Im Kabinett beschlossen
Die Arbeitsvermittlung soll moderner, Antragsverfahren sollen digitaler werden. Die Bundesagentur für Arbeit soll Instrumente erhalten, die den direkten Wechsel von Job zu Job erleichtern, bevor Arbeitslosigkeit entsteht. Das hat das Kabinett beschlossen.
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Jobsuche und Formulare per App: Die Arbeitsvermittlung soll digitaler und damit moderner werden.
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Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Bundesagentur für Arbeit (BA) moderner aufstellen. Ziel ist es, den Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Agenturen zu vereinfachen und die Vermittlung in Arbeit zu stärken.
Online-Formulare – einfach und nutzerfreundlich
Nach dem Prinzip „digital first“ sollen Anträge künftig vorrangig digital über die Online-Formulare der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Bereits viel genutzt wird die digitale Antragstellung auf Arbeitslosengeld. Künftig soll auch die Arbeitslosmeldung vorrangig digital erfolgen. Sie wird dafür vereinfacht und nutzerfreundlicher gestaltet. Für Unternehmen verpflichtend wird die elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld.
Beratungsgespräche sollen künftig, sofern ein persönliches Gespräch nicht erforderlich ist, per Video-Call geführt werden können. Dies ermöglicht ein breiteres Terminangebot, insbesondere für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden.
Arbeitslosigkeit verhindern, bevor sie entsteht
Die Zunahme digitaler Kommunikation in der gesamten Gesellschaft ermöglicht auch eine Modernisierung des Erreichbarkeitsrechts, ohne dass die Mitwirkungspflichten der arbeitslosen Personen verringert werden: Für die Erreichbarkeit ist es künftig nicht mehr erforderlich, werktäglich persönlich seinen Postbriefkasten auf Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zu prüfen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Bürokratieabbau und die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland weiter voranbringen. Der Entwurf ist Teil des Entlastungskabinetts, das viele weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthält.
Mit dem Gesetz sollen zudem neue Impulse für die Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit gesetzt werden: die Vermittlung in Arbeit und auch in Weiterbildung. Ziel ist, im Idealfall Arbeitslosigkeit zu verhindern, bevor sie eintritt. So soll das Instrument der Beschäftigungserprobung eingeführt werden. Das bietet neue Möglichkeiten für nahtlose Übergänge zwischen zwei Beschäftigungen – von Job zu Job. Außerdem wird die berufliche Weiterbildung gestärkt, beim Weiterbildungsgeld sind Verbesserungen vorgesehen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte zu dem Kabinettsbeschluss: Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssten, käme es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. „Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum.“
Entlastung auch für Unternehmen
Um Unternehmen zu entlasten, soll zudem der Arbeitsschutz digitalisiert und modernisiert werden. Für Gründerinnen und Gründer werden mit der Fristverlängerung beim Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige positive Impulse gesetzt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, die Arbeitsabläufe innerhalb der Bundesagentur für Arbeit konsequent zu digitalisieren, um so dem drohenden Personalengpass der Agentur selbst entgegenzuwirken.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in den vergangenen Jahren bereits große Schritte bei der Digitalisierung unternommen. So ist es aktuell unter anderem möglich, sich online arbeitsuchend und arbeitslos zu melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen.
Informationen und Formulare rund um Arbeitsuchend-, Arbeitslos-Meldung und zum Arbeitslosengeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.