Tariftreuegesetz
Das Kabinett hat den Entwurf für ein Bundestariftreuegesetz beschlossen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif zahlen.
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Bauarbeiten auf der Autobahn A3 im Ruhrgebiet: Aufträge des Bundes sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
Foto: imago images/Rupert Oberhäuser
Künftig sollen Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen vergeben werden, die nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche zahlen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz den Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten einschränken und damit für faireren Wettbewerb, mehr Lohngerechtigkeit und mehr Tarifbindung sorgen.
„Damit geht der Bund mit gutem Beispiel voran und setzt einen starken Anreiz für mehr Tarifbindung“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Wer im Auftrag des Bundes arbeitet, soll auch ordentlich bezahlt werden.“
Der Bund als Auftraggeber
Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes ab 30.000 Euro Auftragswert sowie für die Vergabe von Bauaufträgen des Bundes ab 50.000 Euro Auftragswert gelten.
Aufträge des Bundes sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2022 etwa beliefen sie sich auf fast 38 Milliarden Euro. Tarifgebundene Unternehmen kommen bei den Ausschreibungen jedoch oft nicht zum Zug. Denn nichttarifgebundene Konkurrenten können ihre Waren und Dienstleistungen aufgrund geringerer Personalkosten meist günstiger anbieten. Das will die Bundesregierung nun ändern.
Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, bevor es abschließend im Bundestag beschlossen werden kann. Es soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten.
Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums.