Private Altersvorsorge wird attraktiver

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Im Kabinett beschlossen Private Altersvorsorge wird attraktiver

Hohe Flexibilität, individuelle Gestaltung, Renditechancen: Das bietet die neue private Altersvorsorge. Eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat das Kabinett nun beschlossen. Wichtige Fragen und Antworten im Überblick.

2 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen sind zwei Personen, die Finanzunterlagen und einen Taschenrechner auf einem Tisch ausgebreitet haben.

Eine private Altersvorsorge kann dabei helfen, mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. 

Foto: Getty Images/iStockphoto/PeopleIm

Die Gesellschaft braucht ein Rentensystem, das zukunftssicher und finanzierbar ist – für eine verlässliche Alterssicherung aller Generationen. Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Altersvorsorge deshalb ein wichtiger Baustein, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Damit es wieder attraktiv wird, auch privat für das Alter vorzusorgen, hat die Bundesregierung eine grundlegende Reform beschlossen.

Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde am 17. Dezember im Kabinett beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

Die Riester-Rente wird durch neue, flexiblere, renditenstärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. So können Bürgerinnen und Bürger von Kapitalanlagen mit höheren Renditechancen profitieren, zum Beispiel durch global gestreute Aktien (ETF). Für Menschen, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, wird weiterhin auch der Abschluss von Garantieprodukten möglich sein.

Für mehr Orientierung bei der Anlageentscheidung wird ein kostengünstiges Standardprodukt geschaffen, das bei jedem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein wird. Zudem erhalten Bürgerinnen und Bürger künftig in der Auszahlungsphase der privaten Altersvorsorge mehr Flexibilität. Hier sollen neben lebenslangen Renten auch Zeitrenten angeboten werden.

Neben der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge hat das Kabinett auch Eckpunkte zur Frühstart-Rente beschlossen. Damit soll Kindern und Jugendlichen künftig ein Startkapital für eine private Altersvorsorge zur Verfügung gestellt werden. 

Warum ist die private Altersvorsorge so wichtig?

Die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge reichen in manchen Fällen nicht aus, um mögliche Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Wer also privat vorsorgt, kann dem entgegenwirken und somit seinen persönlichen Lebensstandard im Alter besser absichern.

Wie sieht es konkret mit der Zulagenförderung aus?

Die Zulagenförderung wird ebenso grundlegend reformiert, um höhere Anreize zur Vorsorge zu setzen. Gefördert werden 1.800 Euro Eigenvorsorge im Jahr. So erhalten die Vorsorgesparer 30 Cent an staatlicher Zulage für jeden selbst eingezahlten Euro bis 1.200 Euro. Für weitere 600 Euro gibt es 20 Cent, insgesamt also eine Zulage von bis zu 480 Euro im Jahr. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch aber nicht.

Eltern erhalten zusätzlich 25 Cent pro Spar-Euro und Kind, maximal 300 Euro im Jahr. Der Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro bleibt bestehen.

Bleiben Riester-Renten-Verträge bestehen?

Bestehende Riester-Verträge laufen weiter: Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen auch nach der Reform weiter besparen. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

Ist ein Wechsel möglich?

Bürgerinnen und Bürger können freiwillig in das neue Altersvorsorgedepot wechseln. Der Anbieter-Wechsel soll künftig zudem erleichtert werden.

Ab wann wird es die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge geben?

Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Weitere Fragen und Antworten lesen Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.