Fragen und Antworten
Die Alterssicherungskommission hat ihren Bericht an Bundeskanzler Merz und Bundessozialministerin Bas übergeben. Er enthält umfassende Vorschläge zu einer grundlegenden Reform des deutschen Rentensystems. Worum geht es genau?
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Die Alterssicherungskommission habe zu einem der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“ ein ausgewogenes Paket vorgelegt, betonte der Bundeskanzler.
Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel
Die Alterssicherungskommission hat ihre Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt und an die Bundesregierung übergeben. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem der „schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit“. Die Empfehlungen der Kommission seien für den Sozialstaat, für Deutschland als Wirtschaftsstandort und die Gesellschaft von „allergrößter Bedeutung“.
Dringender Reformbedarf besteht wegen der demografischen Entwicklung: Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Als Folge würden die Beiträge steigen und das Rentenniveau sinken. In der Vergangenheit konnten Korrekturen das System nicht wirklich stabilisieren. Deshalb soll nun mit einer großen Reform das Rentensystem langfristig gesichert werden. Die Menschen in Deutschland müssen sich auch künftig auf die Rente verlassen können. Gleichzeitig müssen die Lasten über alle gesellschaftlichen Gruppen und Generationen hinweg gerecht verteilt werden.
Mit der Reform soll eine Trendumkehr gelingen: Sie soll ermöglichen, dass der Beitragssatz in der Rentenversicherung sinkt und sich mittelfristig das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge erhöht.
Die Kommission formuliert zum ersten Mal eine politische Zielgröße für die lebensstandardsichernde Altersversorgung: Für Durchschnittsverdienende wird eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern angesetzt, die perspektivisch erreicht werden soll. Dann würde man mindestens 70 Prozent des letzten Netto-Einkommens erhalten. Bei Geringverdienern sollte die Quote höher liegen.
Die Kommission empfiehlt, kapitalgedeckte Elemente in der Alterssicherung zu stärken. Sie sieht darin einen wichtigen Schritt, um das Gesamtversorgungsniveau für Rentnerinnen und Rentner nicht nur zu stabilisieren, sondern mittelfristig deutlich zu erhöhen. Bei der Umsetzung sollte sich Deutschland an den besonders erfolgreichen Vorbildern in anderen Ländern wie etwa Schweden orientieren.
Die Gesetzliche Rente bleibt die wichtigste Säule im System. Die Kommission schlägt vor, sie weiter zu stärken und um eine verpflichtende kapitalgedeckte Renten-Komponente, die „gesetzliche Kapitalrente“, zu ergänzen. Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent, der von Beschäftigten und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte gezahlt wird. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Damit werden die positiven Effekte des Kapitalmarktes genutzt.
Für Menschen, die bald in Rente gehen und deshalb wenig von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, soll als Ausgleich eine Übergangsregelung bei der Rentenberechnung eingeführt werden. Die Kosten werden aus Steuermitteln finanziert.
Um das Rentensystem zu stabilisieren, soll sich auch das Renteneintrittsalter ändern. Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Dabei sollen sich Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Das würde nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes momentan bedeuten, dass die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben würde.
Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte, ursprünglich bekannt als „Rente mit 63“, abzuschaffen. Er betrifft Menschen, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können.
Außerdem empfiehlt die Kommission, die Altersgrenze für die Frührente mit Abschlägen („Rente für langjährig Versicherte“) von derzeit 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Die Altersgrenze bei der Altersteilzeit soll von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre steigen.
Aus Sicht der Kommission soll die Rentenentwicklung weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Allerdings soll der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor der Rentenanpassungsformel nach 2031 wieder eingesetzt werden. Mit ihm wird die Entwicklung der Demografie und der Erwerbstätigkeit bei der Berechnung des jährlichen Rentenwertes berücksichtigt. Gleichzeitig läuft die bis 2031 befristete Haltelinie aus. Das heißt: Die Renten steigen zwar weiterhin, aber langsamer als die Löhne. So werden die Auswirkungen der demografischen Entwicklung fair verteilt.
Die Kommission empfiehlt, den Kreis der Beitragszahler zu erweitern. Ab einem Stichtag sollen auch Selbständige verpflichtend in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ebenso Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften.
Auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs, sollen einbezogen werden, ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll abgeschafft werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Die Koalition hat in ihrem ersten Jahr schon eine Reihe von Rentengesetzen auf den Weg gebracht. Die einzelnen Vorhaben zielen darauf ab, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge zu verbessern. Daran soll nun eine umfassende Reform des Rentensystems anknüpfen. Die Bundesregierung hatte deshalb im Januar 2026 die Alterssicherungskommission eingesetzt, die entsprechende Vorschläge erarbeiten sollte.
Dabei sollte sie das Gesamtversorgungsniveau in den Blick nehmen. Der Kommission gehörten acht Wissenschaftler und drei Parlamentarier an. Geleitet wurde sie von Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda.
Diese Rentengesetze hat die Bundesregierung bereits umgesetzt: das Rentenpaket 2025 mit der Sicherung des Rentenniveaus und der Mütterrente, das Betriebsrentenstärkungsgesetz und die Aktivrente. Außerdem beschloss das Bundeskabinett im Dezember 2025 eine grundlegende Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für eine Frühstart-Rente.