So entlasten wir Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen

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Steuerreformen der Bundesregierung So entlasten wir Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen

Die steuerlichen Erleichterungen der Bundesregierung zielen auf diejenigen, die durch ihre Arbeit das Land am Laufen halten. Die Reformen sorgen für finanziellen Ausgleich angesichts gestiegener Preise und geben Impulse für mehr Wachstum und Beschäftigung. Ein Überblick.

5 Min. Lesedauer

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Künftig mehr Netto vom Brutto: Die Bundesregierung arbeitet daran, dass die Steuerlast für die Bürgerinnen und Bürger sinkt. 

Grafik: Bundesregierung

Miete, Lebensmittel, Heizen, Tanken – viele Dinge des täglichen Bedarfs sind teuer geworden. Das belastet nicht nur Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag, sondern dämpft auch die Konjunktur in Deutschland. Die Bundesregierung setzt dieser Entwicklung verschiedene Maßnahmen entgegen, um durch finanzielle Entlastungen für mehr Wachstum zu sorgen. Es geht vor allem darum, dass die Leistungsträger der Gesellschaft mehr von ihrem Arbeitslohn profitieren können. Dafür hat die Bundesregierung zum Jahreswechsel zum Beispiel die Pendlerpauschale dauerhaft erhöht – ein echter Vorteil bei der Steuererklärung für alle, die täglich zur Arbeit fahren. Auch Menschen, die sich im Ortsverein oder als Übungsleiter beim Sport einbringen und mit anpacken, verdienen Anerkennung und sollen profitieren. Seit diesem Jahr gelten für Ehrenamtliche deshalb noch bessere steuerliche Vergünstigungen. 

Mit der Reform der Einkommensteuer hat sich die Regierungskoalition auf weitere Entlastungen für die breite Mehrheit in Deutschland geeinigt. Das Vorhaben ist Teil eines Maßnahmenkatalogs , der Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen soll – wovon alle profitieren. Die steuerlichen Erleichterungen sollen ab 2027 spürbar sein und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten.   

Das haben wir bereits umgesetzt

Pendlerpauschale erhöht

Wer täglich weite Wege zur Arbeit zurücklegt, hat Unterstützung verdient. Die Bundesregierung sorgt mit der dauerhaften Erhöhung der Pendlerpauschale für steuerliche Erleichterungen. Pendlerinnen und Pendler profitieren deutlich stärker als zuvor. Die Bundesregierung kommt gerade Leistungsträgern außerhalb der Ballungsgebiete entgegen und sorgt so auch für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. 

Die Bundesregierung hat das entsprechende Steueränderungsgesetz am 10. September 2025 auf den Weg gebracht. Zum 1. Januar 2026 wurde die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Die Entlastungen gelten unabhängig vom Verkehrsmittel. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so noch mehr Kosten, die durch die Fahrt zur Arbeit entstehen, von der Steuer absetzen. Außerdem erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften weiterhin die Mobilitätsprämie.

Was heißt das konkret? Wenn die sonstigen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten, wirkt sich die Erhöhung der Pendlerpauschale wie folgt aus: Eine Angestellte mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche kann jährlich bereits 176 Euro zusätzliche Werbungskosten geltend machen – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro. Ein Arbeitnehmer, der lediglich fünf Kilometer vom Wohnort zum Arbeitsort zurücklegen muss, kann eine Pauschale von 418 Euro ansetzen – das bedeutet ein Plus von 88 Euro bei den Werbungskosten. 

Kfz-Steuerbefreiung verlängert

Die Bundesregierung arbeitet im Schulterschluss mit Unternehmen und Beschäftigten daran, die deutsche Automobilindustrie erfolgreich für die Zukunft aufzustellen, Arbeitsplätze zu sichern und die Klimaziele zu erreichen. Deswegen unterstützt sie den Umbau hin zur Elektromobilität mit gezielten Maßnahmen. Eine davon ist die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. So zahlt es sich für Privathaushalte weiter nachhaltig aus, ein Elektroauto anzuschaffen. Die Steuerbefreiung macht E-Mobilität vor allem für Leute mit kleinen und mittleren Einkommen besser bezahlbar.

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am 15. Oktober 2025 beschlossen. Die steuerlichen Vorteile galten zuvor für reine Elektrofahrzeuge, die bis zum Stichtag 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen beziehungsweise komplett auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Die bereits in Kraft getretene Gesetzesänderung verlängert diese steuerliche Begünstigung um fünf Jahre – neuer Stichtag: 31. Dezember 2030. Die Maximaldauer für die Steuerbefreiung wurde verlängert von Ende 2030 bis 31. Dezember 2035. 

Was heißt das konkret? Wer elektrisch unterwegs ist, bezahlt auch künftig keine Kraftfahrzeugsteuer für das private Elektroauto. Das bedeutet in der Regel eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich im Vergleich zur Besteuerung von Fahrzeugen mit Diesel- oder Benzinmotoren. Mit dem Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich die vor­aus­sicht­lich an­fal­len­de Jahres­steu­er je nach Fahrzeugtyp ermitteln.

Ehrenamt: Erleichterungen für Ehrenamtliche

In Deutschland engagieren sich Millionen Menschen ehrenamtlich und leisten damit einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieses Engagement verdient Anerkennung und wird deshalb von der Bundesregierung steuerlich gefördert. Ziel ist, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger einbringen – in Vereinen, der Freiwilligen Feuerwehr oder sozialen Einrichtungen.

Mit dem Steueränderungsgesetz, das die Bundesregierung am 10. September 2025 beschlossen hat, sind steuerliche Vergünstigungen für das Ehrenamt zum Jahreswechsel in Kraft getreten – unter anderem durch die Anhebung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Damit steigt der Freibetrag, bis zu den Vergütungen und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche steuerfrei bleiben. 

Was heißt das konkret? Ein Trainer in einem Sportverein konnte bislang für seine Tätigkeit bis zu 3.000 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Der Freibetrag ist um 300 Euro angestiegen und liegt nun bei 3.300 Euro jährlich. Für eine Kassenprüferin galt vorher ein Freibetrag von 840 Euro im Jahr. Nun kann sie mit bis zu 960 Euro steuerfrei vergütet werden.

Diese Maßnahmen wollen wir noch umsetzen

Einkommensteuer wird reformiert: Entlastung für die breite Mehrheit

Die Bundesregierung bringt Reformen auf den Weg, damit die Steuerlast sinkt. Es soll sich lohnen, mehr zu arbeiten. Insbesondere Menschen mit geringen und mittleren Einkommen sowie Familien sollen davon profitieren und künftig mehr Netto vom Brutto haben. 

Die Bundesregierung will eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, indem sie Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen entlastet. Das soll gelingen durch Verbesserungen 

  • bei Grund- und Kinderfreibetrag,
  • beim Kindergeld und
  • beim Arbeitnehmerpauschbetrag. 

Der Steuertarif soll in dem Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro Einkommen etwas flacher verlaufen. Das angestrebte Entlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren laufen. 

Was heißt das konkret? Ab 2028 sollen zum Beispiel eine Pflegekraft und eine Busfahrerin mit je 2.800 Euro monatlichem Bruttoverdienst und zwei Kindern im Vergleich zu heute um circa 632 Euro im Jahr steuerlich entlastet werden. Ein alleinerziehender Lehrer mit zwei Kindern und einem Monatsgehalt von 5.000 Euro brutto soll ab 2028 im Vergleich zu heute von einer steuerlichen Entlastung von circa 496 Euro im Jahr profitieren.