- Pressemitteilung 332
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Heimat- und Privatmuseen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten können ab sofort jeweils bis zu 100.000 Euro an Bundeshilfen aus dem Zukunftsprogramm
NEUSTART KULTUR beantragen. Insgesamt 25 Millionen Euro stehen bereit, um ihnen die notwendigen Investitionen zur Wiederaufnahme ihres Betriebs unter den geltenden Corona-Regelungen zu ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem Umbaumaßnahmen im Kassen- und Sanitärbereich oder Investitionen in Lüftungsanlagen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagt dazu: „Kultur und kulturelle Teilhabe gehören in unseren Alltag, gerade auch in Zeiten der Krise. Die vielen privat getragenen Museen, Heimatmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten sind es, die vielfach Kultur vor Ort überhaupt erst möglich machen und damit auch regelmäßige Erwerbsmöglichkeiten für Kulturschaffende bieten. Damit diese Häuser auch während der Pandemie wieder für das Publikum öffnen können, brauchen sie die Chance, eigene Sicherheitskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Dabei unterstützen wir sie nach Kräften, denn nur ein vielfältiges, lokales Kulturangebot sichert kulturelle Teilhabe auch jenseits der großen Metropolen."
Die Förderlinie richtet sich an Einrichtungen, die nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert werden. Umgesetzt wird das Förderprogramm vom Deutschen Verband für Archäologie e.V. Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen sowie das Online-Antragsformular sind auf der Website des Vereins https://www.dvarch.de zu finden. Die Anträge werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.