Foto: IMAGO/Hans Blossey

Die Bundesregierung investiert so viel wie noch nie in wichtige Verkehrsprojekte, um Versäumnisse aus der Vergangenheit zu korrigieren: Bis 2029 fließen etwa 169 Milliarden Euro in die Sanierung kaputter Straßen, überlasteter Schienenwege, maroder Brücken und sanierungsbedürftiger Wasserstraßen.

Damit die Mittel schnell wirksam werden, braucht es zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb hat das Bundeskabinett das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Es verkürzt langwierige Verfahren und ermöglicht schnelleres, pragmatisches und unbürokratisches Bauen.

Deutlich schnellere Verfahren

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte, mit dem Gesetz gebe die Bundesregierung „Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit, damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen“.    

Vorhaben im „überragenden öffentlichen Interesse“

Konkret sollen der Bau von neuen Autobahnen, Schienenwegen, der Ersatz von maroden Brücken, der Neu- und Ausbau von LKW-Parkplätzen sowie wichtige Sanierungen von Wasserstraßen künftig prioritär behandelt werden – und im überragenden öffentlichen Interesse stehen. Dadurch werden die Projekte im Genehmigungsverfahren bevorzugt. Das gilt auch für den Bau neuer Straßen, die im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf liegen – soweit sie von militärischer Relevanz sind.   

Zudem ist geplant, bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken künftig schneller voranzukommen. Bei Strecken unter 60 Kilometern soll die langwierige Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. 

Prinzip „digital only

Die Digitalisierung ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs. Planfeststellungsverfahren sollen künftig vollständig digital durchgeführt werden – nach dem Prinzip „digital only“, so auch die geplante Bürgerbeteiligung. Für Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang ist eine Ausnahme vorgesehen.

Naturschutz sorgfältig ausbalancieren

Bei neuen Verkehrsprojekten stellt sich weiterhin die Frage, inwieweit die Vorhaben mit dem Umwelt- und Naturschutz im Einklang stehen. Mit dem Gesetzentwurf bleiben die Belange des Naturschutzes durch konkrete und materielle Umweltstandards weiterhin von Bedeutung – der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes konzentriert sich auf die Verfahren: Diese sollen so geregelt werden, dass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden können.

Künftig soll es eine sorgfältige Ausbalancierung bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft stehen die Möglichkeiten Ausgleich, Ersatz und Ersatzgeldzahlung gleichrangig zur Verfügung. Konkret gilt dies für Vorhaben im Bereich Verkehr, Militär, Telekommunikation – sowie bei Vorhaben, die durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Regelungen zum Ersatzgeld für weitere Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse im Energiebereich werden noch erarbeitet. 

Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität : Das 500 Milliarden Euro starke Sondervermögen sorgt für die hohen Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen. Das Geld soll insbesondere in moderne Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen sowie für Forschung und Digitalisierung investiert werden. Ziel ist es, mit dem Sondervermögen Deutschland zu modernisieren, den Wohlstand zu sichern und wieder ein höheres Wirtschaftswachstum zu erreichen.