Stärkerer Schutz kritischer Infrastrukturen 

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In Kraft getreten Stärkerer Schutz kritischer Infrastrukturen 

Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz kritischer Infrastrukturen festgelegt. Das Gesetz ist nun in Kraft getreten. Das Wichtigste im Überblick.

1 Min. Lesedauer

Auf dem Foto zu sehen ist ein Kraftwerk inmitten von Daten als Symbolbild für kritische Infrastrukturen.

Das KRITIS-Dachgesetz legt bundesweit fest, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind.

Foto: imago/Jochen Tack

Mit dem KRITIS-Dachgesetz werden erstmalig folgende Sektoren zusammengefasst: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Ernährung, Weltraum sowie Öffentliche Verwaltung. 

Identifizierung kritischer Anlagen

Mit dem Gesetzentwurf werden die bestehenden Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen ergänzt. Zudem wird bundesweit festgelegt, welche Unternehmen und Einrichtungen Teil der kritischen Infrastruktur sind. Die Einrichtung muss hierzu essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland sein und mehr als 500.000 Personen versorgen. 

Mindestanforderungen für den Schutz kritischer Infrastrukturen 

Darüber hinaus legt der Gesetzentwurf bundeseinheitliche und sektorübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz der kritischen Infrastrukturen durch die Betreiber fest. Das können zum Beispiel Notfallteams, ein stärkerer Objektschutz und Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sein. Eine Grundlage hierfür sind Risikoanalysen und Risikobewertungen, die von den zuständigen staatlichen Stellen erarbeitet und den Betreibern zur Verfügung gestellt werden. Zudem ist eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.  

Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Im parlamentarischen Verfahren wurden durch den Deutschen Bundestag Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. So wird insbesondere den Ländern die Möglichkeit gegeben, weitere kritische Anlagen für kritische Dienstleistungen, die allein in ihrer Zuständigkeit liegen, zu identifizieren. Das Bundesinnenministerium erhält die Ermächtigung, die entsprechenden Kriterien und Verfahren per Rechtsverordnung festzulegen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. 

In der KRITIS-Resilienzstrategie sollen Erwägungen zu Transparenzpflichten für kritische Infrastrukturen berücksichtigt werden. Zudem soll es eine Evaluierung des KRITIS-Dachgesetztes bereits in 2 Jahren und nicht erst in 5 Jahren erfolgen. 

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17.03.2026 in Kraft getreten. Paragraf 14 Abs. 3-5 tritt am 01.01.2030 in Kraft. 

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium des Innern.