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Ein Jahr Digitale-Dienste-Gesetz Sicher im Netz unterwegs

Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) bildet die Grundlage, um besser gegen Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte vorzugehen. 

2 Min. Lesedauer

Eine Frau kauft mit ihrem Laptop auf dem Schoß auf einer Online-Shopping-Seite ein.

Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – dafür sorgt der Digital Services Act.

Foto: Foto: ullstein bild

Ob beim Online-Shopping, in den Sozialen Netzwerken oder bei der Suche nach aktuellen Nachrichten: Digitale Dienste sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Damit Nutzerinnen und Nutzer den Angeboten von Onlinekaufhäusern und Suchmaschinen vertrauen können, müssen die Produkte sicher sein und die Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er nennt sich Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. 

Seit dem 14. Mai 2024 setzt das Digitale-Dienste-Gesetz diese Vorgaben aus Brüssel in deutsches Recht um. Damit sind die Voraussetzungen für deutsche Behörden geschaffen, den DSA bei den Unternehmen durchzusetzen, die der deutschen Aufsicht unterliegen. 

Aufsicht in Deutschland: Bundesnetzagentur

In Deutschland kontrolliert vor allem die Bundesnetzagentur die Einhaltung der neuen Vorschriften. Eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste prüft, ob Anbieter die Anforderungen umsetzen. Bei Verstößen kann die Behörde Bußgeldverfahren einleiten. Auch Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern werden dort entgegengenommen und überprüft. 

Darüber hinaus setzt sich die Bundesnetzagentur für mehr Fairness und Transparenz gegenüber gewerblichen Nutzern von Online-Vermittlungsdiensten und -Suchmaschinen ein. Unternehmen sollen nachvollziehen können, wie Plattformen Inhalte priorisieren oder wie Ranking-Systeme funktionieren.

Wie wird das Internet dadurch sicherer?

Für Werbung auf Online-Plattformen gibt es klare gesetzliche Vorgaben. So dürfen bestimmte personenbezogene Daten nicht mehr für kommerzielle Werbezwecke verwendet werden. Für die Durchsetzung der europäischen Vorgaben ist in Deutschland die Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum überwacht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die eigens geschaffene Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten zieht nach einem Jahr eine positive Bilanz . Durch ihre Arbeit wird unter anderem die Alterskennzeichnung von Angeboten auf digitalen Film- und Spielplattformen nach dem Jugendschutzgesetz konsequenter durchgesetzt. Die unabhängige Stelle wirkte auch erfolgreich auf bessere Melde- und Abhilfeverfahren der Online-Dienste hin.

Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach. Nutzerinnen und Nutzer können Hass und Hetze direkt melden . Auf Initiative des Deutschen Bundestags soll die Bundesregierung jedes Jahr einen Bericht über Art und Anzahl entsprechender Meldungen beim BKA vorlegen – erstmals zum 30. Juni 2025.

Was hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart?

Auch in der digitalen Welt gilt der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Die Bundesregierung wird die EU-Plattformgesetze konsequent durchsetzen, damit Anbieter strafbare Inhalte entfernen und systemische Risiken wie Desinformation aktiv angehen. Online-Plattformen müssen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen. Der DSA muss stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden.