Für ein bezahlbares Gesundheitssystem 

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Im Kabinett beschlossen Für ein bezahlbares Gesundheitssystem 

Unsere Gesetzliche Krankenversicherung steht unter enormem finanziellem Druck. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze hat die Bundesregierung eine der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Darum geht es.

2 Min. Lesedauer

Bundesgesundheitsministerin Warken neben Kanzler Merz im Kanzleramt

Bundesgesundheitsministerin Warken und Kanzler Merz haben die Reform im Gesundheitswesen nach der Sitzung des Bundeskabinetts vorgestellt.

Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

Die Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Mit den Ausgaben stieg auch der Beitrag für die Versicherten erheblich an. Die Bundesregierung hat nun mit einer großen Reform gegengesteuert. Alle Bereiche des Gesundheitswesens und auch die Versicherten müssen mithelfen, dass die Beiträge stabil bleiben und das Niveau der Gesundheitsversorgung weiterhin hoch und verlässlich bleibt. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Was sich konkret ändern soll – ein Überblick 

Mit der Reform soll in allen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens nun der Grundsatz gelten, dass sich die Ausgaben an den Einnahmen orientieren müssen. Der Anstieg bei Preisen und Vergütungen wird dauerhaft auf die tatsächliche Kostenentwicklung begrenzt. Die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne gilt dabei als Obergrenze. 

Die Ausgaben müssen für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische Arzneimittel werden künftig nicht mehr erstattet. Dasselbe gilt auch für Cannabis-Blüten. Regelungen, die zu Doppelvergütungen oder Fehlanreizen geführt haben, sollen abgeschafft werden. 

Im Arzneimittelbereich wird ein ergänzender Herstellerabschlag eingeführt. Der Rabatt, den Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, wird erhöht.

Die Vergütungen von Führungskräften von Krankenkassen sollen ebenso begrenzt werden wie deren Ausgaben für Verwaltung und Werbung. 

Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sind seit 2004 unverändert. Sie werden nun einmalig um 50 Prozent erhöht. Auch die monatliche Beitragsbemessungsgrenze wird einmalig um 300 Euro erhöht. 

Die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz werden um 10 Prozent reduziert und liegen damit wieder auf dem gleichen Niveau wie vor dem Jahr 2020.

Die Regelungen für die Zuzahlungsbefreiungen und für Härtefalle bleiben unverändert erhalten: Bei chronisch kranken Menschen liegt die jährliche Belastungsgrenze bei 1Prozent des Haushaltsbruttoeinkommens, bei allen anderen Personen bei 2 Prozent. 

Die beitragsfreie Familienversicherung bleibt im Kern erhalten. Weiterhin beitragsfrei versichert bleiben

  • Kinder und Eltern mit Kindern unter 7 Jahren
  • Eltern von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
  • pflegende Angehörige und Partner über der Regelaltersgrenze (Rentner)
  • Ehegatten und Lebenspartner mit vorliegender voller Erwerbsminderung

Für alle anderen mitversicherten Partner wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Ehepartners. 

Eine vollständige Liste der Einzelmaßnahmen finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .