Rentenreform
Die Alterssicherungskommission soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für eine Rentenreform vorlegen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas empfingen die Vorsitzenden des Gremiums vor ihrer ersten Sitzung im Kanzleramt.
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Der Bundeskanzler und die Bundesarbeitsministerin mit den Vorsitzenden der Rentenkommission, Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise.
Foto: Bundesregierung/Sandra Steins
Die Alterssicherungskommission hat mit ihrer Arbeit begonnen. Sie berät über das Gesamtversorgungsniveau und nimmt dabei die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick. Bis Mitte des Jahres soll sie dann Vorschläge vorlegen, die der Bundesregierung als Grundlage für eine umfassende Reform dienen. Dabei spielen unter anderem Fragen zum Renteneintritt, der Rentenentwicklung und den Beiträgen eine Rolle.
Weise und Janda leiten Kommission
Bevor die Kommission zu ihrer ersten Sitzung zusammenkam, begrüßte Bundeskanzler Merz gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Bas die beiden Vorsitzenden der Kommission im Kanzleramt: den ehemaligen Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und die Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft, Constanze Janda.
Mitglieder berufen
Die Kommission arbeitet unabhängig und frei von Weisungen. Bundesarbeitsministerin Bas ernannte nun die 13 Mitglieder der Kommission.
Neben den beiden Vorsitzenden gibt es drei Stellvertreter aus den Reihen des Deutschen Bundestages: Pascal Reddig (CDU), Florian Dorn (CSU) sowie Annika Klose (SPD). Hinzu kommen acht wissenschaftliche Mitglieder, die von den Regierungs-Fraktionen vorgeschlagen werden:
- Prof. Dr. Peter Bofinger
- Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen
- Prof. Dr. Georg Cremer
- Prof. Dr. Camille Logeay
- Dr. Monika Queisser
- Prof. Jörg Rocholl
- Prof. Dr. Silke Übelmesser
- Prof. Dr. Martin Werding
Außerdem wird die Deutsche Rentenversicherung einen dauerhaften Sitz als Sachverständige ohne Stimmrecht in der Kommission haben.
Erstes Rentenpaket umgesetzt
Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe wichtiger Reformen bei der Rente umgesetzt: das Rentenpaket 2025 mit der Sicherung des Rentenniveaus und der Mütterrente, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Aktivrente. Außerdem beschloss das Bundeskabinett Mitte Dezember eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente. Ebenso stimmte es im Dezember der Einsetzung der Alterssicherungskommission zu, die daran anknüpfen und sich mit dem weiteren grundlegenden Reformbedarf beschäftigen soll.