Verbandsklage
Die Bundesregierung will die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie ist nun in Kraft getreten.
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Ziel der neuen Regelungen zur Verbandsklage ist es, Verbraucheransprüche einfacher zu klären und durchzusetzen. Auch die Unternehmen sollen durch eine schnellere Rechtssicherheit davon profitieren.
Die Justiz soll außerdem von massenhaften Einzelklagen entlastet werden. „Der Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken haben zu Klagewellen geführt,“ so Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden wir die Justiz spürbar entlasten.“ Bei der Umsetzung der Richtlinie wurde – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das bereits erprobte und bewährte Modell der Musterfeststellungsklage beibehalten.
Neue Klageform
Kern des Gesetzes ist die Einführung einer neuartigen Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Sie erlaubt es Verbraucherverbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. So können Verbraucherinnen und Verbrauchern beispielsweise Ansprüche wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln einfacher geltend zu machen.
Vorteil für die Beteiligten: Sie müssen nicht selbst klagen, profitieren aber unmittelbar von dem Verfahren. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten sie später beispielsweise den ihnen zustehenden Geldbetrag direkt von einem Sachverwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.