Sicher im Netz unterwegs

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Digitale-Dienste-Gesetz Sicher im Netz unterwegs

Nutzerinnen und Nutzer von Onlineplattformen und Suchmaschinen sollen den Inhalten im Internet vertrauen können. Die Bundesregierung hat die Grundlage geschaffen, besser gegen Hassrede, Markenpiraterie oder unsichere Produkte vorzugehen.

2 Min. Lesedauer

Eine Frau kauft mit ihrem Laptop auf dem Schoß auf einer Online-Shopping-Seite ein.

Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – dafür sorgt der Digital Services Act.

Foto: Foto: ullstein bild

Worum geht es?

Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellen Nachrichten: Digitale Dienste, wie beispielsweise die von Online-Kaufhäusern oder Suchmaschinen, müssen vertrauenswürdig sein – ihre Produkte sicher, ihre Inhalte legal. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er nennt sich Digital Services Act (DSA). Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024. Die Einhaltung der Regeln, kontrolliert in Deutschland vor allem die Bundesnetzagentur. Grundlage dafür ist das Digitale-Dienste-Gesetz , das am 20. Dezember 2023 vom Kabinett beschlossenen wurde. Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetz am 21. März 2024 zugestimmt. Schlussendlich billigte der Bundesrat das Gesetz am 26. April 2024.

Wie soll das Internet dadurch sicherer werden?

Das Digitale-Dienste-Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit auch deutsche Behörden den DSA bei den Unternehmen durchsetzen können, die der deutschen Aufsicht unterliegen. Diese Aufgabe übernimmt eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste innerhalb der Bundesnetzagentur. Sie achtet darauf, dass die Vorgaben des DSA eingehalten werden und ist auch für die zugehörigen Bußgeldverfahren bei Regelverstößen zuständig. Nutzerinnen und Nutzer können Beschwerden direkt an die Behörde richten. Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Koordinierungsstelle ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten soll.

Die Bundesnetzagentur sorgt auch für Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und -Suchmaschinen. Der DSA macht zudem Vorgaben für Werbung auf Online-Plattformen: Bestimmte personenbezogene Daten dürfen nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit setzt hier die europäischen Regeln durch. Den Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum überwacht die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Das Bundeskriminalamt (BKA) nimmt Meldungen bei Verdacht auf Straftaten im Netz entgegen und geht strafbaren Inhalten nach. Auf Initiative des Deutschen Bundestags soll die Bundesregierung jedes Jahr einen Bericht über Art und Anzahl entsprechender Meldungen beim BKA vorlegen – erstmals zum 30. Juni 2025.

Welche Gesetze treten damit außer Kraft?

Das Digitale-Dienste-Gesetz trat am 14. Mai in Kraft. Damit gelten das Telemediengesetz sowie der überwiegende Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht mehr. Die bestehenden Vorgaben sind nun unmittelbar durch den DSA oder durch das Digitale-Dienste-Gesetz geregelt.