Fragen und Antworten
Neue Impulse für ein zukunftsfähiges Deutschland: Dafür stehen der Haushaltsentwurf 2025 und die Wachstumsinitiative. Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte des Haushalts? Und was haben die Bürgerinnen und Bürger davon? Die Vorschläge der Bundesregierung befinden sich aktuell im parlamentarischen Verfahren.
9 Min. Lesedauer
+++ Das FAQ wird laufend aktualisiert +++
Sicherheit, Zusammenhalt, Wachstum – diese drei Punkte haben für die Bundesregierung Priorität. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 und die Wachstumsinitiative sorgen dafür, dass Deutschland auch in Zukunft sicher und wirtschaftlich stark ist. Bereits Mitte Juli hatte das Bundeskabinett den Entwurf sowie die Wachstumsinitiative beschlossen, gemeinsam mit dem weiteren Finanzplan und dem Nachtragshaushalt 2024.
So viel wie nie wird investiert, etwa in Schienen, Straßen und den Nahverkehr. Bürgerinnen und Bürger werden in den nächsten beiden Jahren um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet. Zugleich werden die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten.
Derzeit befinden sich der Bundeshaushalt 2025 und der Nachtragshaushalt 2024 im parlamentarischen Verfahren. Das heißt, die Abgeordneten des Deutschen Bundestags entscheiden, wie es mit dem Bundeshaushalt weitergeht. Sollte der Etat für 2025 nicht mehr im Jahr 2024 beschlossen werden, greift ab dem 1. Januar 2025 automatisch die vorläufige Haushaltsführung. Auch in diesem Fall kann die Bundesregierung ihre bestehenden Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllen.
Download: Vereinbarung zum Haushalt 2025 PDF, 123 KB, barrierefrei
Scholz: Brauchen Zuwanderung, aber auch Steuerung und Kontrolle
Bundeskanzler Olaf Scholz ging bei der Generaldebatte zum Haushalt im Bundestag Mitte September auf die aktuellen großen Herausforderungen ein: Zuwanderung und Migration, Frieden und Sicherheit sowie Modernisierung, Wachstum und Zukunftsperspektiven. Mit Blick auf die Migrationspolitik betonte er die Notwendigkeit von Zuwanderung – gerade vor dem Hintergrund einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung. Weltoffenheit sei notwendig, zugleich aber auch Steuerung und Kontrolle der Migration: „Weltoffenheit bedeutet nicht, dass jeder kommen kann, der das möchte. Wir müssen uns aussuchen können, wer nach Deutschland kommt“, betonte Scholz.
Mit Blick auf die Situation in der Ukraine hob der Bundeskanzler hervor, dass Deutschland das von Russland angegriffene Land weiter unterstütze, „so lange es notwendig ist“. Zugleich versicherte er, dass die Bundesregierung alles dafür tun werde, dass es Frieden gebe – allerdings keinen „Diktatfrieden“ zu Russlands Bedingungen.
Wachstumsinitiative für neue Dynamik
Notwendig sei zudem ein stärkeres Wachstum. Deshalb hat die Bundesregierung eine Wachstumsinitiative für eine neue Dynamik in Deutschland vorgelegt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, unnötige Bürokratie abzubauen sowie die Arbeitsanreize und die Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung hebe die Potenziale unseres Landes, betonte der Kanzler.
Zusammen mit dem Haushalt hat die Bundesregierung eine Wachstumsinitiative beschlossen. Damit will die Bundesregierung der Wirtschaft einen zusätzlichen Impuls verleihen und Deutschland wettbewerbs- und zukunftsfähig aufstellen. Alle Fragen und Antworten dazu: Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung.
Das Wichtigste zum Haushaltsentwurf 2025:
Welche inhaltlichen Schwerpunkte hat der Haushalt 2025?
Die Bundesregierung setzt mit dem Haushaltsentwurf für 2025 wichtige Impulse für Sicherheit und Stabilität in unruhigen Zeiten. Klare inhaltliche Prioritäten sind: mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren, gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ambitionierter Klimaschutz und mehr wirtschaftliches Wachstum.
Für den Zusammenhalt entscheidend ist auch ein verlässliches Rentenniveau bei stabilen Rentenversicherungsbeiträgen. Außerdem muss genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung erhöht deshalb die Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau 2025 auf 3,5 Milliarden Euro – und auf mehr als 20 Milliarden Euro bis 2028. Dazu kommt ein neues Wohnungsbau-Förderprogramm.
Welchen Umfang hat der Etat?
Der Bundeshaushalt 2025 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 489 Milliarden Euro vor.
Die Bundesregierung hat außerdem einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf den Weg gebracht. Um gestiegene Bedarfe (zum Beispiel für Entlastungen bei den Stromkosten) zu decken, nimmt der Bund zusätzlich elf Milliarden Euro an Krediten auf. Insgesamt hat der Bundeshaushalt 2024 nun ein Volumen von knapp 489 Milliarden Euro.
Welche Investitionen plant die Bundesregierung?
Der Bund investiert dort, wo es für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtig ist: bei Schienen, Straßen, Nahverkehr, digitaler Infrastruktur und Bildung.
Zudem gibt es mehr Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu steigen die Investitionsausgaben weiterhin auf Rekordniveau – von knapp 53 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 57 Milliarden Euro im Jahr 2025 (ohne finanzielle Transaktionen). Hinzu kommen Ausgaben aus dem Klima- und Transformationsfonds sowie Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis (EEG-Umlage) in Höhe von rund 40 Milliarden Euro. Insgesamt stehen rund 100 Milliarden Euro für investive Ausgaben zur Verfügung. Das zeigt deutlich: Dieser Haushalt ist kein „Sparhaushalt“.
Weitere Fragen und Antworten zum Haushaltsentwurf 2025:
Im vergangenen Jahrzehnt ist zu wenig in die Infrastruktur in Deutschland investiert worden. Die Folgen sind für alle spürbar: ein in die Jahre gekommenes Schienennetz, marode Autobahn-Brücken und sanierungsbedürftige Fernstraßen. Umso wichtiger ist es, dass nun so viel in die Schieneninfrastruktur investiert wird wie seit vielen Jahren nicht mehr. Damit ist die Sanierung von zahlreichen Bahnkorridoren gesichert – und auch der Bau neuer Strecken kann beginnen. Der Bund will im kommenden Jahr dafür unter anderem die Eigenmittel der Deutschen Bahn AG um 10,4 Milliarden Euro erhöhen.
Zugleich wird erheblich in die Straße investiert – insbesondere in die Fernstraßen. Geplant ist, dass die Autobahn GmbH noch in diesem Jahr 300 Millionen Euro mehr bekommt, damit sie alle Projekte finanzieren kann.
Sowohl beim Bundeshaushalt 2025 als auch beim Nachtrag für 2024 werden die Regeln der Schuldenbremse eingehalten. Im kommenden Jahr soll die Neuverschuldung bei 51,3 Milliarden Euro liegen. Zum Vergleich: 2024 nimmt der Bund Kredite in Höhe von insgesamt 50,3 Milliarden Euro auf. Bis 2028 soll die Nettokreditaufnahme auf 29,4 Milliarden Euro sinken.
Bürgerinnen und Bürger sollen 2025 und 2026 um insgesamt 23 Milliarden Euro entlastet werden – durch höhere Freibeträge und Anpassungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.
Das ist geplant:
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr 2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026.
Übrigens: Auch für dieses Jahr werden Grund- und Kinderfreibetrag rückwirkend nochmals angehoben. Der Grundfreibetrag für 2024 beträgt nach der Anpassung 11.784 Euro, der steuerliche Kinderfreibetrag 9.540 Euro.
2025 und 2026 steigen auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif wird – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – erneut an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.
Kinder, Jugendliche und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. Zusätzlich zu den Freibeträgen wird auch das Kindergeld erhöht. Es steigt im kommenden Jahr um fünf Euro auf 255 Euro monatlich. Außerdem wird gesetzlich sichergestellt, dass ab 2026 Kindergeld und Kinderfreibetrag zeitgleich steigen.
Um berufstätige Eltern mit geringen Löhnen zu unterstützen, wird für den Kinderzuschlag ab 2025 mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut betroffen sind, erhöht sich der Sofortzuschlag ebenfalls um fünf Euro auf 25 Euro im Monat.
Für mehr Chancen auf gute Bildung unterstützt die Bundesregierung das Startchancen-Programm mit einer Milliarde Euro jährlich. Durch gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern stehen damit in den nächsten zehn Jahren 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Geld hilft gezielt Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Ziel ist, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.
Für die frühkindliche Bildung plant der Bund rund zwei Milliarden Euro jährlich ein und führt das Kita-Qualitätsgesetz fort. In der Kita werden die Grundlagen für den Bildungserfolg gelegt.
Um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu erhöhen, stellt der Bund mehr Geld für die innere Sicherheit zur Verfügung. Die Sicherheitsbehörden erhalten im kommenden Jahr etwa eine Milliarde Euro mehr als bislang geplant. Allein für die Bundespolizei sind 4,6 Milliarden Euro vorgesehen – ein Plus von rund 280 Millionen Euro. Zusätzlich wird sie mit 1.000 neuen Stellen gestärkt.
Mehr Geld erhalten auch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der Zoll und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Insgesamt sind im Bundeshaushalt 2025 rund 7,1 Milliarden Euro für die innere Sicherheit eingeplant.
Für die Bundesregierung sind Sicherheit und Verteidigung von hoher Bedeutung. Der Verteidigungshaushalt soll deshalb im kommenden Jahr um 1,25 Milliarden Euro auf mehr als 53 Milliarden Euro steigen. In Verbindung mit dem milliardenschweren Sondervermögen für die Bundeswehr wird Deutschland das Zweiprozent-Ziel der NATO auch in den kommenden Jahren erfüllen.
Damit hat die Bundeswehr jetzt kontinuierlich deutlich mehr Mittel zur Verfügung als in der Vergangenheit. Um ihre Aufgaben zu erfüllen und die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen, kann sie neben dem Etat des Verteidigungsministeriums auch die Mittel aus dem Sondervermögen der Bundeswehr nutzen. Das gibt ihr die Möglichkeit, verbindlich Bestellungen auszulösen, die für die Sicherheit unseres Landes wichtig sind. Bis zum Jahr 2028 – wenn das Sondervermögen aufgebraucht ist – soll der Verteidigungshaushalt auf rund 80 Milliarden Euro wachsen.
Bundeskanzler Scholz hat immer wieder betont: Deutschland wird der Ukraine so lange beistehen, wie es nötig ist. Zusammen mit unseren europäischen und internationalen Partnern unterstützen wir die Ukraine auch weiterhin umfassend – finanziell, humanitär und durch Waffenlieferungen. Die Unterstützung der Ukraine ist im eigenen Sicherheitsinteresse Deutschlands. Die Ukraine verteidigt mit ihrem Abwehrkampf gegen den russischen Aggressor Frieden und Freiheit in Europa. In der Generaldebatte zum Haushalt im Bundestag am 11. September unterstrich der Bundeskanzler zugleich das deutsche Engagement für mehrere Friedenskonferenzen. Die Regierung werde alles dafür tun, dass es Frieden gebe – allerdings keinen „Diktatfrieden“ zu Russlands Bedingungen. Die Souveränität der Ukraine müsse respektiert werden.
Globale Probleme lassen sich nur durch globale Zusammenarbeit lösen. Der Klimawandel lässt sich nur durch weltweit gemeinsames Handeln aufhalten. Auch die Bekämpfung von Gewalt und kriegerischen Konflikten, die Unterstützung Geflüchteter und die Bekämpfung von weltweiten Pandemien gelingt nur zusammen. Mit jedem Euro, mit dem wir heute weltweit Gesellschaften krisenfester machen, sparen die Steuerzahlerinnen und -zahler laut Weltbank später vier Euro an humanitärer Nothilfe. Diese Investition zahlt sich also aus. Deutschland bleibt mit dem Bundeshaushalt 2025 einer der größten Geberländer und wird damit seiner internationalen Verantwortung gerecht.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erhält für seinen Haushalt Steuermittel in Höhe von 10,3 Milliarden Euro. Das sind etwas mehr als zwei Prozent des Bundeshaushalts. Mehr zur Entwicklungszusammenarbeit hier im Podcast „Aus Regierungskreisen“ mit Bundesministerin Svenja Schulze.
Haushaltsentwurf und Finanzplan wurden dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Wann es zur Verabschiedung des Etats 2025 kommt, ist aktuell offen.