Schwerpunkte der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat eine Wende in der Inneren Sicherheit eingeläutet. Auch in der Migrationspolitik setzt sie auf Wechsel – durch bessere Ordnung und Steuerung sowie größere Anstrengungen bei der Integration. Lesen Sie hier die Maßnahmen im Überblick.
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Ein Schwerpunkt der Bundesregierung: Migration ordnen und Integration stärken.
Grafik: Bundesregierung
Ein handlungsfähiger Staat ist die Grundlage für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand. Um in einer zunehmend vernetzten und komplexen Welt, sowohl auf interne als auch externe Herausforderungen effektiv zu reagieren, setzt die Bundesregierung auf eine umfassende Sicherheitsoffensive. Darüber hinaus soll Migration klarer gesteuert und besser geordnet werden. Ziel ist es, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die demokratische Ordnung zu festigen.
Die Bundesregierung startet eine Sicherheitsoffensive: Sicherheits-, Zivilschutz- und Katastrophenschutzbehörden sollen gestärkt werden. Sie bekommen zeitgemäße, auch digitale Befugnisse, neue Fähigkeiten und ausreichend Personal.
Die Bundesregierung richtet einen Nationalen Sicherheitsrat unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers ein. Damit soll die Fülle an Kompetenz und Wissen in Fragen der inneren, äußeren, wirtschaftlichen und digitalen Sicherheit künftig noch besser gebündelt und genutzt werden.
Drohnenabwehr und Waffenkontrollen – die Bundespolizei braucht Befugnisse, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen. Deshalb reformiert die Bundesregierung das Bundespolizeigesetz umfassend.
Mit den Änderungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wird die Drohnenabwehr weiter verbessert.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit verschärft die Bundesregierung die Strafvorschriften bei terroristischen Handlungen und Spionage.
Um den Einsatz der Bundespolizistinnen und -polizisten sicherer zu machen, schafft die Bundesregierung mit einer Änderung des Gesetzes über die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) die Rechtsgrundlage für eine flächendeckende Ausstattung mit Distanz-Elektroimpulsgeräten („Taser“).
Um wirksam die Kriminalität im Netz zu bekämpfen, ermöglicht die Bundesregierung die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen. Anbieter von Internetzugangsdiensten werden verpflichtet, diese für drei Monate zu speichern. IP--Internetprotokoll-Adressen sind insbesondere relevant für die Aufklärung von kinderpornographischen Straftaten, Cyber-Betrug, Hasskriminalität im Netz aber auch bei Fällen krimineller Handelsplattformen oder beim Online-Betrug (Fakeshops).
Gerade wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind Polizei und Strafverfolgungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen. Das ermöglicht die Bundesregierung mit dem Gesetzespaket zum Ausbau der digitalen Befugnisse.
Straftaten mit explosionsgefährlichen Stoffen, wie etwa Geldautomatensprengungen, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Deshalb passt und verschärft die Bundesregierung das Sprengstoffgesetz sowie das Strafgesetzbuch.
Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden erstmalig bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festlegt.
Mit dem NIS 2-Umsetzungs- und Cyberstärkungsgesetz setzt die Bundesregierung neue europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht um – für Wirtschaft und Verwaltung.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung Eckpunkte für mehr Cybersicherheit sowie eine Nationale Wirtschaftsschutzstrategie beschlossen.
Mit den Änderungen im Gewaltschutzgesetz verankert die Bundesregierung erstmals bundeseinheitlich die elektronische Fußfessel und stärkt den Schutz vor häuslicher Gewalt.
Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Organisierte Kriminalität. Mit einem Aktionsplan wird gegen kriminelle Strukturen entschlossen vorgegangen – mit Künstlicher Intelligenz, mehr Personal und einem verbesserten Informationsaustausch.
Der Bundesregierung ist es wichtig, jedweder Destabilisierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegenzuwirken. Deswegen zielt sie auf:
- Entschlossenes Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen – ob Rechtsextremismus, Islamismus, auslandsbezogener Extremismus oder Linksextremismus, beispielsweise durch Schaffung eines NSU-Dokumentationszentrums, Fortentwicklung der Task Force Islamismusprävention und Entwicklung einer Strategie zur Bekämpfung linksextremistisch motivierter Straftaten,
- Verschärfung des Tatbestands der Volksverhetzung mit der möglichen Folge des Entzugs des passiven Wahlrechts,
- bessere Absicherung demokratischer Institutionen durch die Überprüfung der jetzigen disziplinarrechtlichen Vorschriften und die Überarbeitung des Melderechts, um Mandatsträger, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Polizisten wirksamer zu schützen,
- Regulierung radikalisierungsfördernder Algorithmen im Rahmen des Digital Services Act (DSA),
- Schutz jüdischen Lebens, insbesondere aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands, Bekämpfung von Antisemitismus durch Verschärfung des Strafrechts.
Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland – aber mit klaren Regeln. Das Grundrecht auf Asyl bleibt unangetastet. Diese wesentlichen Maßnahmen einer konsequenteren Migrationspolitik will die Bundesregierung angehen:
- Verringerung der irregulären Migration, insbesondere durch Zurückweisungen bei Asylgesuchen an den gemeinsamen Grenzen in Abstimmung mit den europäischen Partnern
- Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um beispielsweise Algerien, Indien, Marokko und Tunesien
- Steigerung der Anzahl von Rückführungen durch eine stärkere Einbeziehung der Bundespolizei und Erweiterung des Ausreisearrests
- Konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern
- Verstärkter Abschluss von Migrationsabkommen, um legale Zuwanderung zu steuern und die Rücknahmebereitschaft zu erhöhen
- Beendigung freiwilliger Aufnahmeprogramme
- Begrenzung der regulären Migration im Rahmen der Westbalkan-Regelung auf 25.000 Personen pro Jahr
- Befristete Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre
- Beschleunigung von Asylverfahren, insbesondere von Gerichtsverfahren
Mit dem Gesetz zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam will die Bundesregierung Asylverfahren beschleunigen und Rückführungen schneller und effizienter umsetzen. Ziel ist es, unter anderem die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten zu vereinfachen.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 24.07.2025 in Kraft getreten. Damit wird dieser bis zum 23.07.2027 ausgesetzt.
Deutschland ist geprägt von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Es gilt den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Dazu muss Integration gefördert, aber auch mehr als bisher gefordert werden. Eine gelungene Integration führt über den Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Geplante wesentliche Maßnahmen der Bundesregierung sind deshalb:
- Ausbau von Sprach- und Integrationskursen
- Verzahnung von Spracherwerb und beruflicher Qualifizierung
- Beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Frühkindliche Förderung, beispielsweise durch Sprach-Kitas, um auch für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte Bildungsgerechtigkeit zu erzielen
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts stellt die Bundesregierung klar: Einbürgerung setzt eine dauerhaft gewachsene Bindung an Deutschland voraus – sprachlich, sozial, wirtschaftlich und kulturell. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit soll Ausdruck nachhaltiger Integration sein. Die bisherige Möglichkeit einer Fristverkürzung auf drei Jahre entfällt.
Die Bundesregierung bekennt sich zur europäischen Solidarität in der Asyl- und Migrationspolitik. Sie setzt die Beschlüsse zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) in nationales Recht um. Ziel ist eine gerechtere Verteilung und eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen in Europa. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung auf:
- Initiative zur Weiterentwicklung der GEAS-Vorgaben auf europäischer Ebene, um Rückführungen und Verbringungen in sichere Drittstaaten zu ermöglichen
- Stärkere Zusammenarbeit mit EU-Partnern bei Zurückweisung an gemeinsamen Grenzen
- Fortsetzung nationaler Grenzkontrollen, bis ein funktionierender EU-Außengrenzschutz etabliert ist
- Stärkung der europäischen Grenzschutzagentur Frontex beim Grenzschutz und bei Rückführungen