Betriebsrenten
Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, das nun teilweise in Kraft getreten ist.
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Kabinettsbeschluss: Mehr Menschen sollen von der Betriebsrente profitieren.
Foto: imago images/STeinach
Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen allerdings und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie noch wenig verbreitet. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung daher die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.
Was soll sich verbessern?
- Ausbau des Sozialpartnermodells: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. Das sind häufig kleinere Unternehmen.
- Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können.
- Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.
- Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss.
- Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden.
Weitere wichtige Rentengesetze sind bereits in Kraft getreten: das Rentenpaket 2025 und die Aktivrente. Außerdem hat das Bundeskabinett im Dezember eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente beschlossen. Zudem hat die Alterssicherungskommission am 7. Januar 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung vorlegen.
Der Weg der Gesetzgebung: Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 3. September 2025 beschlossen. Nachdem der Bundestag den Entwurf am 5. Dezember 2025 verabschiedet hatte, stimmte der Bundesrat abschließend am 19. Dezember 2025 zu.