Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt   

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Rentenpaket 2025 in Kraft  Damit die Rente stabil, verlässlich und gerecht bleibt   

Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: zum Rentenniveau, zur Mütterrente und zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Fragen und Antworten im Überblick.

4 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen sind Hände einer Rentnerin, in denen sie eine Geldbörse mit Geld hält.

Das Rentenpaket 2025 soll die Rente für kommende Generationen absichern und gleichzeitig freiwilliges Weiterarbeiten im Rentenalter attraktiver gestalten.

Foto: Getty Images/iStockphoto/MarianVejcik

Das Rentenpaket 2025 – konkret das „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ – ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es enthält drei Elemente: die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die sogenannte Vollendung der Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots – eine arbeitsmarktrechtliche Grundlage für die Aktivrente. 

Worum geht es beim Rentenpaket 2025?

Das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Die sogenannte Mütterrente III schließt eine Gerechtigkeitslücke: Für vor 1992 geborene Kinder werden auch drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet – wie es bereits für später geborene Kinder üblich ist. Außerdem wurde das sogenannte Anschlussverbot aufgehoben: Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und freiwillig weiterarbeiten wollen, können jetzt leichter zum bisherigen Arbeitgeber zurückkehren.

Warum ist es so wichtig, das Rentenniveau zu stabilisieren?

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen in Deutschland das Haupteinkommen im Alter. Deshalb ist es wichtig, das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt. Die bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 geltende Haltelinie für das Rentenniveau von 48 Prozent ist nun bis 2031 verlängert. 

Im Gesetz ist auch geregelt, dass die Bundesregierung 2029 einen Bericht erstellt. Dieser soll darlegen, wie das Vertrauen der Beitragszahlenden und der Rentnerinnen und Rentner in die Stabilität und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nach 2031 weiter gestärkt werden kann.

Das Rentenniveau gibt an, wie viel Rente jemand bekommt, der 45 Jahre lang immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat – im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Mit dem Rentenniveau wird also gezeigt, wie sich die Renten im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Sinkt es, werden die Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abgekoppelt. Die Renten steigen langsamer als die Löhne, Rentnerinnen und Rentner werden im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung ärmer.

Wie wird die Mütterrente verbessert?

Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Bislang unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder: Für jedes Kind, das ab 1992 geboren wurde, können bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt werden. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, können bislang lediglich bis zu zweieinhalb Jahre anerkannt werden.

Dieser Unterschied war ursprünglich noch größer. So konnte für vor 1992 geborene Kinder bis 2014 ein Jahr anerkannt werden. Durch die Mütterrente I wurde 2014 die Möglichkeit geschaffen, bis zu zwei Jahre an Kindererziehungszeiten anzuerkennen. Durch die Mütterrente II wurde dieser Zeitraum 2019 auf bis zu zweieinhalb Jahre ausgeweitet.

Mit der Mütterrente III werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nun auch auf bis zu drei Jahre ausgeweitet. Damit wird eine vollständige rentenrechtliche Gleichstellung für alle Mütter und Väter erreicht. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Sofern das technisch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, sollen sie rückwirkend ausgezahlt werden.

Was ist der Hintergrund der Mütterrente?

Die gesetzliche Rente ist als Generationenvertrag ausgestaltet und wird durch ein Umlageverfahren finanziert: Die Beitragszahlungen der aktuell sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in die Rentenversicherung dienen der Auszahlung an die aktuellen Rentnerinnen und Rentner. Ohne die nachrückende Generation lässt sich folglich die gesetzliche Rente nicht aufrechterhalten.

Mit der Mütterrente werden Nachteile ausgeglichen, die sich daraus ergeben, dass Kindererziehung beim erziehenden Elternteil häufig Lücken in der Rentenbiografie hinterlässt. Wer Kinder erzogen hat und der Gesellschaft damit einen wichtigen Dienst geleistet hat, bekommt das mit der Mütterrente III künftig vollständig anerkannt – unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Was ist mit der Aufhebung des Anschlussverbots gemeint?

Das Rentenpaket 2025 enthält außerdem eine neue Regelung zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Die Bundesregierung schafft damit Anreize, dass Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. Dafür will die Bundesregierung für diese Menschen das sogenannte Anschlussverbot aufheben, das im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist. Danach gilt: Wenn eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, darf sie bzw. er nicht erneut befristet weiterbeschäftigt werden, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt. Diese Regelung dient ihrem Schutz. 

Für Ältere, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, ist aber nun auch eine befristetete Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber möglich – neben unbefristeten Arbeitsverhältnissen oder Arbeitsverhältnissen, die mit Sachgrund befristet sind. Das erleichtert die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber und soll gleichzeitig zur Fachkräftesicherung beitragen.

Das Rentenpaket 2025 ist Teil eines ersten Gesamtpakets einer Rentenreform. Weitere Bestandteile sind das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Aktivrente . Außerdem hat das Bundeskabinett eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen. Das Bundeskabinett hat im Dezember zudem der Einsetzung einer Rentenkommission zugestimmt. Sie soll bis Mitte 2026 ihre Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen. 

Der Weg der Gesetzgebung: Das Kabinett hatte das Rentenpaket 2025 am 6. August 2025 beschlossen, der Bundestag hat es am 5. Dezember 2025 verabschiedet. Abschließend wurde es am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat gebilligt.