Wachstumsinitiative
Mit steuerlichen Verbesserungen will die Bundesregierung die Elektromobilität stärken. Unternehmen sollen dann von einer Sonderabschreibung für vollelektrische und emissionsfreie Fahrzeuge profitieren – zudem soll der Steuervorteil für E-Dienstwagen erweitert werden. Eine Zustimmung des Bundestags steht noch aus.
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Der folgende Text dokumentiert den ursprünglichen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 4. September 2024. Vorgesehen war, die dargestellten Regelungen für klimafreundliche Mobilität in das Steuerfortentwicklungsgesetz aufzunehmen. Die dafür erforderlichen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat kamen jedoch nicht zustande. Das Gesetz wurde Ende Dezember 2024 ohne die hier beschriebenen Maßnahmen beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen umgesetzt wurden, lesen Sie in unserem Beitrag zum Steuerfortentwicklungsgesetz.
Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten beim Modernisierungsprojekt E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu erhöhen. Zudem soll der Standort gezielt vorangebracht werden.
Wie sollen E-Dienstwagen konkret gefördert werden?
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung lautet: Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden können. Das würde für zusätzliche Liquidität bei Unternehmen sorgen. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten.
Zusätzlich will die Bundesregierung die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitern. Das heißt konkret: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen Elektro-Firmenwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil vergünstigt. Dies gilt bislang nur, wenn das Auto nach dem sogenannten Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro kostet. Die Bundesregierung will diesen Betrag auf 95.000 Euro anheben. Die neue Höchstgrenze soll für Firmenwagen gelten, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden.
Beide beschriebenen Maßnahmen der Bundesregierung – die Sonderabschreibung sowie weitere steuerliche Vorteile bei der Dienstwagenbesteuerung – benötigen noch die Zustimmung im parlamentarischen Verfahren.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Wachstumsinitiative.