Gesetz in Kraft
Das Bürgergeldsystem wird zur neuen Grundsicherung: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Das Gesetz ist zum 1. Juli schrittweise in Kraft getreten.
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Die neue Grundsicherung schafft klare Regeln mit dem Ziel, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch wirksamer zu verhindern.
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Mit der neuen Grundsicherung werden Sozialleistungen gerechter und treffsicherer. Es gilt der Grundsatz des Forderns und Förderns: Menschen, die Hilfe brauchen, können sich weiterhin auf Unterstützung verlassen. Wer aber arbeiten kann, muss daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Rechte und Pflichten werden verbindlicher und Konsequenzen spürbarer. Gleichzeitig können die Jobcenter Arbeitsuchende besser auf ihrem Weg in Arbeit unterstützen.
Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zum 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) vor. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen. Anschließend hatte der Bundestag ihn am 5. März 2026 verabschiedet. Der Bundesrat billigte ihn abschließend am 27. März 2026.
Was sich konkret ändert – ein Überblick
- Die Geldleistung „Bürgergeld“ wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt.
- Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Demnach wird zunächst geprüft, ob eine umgehende Vermittlung in Arbeit möglich ist. Ist dies nicht der Fall, kommen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Betracht. Das gilt insbesondere für unter 30-Jährige.
- Wer arbeiten kann, muss seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen – und zwar so, dass keinerlei staatliche Unterstützung mehr notwendig ist. Insbesondere Alleinstehende sind dazu verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, wenn das zumutbar ist.
- Wer Kinder betreut, kann bereits nach der Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes für eine Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahme herangezogen werden. Bislang galt das für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen werden gezielter unterstützt.
- Jugendliche, speziell in komplexen persönlichen Lebenslagen, werden umfassender beraten und unterstützt. Dafür werden Förderlücken geschlossen und Jugendberufsagenturen gestärkt.
- Der Kooperationsplan enthält individuelle Angebote der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung. Wirken Arbeitsuchende mit, bleibt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern unbürokratisch. Kommen sie den Vereinbarungen aus dem Kooperationsplan aber nicht nach, wird die Mitwirkung durch Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich gemacht.
- Pflichtverletzung: Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.
- Meldeversäumnis: Wer den ersten Termin im Jobcenter versäumt, muss zunächst mit keinen Konsequenzen rechnen. Ab dem zweiten Versäumnis wird die Geldleistung dann um 30 Prozent für einen Monat gekürzt. Wenn jemand dreimal in Folge nicht zu einem vereinbarten Termin im Jobcenter erscheint, ist ein gestuftes Verfahren vorgesehen. In letzter Konsequenz kann hier der Anspruch auf die Leistung aufgrund von Nichterreichbarkeit komplett entfallen, das heißt auch die Kosten der Unterkunft.
- Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung ist wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet. Der Regelbedarf kann mindestens für einen Monat entzogen werden, insgesamt weiterhin für maximal zwei Monate. Allerdings wird die Regelung früher angewandt.
- Die bislang geltende einjährige Karenzzeit beim Vermögen ist abgeschafft. Stattdessen wird die Höhe des Schonvermögens an das Lebensalter gekoppelt.
- Die Kosten der Unterkunft werden unter anderem schon in der einjährigen Karenzzeit gedeckelt. Der „Deckel“ beträgt die anderthalbfache Höhe der allgemeinen Angemessenheitsgrenze.
- Jobcenter erhalten wirksamere Instrumente, um Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen.
Fragen und Antworten zur neuen Grundsicherung finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.