Schwerpunkte der Bundesregierung
Deutschlands Wirtschaft ist stark. Damit das auch in Zukunft so bleibt, soll Deutschland wettbewerbsfähiger, klimafreundlicher und digitaler werden. Die Bundesregierung unterstützt diesen Aufbruch durch zahlreiche Maßnahmen.
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Grafik: Bundesregierung
- Neue wirtschaftliche Dynamik
- Mehr Tempo bei Planung und Genehmigung
- Unternehmen von Bürokratie entlasten
- Fachkräfte für Deutschlands Wirtschaft
- Zukunftsorientierte und solide Staatsfinanzen
- Impulse für Forschung und Innovation
- Die Digitalstrategie
- Kreislaufwirtschaft fördern
- Für einen starken Verbraucherschutz
Deutschland ist ein erfolgreiches Industrieland und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dass Deutschland Wachstumsperspektiven hat und weiterhin ein attraktiver Standort für Unternehmen ist, zeigen in jüngster Zeit zahlreiche große Investitionsentscheidungen in Milliardenhöhe – gerade in den Schlüsselindustrien wie der Halbleiterproduktion, der Elektromobilität und der Pharma- und Biotechbranche.
Die Bundesregierung setzt alles daran, die Wirtschaft auf diesem Weg zu unterstützen und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken – unter anderem durch finanzielle Hilfen in Milliardenhöhe. Ziel sind gute Arbeitsplätze und die erfolgreiche Umsetzung der Dekarbonisierung.
Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
Neue wirtschaftliche Dynamik
Die Bundesregierung macht Deutschlands Wirtschaft zukunfts- und wettbewerbsfähiger. Mit ihrer Wachstumsinitiative setzt sie die nötigen Impulse und stärkt langfristig die Volkswirtschaft. 49 Maßnahmenbündel mit mehr als 130 verschiedenen Maßnahmen sollen insbesondere private Investitionen anregen, aber auch Bürgerinnen und Bürger entlasten – mit steuerlichen Erleichterungen im Umfang von über 23 Milliarden Euro.
Einige wichtige Schritte aus der Wachstumsinitiative wurden bereits im Kabinett beschlossen. Sie sind nun im parlamentarischen Verfahren. Konkret: Für Unternehmen gelten künftig bessere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und sie bekommen mehr Forschungsförderung. Das regt Investitionen privater Unternehmen an und macht den Standort Deutschland attraktiver. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife. Zudem hat die Bundesregierung eine Reihe von Änderungen beschlossen, damit es sich für Ältere noch mehr lohnt, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.
Das bereits verabschiedete Wachstumschancengesetz reduziert bürokratische Hürden für Unternehmen und entlastet sie steuerlich – um weitere 3,2 Milliarden Euro jährlich. Das hilft den Betrieben, in angespannten Zeiten mehr zu investieren: in Forschung und Entwicklung sowie in wirtschaftliches Wachstum.
Die Start-up-Strategie der Bundesregierung macht Deutschland zum Gründerland: mit besseren Rahmenbedingungen für junge Unternehmen, einfacheren Gründungen und einer starken Finanzierung. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz haben es Start-ups und Wachstumsunternehmen künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Sie können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital.
Auch in den vergangenen Jahren ist viel geschehen: Mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine stiegen die Energiepreise und die Inflation in Deutschland zwischenzeitlich erheblich. Für die Bundesregierung war immer zentral, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit diesen zusätzlichen Belastungen nicht alleine zu lassen. Und sie hat entschlossen gehandelt: Mit drei Entlastungspaketen und einem wirtschaftlichen Abwehrschirm im Volumen von insgesamt 300 Milliarden Euro konnten die schwersten Folgen aufgefangen werden.
So hat die Abschaffung der EEG-Umlage sowohl Unternehmen als auch Bürgerinnen und Bürger konkret bei den Stromkosten entlastet. Und Strom- und Gaspreisbremsen haben dafür gesorgt, dass der zwischenzeitliche Anstieg der Energiekosten unbürokratisch begrenzt werden konnte. Zudem hat das Inflationsausgleichsgesetz 2023 und 2024 zusätzlich steuerliche Mehrbelastungen verhindert.
Mehr Tempo bei Planung und Genehmigung
Damit die Industrie in Deutschland klimaneutral herstellen kann, müssen die Produktionsanlagen zügig auf einen CO2-freien, neuen technischen Standard gebracht werden. Der Bund-Länder-Pakt für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sorgt dafür, diesen Umbau deutlich zu beschleunigen. Rund 80 Prozent der Vorhaben aus dem Pakt sind auf dem Weg, ein Drittel ist bereits vollständig umgesetzt.
Den Rahmen für Planung und Genehmigung von Industrieanlagen setzt unter anderem das Bundesimmissionsschutzgesetz. Die im Juni 2024 beschlossene Novelle ist die größte Reform dieses Gesetzes seit 30 Jahren. So kann künftig mit Vorhaben begonnen werden, während das Genehmigungsverfahren noch läuft. Der rasche Bau der Flüssiggasterminals hat gezeigt, dass das gut funktioniert. Außerdem soll es keine Vorprüfungen mehr geben und die Verfahren komplett digitalisiert werden.
Dass all diese Schritte wirksam sind, zeigen zum Beispiel die Erfolge beim Ausbau der erneuerbaren Energien: So wurden die Genehmigungszahlen im Bereich der Windkraft und die Geschwindigkeit des Stromnetzausbaus verdoppelt sowie die Photovoltaik-Ausbauziele für 2024 schon Anfang Mai erreicht.
Unternehmen von Bürokratie entlasten
Um Freiraum für die Wirtschaft zu schaffen und damit die unternehmerische Dynamik zu stärken, baut die Bundesregierung konsequent und kontinuierlich unnötige Bürokratie ab – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Dabei entlastet der Bürokratieabbau nicht nur die Unternehmen, sondern ergänzt auch die Initiativen der Bundesregierung für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese Anstrengungen tragen Früchte: So sind die Bürokratiekosten aus Informationspflichten der Wirtschaft vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 um rund 1,4 Milliarden Euro gesunken.
Diesen Abbau der bürokratischen Belastung wird die Bundesregierung auch weiterhin konsequent vorantreiben. So wurde mit der Wachstumsinitiative beschlossen, dass der bürokratische Aufwand datenschutzrechtlicher Anforderungen reduziert und die Anwendung auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden soll. Und das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die Wirtschaft zusätzlich um rund 944 Millionen Euro pro Jahr entlasten.
Fachkräfte für Deutschlands Wirtschaft
Die Wirtschaft braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte, um den Strukturwandel zu gestalten sowie Wohlstand und Sozialsysteme zu sichern. Dafür sind eine gute Aus- und Weiterbildung und gute Arbeitsbedingungen für alle Menschen in Deutschland unverzichtbar, aber ebenso auch die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Die Bundesregierung hat in all diesen Bereichen wichtige Entscheidungen getroffen.
Mit ihrer Fachkräftestrategie unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und Betriebe dabei, Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Denn nur mit ausreichend gut qualifizierten Fachkräften kann Deutschland moderner, nachhaltiger und digitaler werden.
Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung sorgt zudem dafür, dass Fachkräfte aus dem Ausland schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. So wurde etwa die Verdienstgrenze für die Blaue Karte abgesenkt und eine Chancenkarte mit Punktesystem eingeführt.
Über den Job-Turbo werden außerdem Geflüchtete, die in Deutschland leben, enger von den Jobcentern betreut und stärker dabei unterstützt, einen Arbeitsplatz zu finden. So ist es etwa gelungen, dass mittlerweile (Stand: Juli 2024) rund 200.000 ukrainische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind – eine gute Nachricht für die Wirtschaft und für die Sozialsysteme in Deutschland.
Die duale Berufsausbildung bleibt grundlegend für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Mit der Ausbildungsgarantie hat die Bundesregierung bereits wichtige Weichen gestellt. Dazu gehören eine frühzeitige und umfassende Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler sowie vielfältige Unterstützung für Auszubildende, etwa den Mobilitätszuschuss, wenn die Ausbildung fern von zuhause stattfindet.
Weiterbildung ist in Zeiten des Strukturwandels notwendiger denn je. Das Weiterbildungsgesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote sind übersichtlicher und stehen – anders als bisher – allen Betrieben und Beschäftigten offen.
Frauen sind nach wie vor seltener erwerbstätig als Männer und arbeiten häufiger in Teilzeit – insbesondere Mütter. Die Bundesregierung strengt sich deshalb in der Familienpolitik weiter an, damit Frauen stärker erwerbstätig werden, beispielsweise dadurch, Kinderbetreuung auszubauen und Angebote zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung zu fördern.
Wichtig sind zudem eine mitarbeiterorientierte Arbeitskultur und Angebote für einen flexiblen Übergang in den Ruhestand, damit Fachkräfte gern und länger im Beruf bleiben. Die Bundesregierung unterstützt Projekte, die helfen, die Arbeitskultur in den Betrieben zu verbessern. Dazu gehören auch Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen den Weg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern.
Weitere Informationen zum Thema Fachkräftesicherung und Arbeit finden Sie bei der Initiative Neue Qualität Arbeit.
Zukunftsorientierte und solide Staatsfinanzen
Im Bundeshaushalt wird festgehalten, für welche Zwecke die Einnahmen des Bundes ausgegeben werden sollen. Das Ziel: Deutschland soll auch in Zukunft sicher, sozial gerecht und wirtschaftlich stark sein. Der Bundeshaushalt 2025 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 489 Milliarden Euro vor. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden eingehalten.
Was heißt das konkret?
Mehr Netto vom Brutto: Dafür sorgt das sogenannte Steuerfortentwicklungsgesetz ab 2025. Durch höhere Freibeträge und Anpassungen bei der Lohn- und Einkommensteuer werden Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet. Für Kinder, Jugendliche und Familien werden Kindergeld, Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag weiter erhöht.
Und auch die Grund- und Kinderfreibeträge steigen deutlich: Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.
Die Bundesregierung macht Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu steigen die Investitionsausgaben auf rund 57 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Hinzu kommen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis von etwa 40 Milliarden Euro.
Insgesamt stehen so rund 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Dieses Geld setzt der Bund dort ein, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist: bei Schienen, Straßen, Nahverkehr, digitaler Infrastruktur und Bildung.
Die Wachstumsinitiative PDF, 234 KB, nicht barrierefrei unterstützt die Wirtschaft gezielt und hilft dabei, Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufzustellen. Dort sind steuerliche Verbesserungen für Unternehmen, Selbstständige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vereinbart. Zum Beispiel bei den Abschreibungen, bei der Forschungszulage, bei Strompreisen sowie bei Mehrarbeit.
Weitere Fragen zum Bundeshaushalt 2025? Hier gibt es die Antworten: FAQ zum Haushalt
Impulse für Forschung und Innovation
Auch Wissenschaft und Forschung sind für den Wohlstand und die Lebensqualität sowie für den sozialen Zusammenhalt und eine nachhaltige Gesellschaft unverzichtbar. Daher setzt die Bundesregierung Impulse für eine starke Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Bis 2025 soll der Anteil der gesamtstaatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent des BIP steigen.
Mit der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ schafft die Bundesregierung den Rahmen für wichtige Innovationen und setzt in der Forschungspolitik Prioritäten für eine wettbewerbsfähige Industrie, Klimaschutz, Gesundheit und Resilienz der Gesellschaft. Die Entdeckung und Weiterentwicklung von Forschungsideen fördert die „Agentur für Sprunginnovationen“. Damit gute Ideen schneller angewendet werden können und um Partnerschaften und Transfernetzwerke auf- und auszubauen, gründet die Bundesregierung zudem die „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“.
Mit der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes schafft die Bundesregierung außerdem bessere Arbeitsbedingungen mit mehr Verlässlichkeit, Planbarkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Digitalstrategie
Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalstrategie den digitalen Fortschritt bis 2030 formuliert. Sie benennt konkrete Vorhaben, mit denen sie dieses Jahrzehnt für Deutschland zu einer digitalen Dekade machen will. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das Vorankommen der Digitalisierung in allen Bereichen zu verbessern.
Digitalisierung ist eine Querschnittsaufgabe: Die Strategie bildet deshalb ein gemeinsames Dach für die digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele der Ministerien. Sie gliedert sich in drei Handlungsfelder „Vernetzte und digital souveräne Gesellschaft“, „Innovative Wirtschaft, Arbeitswelt, Wissenschaft und Forschung“ und „Lernender, digitaler Staat“.
Kreislaufwirtschaft fördern
Wir konsumieren immer mehr und werfen zu viel weg. Da Rohstoffe aber endlich sind, ihre Förderung und Müllberge die Umwelt belasten, forciert die Bundesregierung die Kreislaufwirtschaft.
Um eine Wiederverwendung von defekten Produkten zu erleichtern, setzt die Bundesregierung derzeit das EU-Recht auf Reparatur in nationales Recht um. Orientierung bei der Kaufentscheidung geben dann das Energielabel und der Digitale Produktpass.
Wenn eine Reparatur allerdings nicht mehr möglich ist, sollten Produkte dem Recycling zugeführt werden. Für eine Transformation hin zu mehr Kreislaufwirtschaft PDF, 2 MB, barrierefrei hat die Bundesregierung daher eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Zudem ist es auch ein essentieller Teil des Green Deals der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Denn zirkuläres Wirtschaften mit seinen Auswirkungen muss immer auch global gedacht werden.
Für einen starken Verbraucherschutz
Ein starker und verlässlicher Verbraucherschutz ist essentiell für eine hohe Lebensqualität der Menschen. Die Bundesregierung hat sich deshalb ambitionierte Ziele gesetzt. Viele der über 100 Vorhaben des Koalitionsvertrages wurden bereits umgesetzt.
Durch die neue Abhilfeklage, eine neue Klageform für Verbandsklagen, kommen Verbraucherinnen und Verbraucher schneller zu ihrem Recht. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz werden Verbraucherinnen und Verbraucher von zeitaufwändigen bürokratischen Arbeiten befreit, etwa von Meldepflichten im Hotel. Zudem sollen verschiedene Rechtsgeschäfte zukünftig digital abgewickelt werden können, beispielsweise durch E-Mail oder SMS. Der „digitale Arbeitsvertrag“ wird eingeführt.
Die Digitalisierung wird in vielen weiteren Bereichen das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfachen. So zielt das Onlinezugangsänderungsgesetz darauf, zahlreiche Dienstleistungen der Verwaltung, etwa Ummeldungen, digital zu erledigen. Auch die Kommunikation mit der Justiz wird digitaler.
Neben allen Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, gilt es, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Bundesregierung setzt hier wegweisende europäische Vorgaben um. Schlagworte sind die KI-Verordnung, der Digital Service Act und der Digital Markets Act.
Mit neuen Regeln bringt die Bundesregierung Licht in die Praxis des Scoring (Überprüfung der Kreditwürdigkeit) – etwa bei Schufa-Auskünften. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten sich auf ihren Scorewert ausgewirkt haben.
Um immer mehr Menschen zu ermöglichen, sich unabhängig vom Geldbeutel gesund, nachhaltig und tierwohlgerecht zu ernähren, hat die Bundesregierung eine Ernährungsstrategie beschlossen.
Für mehr Transparenz beim alltäglichen Einkauf sorgen das neue staatliche Tierhaltungskennzeichen sowie die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung für Fleisch. Die geplanten Einschränkungen von kinderbezogener Werbung für ungesunde Produkte sollen Fehlernährung und deren Folgekrankheiten vorbeugen.
Der Weg hin zur Klimaneutralität und der damit verbundene Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft – die „Transformation“ – erfordern eine große gemeinsame Kraftanstrengung. Dieser Wandel kann nur zusammen mit Wirtschaft, Sozialpartnern und Wissenschaft gelingen. Um die notwendigen Prozesse gemeinsam zu gestalten, wurden daher die „Allianz für Transformation“ und der „Zukunftsrat“ gebildet.