Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich
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Das Rettungspaket für den Kultur- und Medienbereich: NEUSTART KULTUR
Foto: BKM
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.
900 Millionen Euro in knapp 60 Teilprogrammen
Seit Juli 2020 wurden in enger Abstimmung mit den verschiedenen Dachverbänden aus Kultur und Medien Programme entwickelt und realisiert. Hinter den Teilprogrammen stehen knapp 60 einzelne Programmlinien, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern in den einzelnen Sparten von Kultur und Medien zielen. Zum Ende 2020 waren rund 900 Millionen Euro und damit fast die gesamte Milliarde des NEUSTART-KULTUR-Programms konkret belegt.
NEUSTART KULTUR: Zwischenbilanz veröffentlicht
Einen nach Sparten sortierten Überblick der einzelnen Programme erhalten Sie in der digitalen
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Im Programm NEUSTART KULTUR sind Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen vorgesehen:
Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommen Betrieb zu unterstützen. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.
Mit bis zu 480 Millionen Euro sollen vor allem die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte darin unterstützt werden, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
Für alternative, insbesondere auch digitale Angebote stehen 150 Millionen Euro bereit. Davon profitieren Projekte im Kontext Museum 4.0 sowie viele neue Formate der Digitalisierungsoffensive des Bundes, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.
100 Millionen Euro gibt es für regelmäßig geförderte Kultureinrichtungen, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten leistet der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung.
Im Programm NEUSTART KULTUR enthalten sind zudem Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für den privaten Rundfunk, der durch den Einbruch an Werbeeinnahmen schwer getroffen wurde.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ beschlossen. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten.
Dazu sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters: Die Kulturszene ist besonders hart von der Pandemie betroffen. Denn genau das, was das gemeinsame Erleben von Kunst ausmacht – die Nähe und die Wechselwirkung zwischen Künstler bzw. Künstlerin und Publikum – ist angesichts des Infektionsrisikos nicht wie gewohnt und ersehnt möglich. Aber es gibt Wege, wie wieder mehr Menschen in einem Raum zusammenkommen können, ohne dass das Infektionsrisiko massiv in die Höhe schnellt. Dabei kommt der Innenraum-Lufthygiene eine große Bedeutung zu. Ich habe mich daher dafür eingesetzt, dass Kulturinstitutionen an dem Bundesprogramm zur Auf- und Umrüstung von Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten ganz gezielt teilhaben können. Dies ergänzt die Programme der BKM für pandemiebedingte Investitionen im Rahmen von NEUSTART KULTUR, die vor allem für nicht überwiegend öffentlich geförderte Kultureinrichtungen vorgesehen sind.
Mein Ziel ist und bleibt, wieder die Voraussetzungen für so viel Kunstgenuss und kreative Betätigungsfelder wie möglich zu schaffen. Denn uns allen fehlt etwas ohne Theater, Kinos und Konzerte. Ich freue mich, dass wir damit dem Kulturbetrieb weitere Schritte in Richtung Normalität ermöglichen können. Denn es ist zu erwarten, dass in den Corona-Verordnungen der Länder künftig Entscheidungen zu Abstandsregeln und Kapazitätsbegrenzungen auch unter dem Gesichtspunkt der Lüftungssituation in den jeweiligen Räumlichkeiten getroffen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Informationen zu den gezielten Hilfen für Soloselbständige erhalten Sie hier. Eine Übersicht weiterer Hilfen für Künstler und Kreative finden Sie hier. Informationen zur Kumulierbarkeit von Überbrückungshilfen und Soforthilfen finden Sie hier.