Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND)
Disruptive Innovationen voran bringen – das ist Ziel der 2019 von der Bundesregierung gegründeten „Agentur für Sprunginnovationen“ (SPRIND). Künftig soll die Agentur unabhängiger und freier darüber entscheiden können, wie und welche Ideen sie fördert. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt das „SPRIND-Freiheitsgesetz“ auf den Weg gebracht.
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„Heimat für radikale Neudenkerinnen und Neudenker“ – so bezeichnet sich die 2019 gegründete „Agentur für Sprunginnovationen“ (SPRIND) selbst. Seither sucht die in Leipzig ansässige Agentur im Auftrag der Bundesregierung nach neuartigen Lösungsansätzen, die das Potential haben, bestehende Produkte, Technologien oder Geschäftsmodelle grundlegend weiterzuentwickeln und dadurch neue Märkte insbesondere für die deutsche Wirtschaft zu erschaffen.
Sprunginnovationen – das sind „Innovationen mit disruptivem Potenzial“. Die Förderung solcher Projekte soll dazu beitragen, dass Deutschland seine Stellung innerhalb der Gruppe der weltweiten Innovationsführer behaupten und ausbauen kann.
Ein Beispiel dafür, dass Deutschland über das Potenzial verfügt, bahnbrechende und inspirierende Innovationen auf den Weg zu bringen, demonstrierte das deutsche Unternehmen BioNTech in der Corona-Pandemie. Mit der zügigen Entwicklung eines mRNA-Impfstoffs gegen Covid-19 wurden vermutlich Millionen von Menschen weltweit vor schweren Krankheitsverläufen geschützt.
Freier und agiler auf Anforderungen reagieren
Damit die SPRIND künftig möglichst frei agieren und investieren kann, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Agentur substanziell verbessert. „Wir wollen die SPRIND auf die nächste Stufe heben, um sie noch besser für die Zukunft aufzustellen“, sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger. Die Bundesregierung setze damit einen wichtigen innovationspolitischen Auftrag aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um, so die Forschungsministerin.
Weniger Bürokratie, beschleunigte Entscheidungen
SPRIND soll es noch besser möglich sein, durch passgenaue Förderinstrumente vielversprechende Vorhaben in den unterschiedlichen Entwicklungsstadien zu unterstützen. Dafür sollen Entscheidungskompetenzen bei der Agentur gebündelt werden, um Förderentscheidungen spürbar zu beschleunigen und zu vereinfachen. Zudem sollen Abstimmungserfordernisse mit dem Bund auf ein Minimum reduziert werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine flexible Haushaltsführung vor, um auf Änderungen bei hochrisikoreichen Projekten unmittelbar reagieren sowie neuen Anforderungen und Projekten flexibel begegnen zu können. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland.
Schon jetzt eine Erfolgsgeschichte
Von Beginn an ist die SPRIND als neue Förderinstitution darauf ausgelegt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln. „Die Weiterentwicklung der SPRIND hat höchste Priorität. Sie ist schon jetzt eine Erfolgsgeschichte“, betont die Ministerin.
Seit Gründung 2019...
- hat die SPRIND knapp 1.200 Projekteinreichungen gesichtet. Mehr als 60 dieser Einreichungen könnten Potenzial für eine Sprunginnovation haben, was validiert wurde und wird.
- wurden für die vielversprechendsten Projekte bislang neun Tochtergesellschaften gegründet, die langfristig und umfassend finanziert werden. Die Innovationen reichen von der Gesundheitsforschung über den Klima- und Umweltschutz bis hin zur Mikroelektronik. Die Vielfalt der Projekte veranschaulichen die Themenoffenheit der Agentur.
- ruft die Bundesagentur Innovationswettbewerbe, die „SPRIND-Challenges“, zu wichtigen Herausforderungen unserer Zeit aus. Zwei Challenges zu antiviralen Medikamenten und zur langlebigen Verwertung von CO2 befinden sich bereits in verschiedenen Projektphasen.
Rafael Laguna de la Vera, Direktor und Geschäftsführer der SPRIND, begrüßt die neugewonnenen und sich abzeichnenden Freiräume. Sie ermöglichen der SPRIND, „flexibler und individueller auf die Bedürfnisse der Innovatoren einzugehen“. Das sei ein wichtiger Schritt, um die deutsche Innovationsförderung neu aufzustellen.
Die „Agentur für Sprunginnovationen“ ist ein flexibles und schnelles staatliches Förderinstrument, mit dem das BMBF und das BMWK die Identifizierung und Entwicklung innovativer Ideen unterstützen und beschleunigen wollen. So soll die Wettbewerbsfähigkeit von Deutschland erhalten, Arbeitsplätze sowie der Wohlstand in Deutschland und Europa gesichert und zusätzlich geschaffen werden.